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J.D.Harris

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Everything posted by J.D.Harris

  1. Naja, ich weiss nicht ob es so erstrebenswert wäre, einen Menschen ausschliesslich an seiner Gesetzestreue zu messen. Demnach müsste man den Leuten, die sich zu Zeiten des Nationalsozialismus penibel an die damaligen Gesetze gehalten haben, allesamt ein schlechtes Zeugnis ausstellen, was ihre "Menschlichkeit" anbelangt. Man darf nicht vergessen, dass die Leute, die damals allesamt eine gewisse affinität zum Ungehorsam gezeigt hatten, heute unsere Helden sind. Gesetzestreue kann also kein Massstab dafür sein, ob jemand ein guter oder ein schlechter Mensch ist! Oder stell dir mal vor, wenn eine solche Untersuchung auf einmal herausstellen würde, dass Waffenbesitzer zwar gesetzetreuer sind, dafür aber schlechtere Sexualpartner. Das hättest du dann quasi auch amtlich! :mrgreen:
  2. Da wirst Du wohl nicht viel Glück mit haben. Soweit mir bekannt ist, ist das Anlegen von solchen Bevölkerungsgruppen bezogenen Statistiken oder Dossiers verfassungsrechtlich und datenschutzrechtlich verboten. Im Umkehrschluss könnten nämlich sonst auch negativ Bewertungen ganzer Bevölkerungsteile konstruiert werden(z.b. sind Bäcker gewattätiger als Zahnärzte?...). Dies wäre dann ein ganz klarer Verstoss gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn eine Behörde eine solche Statistik führen würde. Die gute Frau, die eine solche anfertigen lassen wollte, hätte sich somit in ernste Schwierigkeiten gebracht! Vor dem Gesetz ist nämlich zunächst erst mal jeder gleich und jede Einzelperson hat daraufhin ein Anrecht auf eine individuelle Behandlung. Der Staat könnte sonst ja anhand einer solchen Statistik ganze Bevölkerungsteile (da war doch mal was mit den "unzuverlässigen Bevölkerungsteilen"?) vorsorglich vom Waffenbesitz und anderen Dingen ausschliessen. Dies käme dann schon der Art und Weise wie die Nazis ihre Gegner verfolgt haben sehr nahe. Daher keine Chance! ...und das ist auch gut so!
  3. Es gibt mehrere Gründe warum Waffenbesitzer als gesetzestreuer anzusehen sind. Zum einen sind es natürlich die gesetzlichen Vorgaben, die den Kreis der Besitzer - zumindest bei uns - deutlich einschränken (Zuverlässigkeitsprüfung, Sachkunde, Bedürfnis...etc) und auf einen "gehobenen" Personenkreis begrenzen. Ein anderer Grund liegt darin, dass jeder Waffenbesitzer natürlich im wahrsten Sinne des Wortes "was zu verlieren" hat und daher jedes Risikoverhalten vermeidet. Dem muss man allerdings entgegen halten, dass in Deutschland auch ca 20 Millionen illegale Waffen im Umlauf sind; also mehr als doppelt so viele! ....und mit diesen (illegalen) passiert in Deutschland statistisch gesehen auch relativ wenig. Die meissten Verbrechen werden nämlich vorwiegend mit anderen Tatmitteln begangen, als mit Schusswaffen. Folgerichtig kann es nicht nur allein an der Begrenzung des Waffenbesitzes auf besonders zuverlässige Bevölkerungsgruppen liegen. Sicherlich kann man sagen, dass der Besitz einer Waffe generell eine gewisse Hemmschwelle zur Gewaltanwendung aufbaut. Denn jeder weiss, dass wenn er eine Waffe zieht, es ERNST wird und daher überlegt man sich auch die Konsequenzen sehr viel genauer. Der Unbewaffnete dagegen handelt oft sehr viel spontaner und unüberlegter. Man kann also darauf schliessen, dass der Besitz einer Waffe eine gewisse beruhigende Wirkung auf seinen Besitzer ausübt. Nicht zuletzt - und da komme ich auf den Beitrag von Marc zurück - haben Waffenbesitzer meiner Ansicht nach ein "gefestigteres Weltbild", dass sich nicht so leicht verbiegen lässt. Ein Waffenbesitzer hat häufig ein sehr viel feineres Gespür für "Gut" und "Böse" , wenn ich das mal so plump formulieren darf. Das führt dann dazu, dass man schwierigen Lebenssituatinen sehr viel souveräner gegenübertreten kann, als andere Menschen. In vielen Kulturen steht der Besitz einer Waffe dafür, dass der Besitzer seine vollen Bürgerrechte innehat - der unbewaffnete dagegen, gilt als Looser oder Sklave. Man kann einem Waffenbesitzer (völlig unabhängig davon ob er die Waffe legal besitzt oder nicht) kurzum bescheinigen, dass er sehr wahrscheinlich eine sehr viel gefestigtere Persönlichkeit besitzt. Letzterer ist meiner Ansicht nach der wichtigste Punkt von allen!
