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Anaconda.44

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Everything posted by Anaconda.44

  1. Wieso Mist? Die Journalien finden die Gaser scharf und holen sich darauf einen ... Deshalb scharfe Schreckschusswaffe. Man muss es nur richtig erklären...
  2. Die wollen dass die illegalen Waffen verschwinden? Kein Problem, gegen ein ordentliches Honorar sage ich denen sofort wie das geht...:mrgreen:
  3. Es gibt aber noch nen Amimodell von Bingham mit Trommel...
  4. Tipp: Versuche mal ob Du was über die Bewilligung von Waffenscheinen bei DEINER Behörde rausbekommst. Wenn die bewilligen, ok. Wenn nicht, vergiss es! Ander Behörden sind uninteressant. Du hast nach aktueller Gesetzeslage NICHT DIE GERINGSTE CHANCE wenn die Behörde und der Verwaltungsrichter nicht wollen. 1. Muss die aktuelle Bedrohungslage deutlich über der Bedrohungslage der Bevölkerung liegen. > Das ist schwierig nachzuweisen aber machbar. 2. Muss die Waffe dazu geeignet sein, diese Gefahr zu mindern. > Hier liegt der Knackpunkt. Wie willst Du das nachweisen? Die Behörde argumentiert dass die Waffe Dir nichts nützt wenn Du schon in eine Mündung guckst. Und "Ich zieh schneller als der schießt" lassen die nicht gelten... Wenn die Behörde ablehnt gehts vor das VG. Auch hier versuchen im Vorfeld Urteile zu recherchieren. In der Regel entscheidet das VG für die Behörde, in Waffenbelangen noch ein bischen mehr als die Regel. Und dann bist Du am Ende. Berufung ist nicht, man kann nur Zulassung zur Berufung vor dem OVG beantragen. Das geht aber nur bei groben Verfahrensfehlern usw.. Fazit von jemandem der schon so einges durch hat: Nehm Dir das Geld und flieg in die Karibik, da iste es besser angelegt.
  5. Wenn dem so wäre würden die sich ein Haus mit ner schönen Aussicht suchen und dann vom Dach springen. Tun sie aber nich....:mad:
  6. Noch weiter anreichern bis alle verstrahlt sind und schon ist das Thema durch...:mrgreen:
  7. Absoluter Dummschwatz!!! Es gibt seit 2003 keine Kommisionsbücher/Reparaturbücher mehr und in sein WHB kann der Händler die Puffe nur eintragen wenn er sie dauerhaft übernimmt, also aus der WBK austrägt inkl. Gebühren fürs abmelden. Kriegt er das Ding aber nicht verkauft und Nighty will das Teil wiederhaben ist ein neuer Eintrag fällig, auch mit Gebühren. Richtiger Weg ist eine Übernahmebestätigung in doppelter Ausführung des Händlers.
  8. Sei vorsichtig mit dem was Du dir wünschst, es könnte in Erfüllung gehen!!! Meine Augen halten eine 120 kg schwere 70 Jährige bestimmt nicht aus...
  9. Dann nehm ich die Kurzwaffen. Wir können dann ja ein paar tauschen...
  10. Ich vermute, Du spielst auf die Steiner Gläser an. Eine Strichplatte an sich ist ja auch kein Problem. Restlichtverstärker oder IR Geräte auch nicht. Nur wenn man sie an eine Waffe montieren kann wird es eng. Zu den ZF´s mit den Laser RF: Es heisst zwar in Anlage 1 zum AffenG Zitat:" 4. Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen: 4.1 Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt. 4.2 Laser oder Zielpunktprojektoren sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel markieren. Ein Ziel wird markiert, wenn auf diesem für den Schützen erkennbar ein Zielpunkt projiziert wird." Zitat ende. Danach wären die Dinger frei und erlaubt. Meinen Erfahrungen mit deutschen Oberverdachtschöpfern nach wäre ich aber vorsichtig. Das Ziel wird ja auch angestrahlt...
  11. Falsch, Hasi. Sobald ein Absehen vorhanden ist, ist es ein NachtZIELgerät und somit verboten, sobald man es an eine Waffe montieren KANN. Heisst idR, sobald eine Aufnahme für eine Montage vorhanden ist und das Ding funktioniert besitzt man einen verbotenen Gegenstand. Es waren mal eine Zeit lang "demilitarisierte Geräte" im Umlauf wo das Absehen stillgelegt war und die Aufnahme für die Montage verschweißt war. Die konnte man relativ gefahrlos besitzen. Da beide Geräte aber auch vergrößern, kann man sie auch als "Nachtzielfernrohr" bezeichnen.
