Hallo Schützenfreunde,
zwar gelten Erlaubnisse nach WaffG (alt) fort, aber wer nicht meldet, sitzt nach Ablauf der Frist (31.08.2003) auf illegalen Beständen!?
Was tun???
Auf die Info des FWR warten? Jetzt schon melden? Alles verbrauchen und dann nichts melden (wer keine Vorräte hat, muß auch nichts melden, vgl. Gesetzeswortlaut!).
Die Meldepflicht gilt bei genauer Auslegung des Gesetzes ja auch nur für Mun., die man genau am 1. April ("bei Inkrafttreten dieses Gesetzes") im Besitz hat, nicht vorher und auch nicht einen Tag später ...
Was haltet Ihr von der ganzen Sache? Was ist Eure Meinung?
Vielen Dank übrigens an das FWR für den interessanten Hinweis. ICH hätt' das doch glatt übersehen und säße dann bald womöglich kistenweise auf illegaler Mun ...
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Das Forum Waffenrecht informiert:
Aufgrund der vielen Fragen, die uns täglich zur "dringenden"
Munitionsanmeldung erreichen, fassen wir die wichtigsten Punkte hierzu nocheinmal
für Sie zusammen:
Der im Waffenrechtsänderungsgesetz vom 16.10.2002 veröffentlichte
Termin zur Anmeldung von Munitionsbesitz (§ 58 Abs. 1 WaffG) war mit dem
28.02.2003 falsch berechnet. Dieser Fehler wurde nun im Bundesgesetzblatt
offiziell korrigiert und das Fristende für die Anmeldung von
Munitionsbesitz auf den 31.08.2003 festgeschrieben. Es bleibt also nun noch ein
wenig Zeit.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang noch, dass Munitionsbesitzer nach §
58 Abs.1 WaffG lediglich verpflichtet sind, bei der Meldung ihre
Personalien sowie die Munitionsarten der Behörde mitzuteilen. Munitionsarten
sind in der Anlage 1 Abschnitt 1, Unterabschnitt 3 mit
"Patronenmunition", "Kartuschenmunition", "hülsenloser Munition" und "pyrotechnischer
Munition" bezeichnet.
Die Nennung einzelner Kaliber sowie der Anzahl ist nicht gefordert.
Für unser Mitglieder werden wir in der nächsten Ausgabe der "Forum
news" ein Musterformular zur Munitionsanmeldung bei der Behörde
veröffentlichen.
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Forum Waffenrecht e.V.
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79312 Emmendingen
fon: +49 - (0)7641 - 92 92 18
fax: +49 - (0)7641 - 92 92 30
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