  4. Auf Schröder braucht man nicht zu schiessen...die Jungs schiessen sich selbst ins Aus! Wartet mal noch ein paar Monate ab, wenn kein Geld mehr für die einfachsten Dinge da ist, dann gehen die Leute gegen diese Politik auf die Strasse. Dieser ganze aufgeblähte Beamtenapparat fällt bald in sich selbst zusammen und mit ihm diese Nietentruppe.
  5. Warum so überrascht? Wir haben doch alle vorher gewusst, dass nach dem inkrafttreten des neuen WaffG "Geschnetzeltes" aus uns gemacht wird. Natürlich immer schön nach und nach, damit wir nicht alle auf die Barrikaden gehen. Auch (zunächst) annerkannte Sportordnungen wie das Westernschiessen werden über kurz oder lang sang und klanglos wieder eingestampft werden, darauf gebe ich euch Brief und Siegel! Man versucht uns auf diese Weise auseinander zu Dividieren; was wohl auch funktionieren wird.... ...den u.a. die Westernschützen können sich jetzt ja "beruhigt zurücklehnen".... :?
  6. Ums kurz zu machen Transportieren (wenn nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit): erlaubt Führen: verboten Allerdings kann die Bahn bei verstössen nicht allzu viel unternehmen: höchstens einen Platzverweis, oder bei grobem zuwiderhandeln ein Hausverbot aussprechen. Ein verstoss gegen das Hausverbot wäre dann aber widerum Hausfriedensbruch, welches mit einer Geldbusse geahndet werden kann. Ein Verstoss gegen das Waffg liegt also bei solchen Vergehen eh nicht vor. Für die ganz schlauen würde ich sagen: wenn man nicht allzu prozig mit seiner Knarre umherläuft, dann dürfte die Bahn ohnehin in den seltensten Fällen etwas davon mitbekommen...und wenn man tatsächlich alle sechs Monate - aus Notwehr natürlich - seine Waffe zücken muss und sich ein Hausverbot einkassiert, wäre wohl auch nicht weiter schlimm, da dies nach sechs Monaten automatisch ausläuft. Dann kann man sein glück also ungestraft aufs neue versuchen. :mrgreen: Im übrigen müsste man theoretisch auch vor jedem Betreten eines Geschäftes den Ladeninhaber um Erlaubnis fragen...naja, wers macht ist halt selber schuld. :rol:
  7. Diese Aussage stimmt so NICHT! Grundsätzlich ist jedes Rechtsgut notwehrfähig, dazu gehören auch Angriffe auf das Eigentum. Abstriche von diesem Recht sind nur bei "geringwertigen" Wirtschaftsgütern zu machen. Die gesetzlichen Grundlagen findet man im Strafrecht (Notwehr/Notstand) aber auch im BGB (Selbsthilferecht). Man braucht definitiv nicht tatenlos zuszusehen, wie einem der Fernseher geklaut wird! ...und spätestens wenn Du den Täter ansprichst und ihm den geklauten Apparat wieder aus der Hand nehmen willst, und er dabei Handgreiflich wird, IST es auch ein Angriff auf die körperliche Unversehrtheit! Natürlich darf man niemanden "einfach so" erschiessen. Wenn einem Zeit zur abwägung bleibt, muss das jeweils mildeste Mittel gewählt werden (man muss den Täter vor einem tödlichen Waffengebrauch warnen), reagiert der Täter auf diese Warnung nicht, darf auch scharf (z.b. auf die Beine) geschossen werden. In diesem Fall wird wohl die Frage zu klären sein, warum ihm keine Zeit mehr für einen weniger gefährlichen Waffeneinsatz blieb. Er kann dies aber in dieser Situation sehr gut mit "Furcht oder Verwirrung" begründen und bleibt damit straffrei.