  12. [ironie] Wo ist das Problem? In Zukunft wird halt jeder Verkehrsmaschine ein Jäger als Begleitschutz verpasst. Wenn dann einer anfängt mit nem Laser zu blenden, geht der Jäger runter und verfährt wie mit einer Flakstellung.... Das schafft Arbeitsplätze für Piloten und reduziert die Anzahl von Dummköpfen. [/ironie]
  13. Oder beim freundlichen Jagdausstatter nebenan in der Abteilung "Vergrämung von Wild"
  14. Im östlichen Brandenburger Raum muss jede Menge Zeugs aus WK II Zeiten unterwegs sein. Die Stellungen wurden nach dem Krieg nicht wirklich sorgfältig geräumt, oft wurde gefundenes Zeug einfach in ein Erdloch geworfen und zugescharrt oder in Seen geschmissen. "Eingeborene" haben unabhängig voneinander erzählt dass sie viele Sachen wieder ausgegraben haben oder sich damals direkt geholt haben und viel wurde "für schlechte Zeiten" gebunkert...
  15. Was gibts an ner P7 zu wissen? :confused: Fest anfassen und abdrücken, fertig.
  16. Neu daran ist doch nur dass sie es nun "erlauben" wollen. Wer glaubt dass die es nicht machen nur weil es nicht explizit erlaubt ist glaubt auch dass Zitronenfalter Zitronen falten.
  17. Kollektive Betroffenheit auch nicht. Es gehört nun mal zum Berufsrisiko von Polizisten dass auf sie geschossen wird. Genauso wie es für einen Dachdecker dazu gehört vom Dach zu fallen und für einen Metzger sich den Finger abzuschneiden. Nur weil es in D so gut wie nie vorkommt heisst das nicht, dass es nicht passieren kann. Peinlich ist es natürlich dass es mit der eigenen Dienstwaffe passiert.
  18. Was hat das bitte mit den Waffenfreunden zu tun? Er hat ihr ja schließlich keine Wumme vor die Nase gehalten. Und nur weil er in einem Aussschuß sitzt (was die wenigsten Bürger überhaupt wissen) schadet er niemandem wenn er so einer durchgeknallten Tusse einen Dämpfer verpasst. Das ist dass Problem. Heute meint jeder, dass er jeden wegen jedem Fliegenschiss verklagen muss. Deswegen sind die Gerichte total überlastet, die Richter haben keinen Bock mehr und wirklich wichtige Sachen bleiben liegen. Nur die Anwälte freuen sich und verdienen sich dumm und dusselig. Da ist die Backpfeifenmethode doch wesentlich schneller, kostenneutral und der Lerneffekt tritt sofort ein.
  19. Du würdest sowas sicherlich reflexartig bei einer Tasse Matetee ausdiskutieren. Sie hat ihn angegriffen und dafür eine Backpfeife kassiert. Na und? Das ist normal, 90% der Bevölkerung reagieren so. Ich versteh nicht warum sich darüber aufgeregt wird.:confused:
  20. Geht ganz schnell und einfach. Behörde ordnet an -> gleich sofortiger Vollzug -> Einspruch nicht zulässig, hat keine aufschiebende Wirkung -> Es muss abgegeben werden -> man muss/kann vor dem VG klagen und wird verlieren, VG entscheidet in aller Regel zugunsten der Behörde -> Berufung nicht möglich, es muss Zulassung zur Berufung vor dem OVG beantragt werden -> wird abgelehnt wenn nicht im allgemeinen öffentlichen Interesse oder wenn nicht ein grober Fehler vorliegt. :puke: Hab ich alles durch. :puke::puke::puke:
  21. Die Knäste in Köln-Ossendorf und Düsseldorf haben schon lange Ortungssysteme mit denen sie Handy´s aufspüren können sobald sie eingeschaltet werden. Dann ist innerhalb von Minuten SuO da und die finden das Teil. Die Lebenszeit eines Handy´s dort nach dem einschalten liegt unter 5 Minuten.
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