  8. Wirklich sehr widersinnig, was der "Kollege" da schreibt. Demnach soll also der Staat selber zur Bedrohung werden, um eine Bedrohung von den Bürgern abzuwenden? Das ganze erinnert mich irgendwie an die bekannte Argumentation einiger extrem-Waffengegner, die für illegalen Waffenbesitz die Todesstrafe fordern, aber gleichzeitig die Todesstrafe für SCHWERSTVERBRECHER in den USA ablehnen.
  9. Ups, bin etwas verspätet Daher ein nachträgliches Glückwünschli
  10. Man wollte hier sicherlich gewissen Kreisen ein gutes Beispiel geben.
  11. Wau, das ist hier ja reinstes Online-Profiling! :mrgreen: Na gut, dann beteilige ich mich auch mal. Ich schliesse mal grob folgende Motive aus: Eine Verbindung zum internationalen Terrorismus? (obwohl der Gedanke nicht ganz abwegig erscheint, da die Leute von Al Kaida ziemlich "kreativ" sein können) Ein Sportschütze, der die Wirkung seiner Waffe(n) testen möchte? (unwahrscheinlich, denn dann würde er sicherlich auch seine angemeldeten Waffen "testen" wollen. Damit dies nicht auf ihn zurückverfolgbar wäre müsste er sich dazu ein "handlicheres Ziel" als ein störrisches Pferd aussuchen, (z.b. Hund, Katze) bei dem er die Wirkung sofort feststellen kann. Ein Jäger, der in dem Pferd einen "kapitalen Zwölfender" sieht? (Auch unwahrscheinlich, denn als Jäger hätte er sicherlich einen "sauberen Schuss" mit einer für das Tier absolut tödlichen Waffe bevorzugt und keine kleinkalibrige 22er oder Pistole) Ein Sammler, der mal sein "Zeugs" an lebenden Objekten ausprobieren möchte? (Auch unwahrscheinlich, dann hätte er sicherlich auch mal etwas "aufregenderes" probiert - z.b. mit Leuchtspur auf ne Kuh schiessen oder so) Ein Versicherungsbetrüger, der mit einer Vielzahl von Taten abzulenken versucht? (Auch unwahrscheinlich, denn ein Betrüger möchte schnellstmöglichen Erfolg und schnelles Geld - der Typ hier scheint aber alle Zeit der Welt zu haben) Tatsache ist wohl, dass der Täter bei seinen Handlungen immer besser wird und sein Waffenarsenal mit immer effektiveren Waffen aufrüstet. (zuerst Messer, dann umgebaute Waffe, dann KK, dann Pistole und jetzt was ganz grosses). Für Waffen hat er sich wohl erst nach seiner ersten Tat angefangen zu interessieren, denn als Jäger, Schütze oder Sammler hätte er wohl von Anfang an sein bestes Gewehr benutzt. Ich würde sagen, der Typ ist ein Pferdehasser oder so, dem man den Umgang mit Tieren verboten hat und der sich nun dafür an der Gesellschaft rächen möchte. :alien:
  12. Auf unsere Freunde in der Schweiz ist eben verlass! Auch wenn UNS das hier im Moment nicht viel bringen mag...diese Tatsache wird auch den Hoplophoben bei uns hier wie ein Stachel im Gesäss hängen bleiben! Lasst euch nicht unterkriegen!
  13. Na wenn er diese Forderung schon öffentlich im TV vorbringt, dann kann er sich doch auch gleich auf die Liste von Lars Ditzel setzen! Wir können jede Unterstützung brauchen!
  14. Das ist natürlich wieder mal EIN Argument mehr für uns. Wir sollten uns allerdings nicht allzu grosse Hoffnungen machen, dass jetzt auch die Waffengegener anfangen umzudenken. Wir werden mit den Jungs und Mädels noch ne Menge Ärger haben. Die meissten von denen wollen nämlich gar keine Antwort auf ihre Fragen bekommen, da gilt einfach das Motto:"Bringt ja mein Weltbild nicht durcheinander!" Aber das sind nur die einen... ...mit der anderen Art von "Waffengegnern" (nämlich die, die eigentlich nichts gegen Waffen haben solange sie in staatlichen Händen sind und ausschliesslich ihren jeweiligen Machtcliquen zur Verfügung stehen) haben wir ein ganz anderes Problem. Machen wir uns nichts vor, die allermeissten Staaten mit resriktiven Waffengesetzen lehnen Waffenbesitz nur aufgrund der Aufrechterhaltung ihres eigenen Machtanspruches ab. Kriminalitätsraten oder Missbräuche interessieren diese Leute nicht im geringsten! Hauptsache das eigene "absolute Gewaltmonopol" gerät nicht ins wanken. Diese Typen haben schlicht und einfach Angst vor ihrer eigenen Bevölkerung. Bei den Kanadiern habe ich da durchaus Hoffnung, dass dies nicht der Fall ist und dort die Einsicht irgendwann einmal obsiegt. In Deutschland allerdings habe ich da so meine Zweifel...(hier sind Waffen ja bekanntlich nur dazu da, "um zur Befolgung der Gesetze...bla bla bla
  15. Dann sind wir ja schon zu zweit. Natürlich würde ich das für jeden tun, soweit mir das möglich ist. Aber wenn ich gegeneinander abwägen müsste (Dankbarkeit des US Präsidenten vs Purlitzer Preis...dann nehme ich lieber die "Goldene Anstecknadel" der US Regierung mit all ihren Vorzügen. Tolle Fotos kann man im Leben noch genug bekommen (z.b. wenn Gerhard Schröder sich beim nächsten Oder-Hochwasser medienwirksam in die Fluten stürzt, um seine Chaos-Regierung über die nächte Bundestagswahl zu retten! :mrgreen:
  16. Och, genau das wird bei den Rot/Grünen kei Problem sein...denn man kann davon ausgehen, dass die an China verkauften Waffen sicherlich nur in ihrer "naturgemässen Bestimmung" ["...zur Befolgung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden..."] Verwendung finden werden. Damit haben die doch gar kein Problem.
  17. Schade, jetzt haben wir überhaupt niemanden, der SAT1 erklären kann wie man eine Gas-Wumme im Kriegsfall sinnvoll einsetzen kann. :mrgreen: Also ich hab eh keine. ..und auch nicht den "kleinen Geldabnahmesch... äh Waffenstein.
  18. Ja, das ist mal echt ne gute Erklärung! Lasst die Rot/Grünen doch einfach mal machen...isch libbe diese Widersprüchlichkeiten! Projekt 18 lebt weiter! (nur mit einem anderen Anstrich!)
  19. Nee, lieber nicht Ich überlass euch beiden gern dieses "Schlachtfeld"! :mrgreen:
  20. Im Moment sieht es wohl eher andersherum aus...WIR (Deutschland) begehen gerade ein Verbrechen am Euro.
  21. Da ist was wahres dran. Ich bin eigentlich gleicher Meinung wie Clifford (jaaaa, wirklich Cliffi! ) Ich finde die Todesstrafe darüber hinaus auch zu kompliziert. Sie ist zum einen drei Mal Teurer als ein Lebenslänglicher und zum anderen besteht die hohe Gefahr des scheiterns eines Prozesses,zb wenn der Täter "nur" zu 99% überführt werden konnte oder Polizei u Justiz Verfahrensfehler einräumen mussten, mit dem Ergebnis: diese Leute waren in der Vergangenheit häufig, WEIL ihnen die Todestrafe drohte, schneller wieder auf freiem Fuss als die Opfer unter die Erde gebracht werden konnten. Was für die Angehörigen der Getöteten wohl auch nicht unbedingt mehr Befriedigung brachte. Viele Bundesstaaten haben die Todesstrafe daher auch abgeschafft oder ausser Vollzug gesetzt. Im Fall Malvo hätte dies also auch bedeuten können, dass er, wenn auch nur ein Geschworener zweifel bezüglich der Schuld gehabt hätte und die Todestrafe nicht hätte verantworten können, er bereits in der nächsten Woche ein freier Mann hätte sein können ( und dank des US Systems, das ein Urteil nur einmal pro Fall erlaubt, auch ohne jede Chance auf eine 2. Neueröffnung des Verfahrens). Man sieht also, das die Todesstrafe in jeder Hinsicht eine sehr risikoreiche Angelegenheit sein kann.:alien:
  22. Ich glaube es gibt inzwischen "ein paar" Leute mehr, die diese Annahmen locker teilen würden. Es ist also nicht wirklich eine reine "Gunboard-Meinung". Sooo viele Mitglieder hat dieses Board nun (leider) wirklich nicht!
  23. Ist ja auch richtig. Meine Skepsis liegt auch eher darin begründet, dass das politische Handeln in Deutschland in letzter Zeit viel zu oft den Charakter einer "Notoperation" hatte.
  24. Naja, allein bei Frackteilen am Stadrand wird es bei einem mit 250 oder mehr Passagieren besetzten Jumbo wohl nicht bleiben...mal ganz abgesehen davon, das so ein "abgeschossenes Flugzeug" was aus ein paar tausend Metern höhe fällt, segelt oder sonstwie zerkleinert runterkommt, keine Punktlandung hinlegen wird, sondern sich über etliche Kilometer verteilen wird. Und so ein kleines Sportflugzeug brauchen Terroristen auch nicht unbedingt zu kidnappen...der Aufwand wäre zu gross und die Wirkung zu gering- da kann man eher einen PKW, LKW benutzen, oder einfach einen "Molly" in die U-Bahn werfen - damit liesse sich schon weitaus mehr Schaden anrichten. Wie gesagt, es gibt eine Alternative zum Abschuss von Passagierflugzeugen: Bewaffnetes Flugpersonal.
  25. Es geht hier um die abschreckende Wirkung! In den USA ist die Zahl der Autodiebstähle ua Delikte allein durch die Vergabe der Permits gesunken. Die Täter vermeiden es in der Regel, in Bundesstaaten mit Waffentragelizenzen das Risiko eines bewaffneten Konfliktes mit den Bewohnern einzugehen. Es wird dadurch aber kaum mehr geschossen. Es gibt meines wissens nach in den USA zzt nur einen Bundesstaat, der das Erschiessen eines Autodiebs für rechtmässig erklärt hat, der Rückgang der Diebstähle wird aber in nahezu allen RTC Staaten verzeichnet, auch in denen, in denen nicht sofort geschossen werden darf. In der Ausbildung lernt JEDER CCW Inhaber wie er in so einem Fall reagieren darf und wie er taktisch vorzugehen hat, damit ein Waffengebrauch möglichst vermieden wird. Wenn der Dieb dann natürlich ebenfalls zur Waffe greift und zum Angriff übergeht...pech. Die Waffe wäre in diesem Fall ein reines Notwehrmittel, falls der verhinderte Dieb tatsächlich zum Angriff übergeht - was nicht selten der Fall ist. Natürlich gelten bei uns ebenfalls weiterhin die Voraussetzungen des §32Stgb, die jeder ausgebildete Waffenträger kennen muss.
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