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#Newsletter: Waffengesetz, Petition, Terrorgefahr für Waffenbesitzer


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Inhalt: Widerlegung der Gerüchte um den Bestandsschutz von Waffenschränken, weitere Informationen zur Waffengesetzänderung, Update zur Petition “Waffenscheine für Frauen” und Warnung des österreichischen Verfassungsschutz in Bezug auf Terrorgefahr für Waffenhändler (-besitzer).

Waffengesetz

Die letzte Änderung des Waffengesetzes, die seit 6. Juli 2017 gilt, hat nichts mit der EU-Waffenrichtlinie zu tun. Daher sind Magazinkapazitäten, Umbauten von ehemals militärischen Vollautomaten, Beschränkungen für den Onlinehandel, Versand etc. nicht enthalten. Die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie erfolgt erst später – innerhalb der nächsten zwölf Monate.

Wir berichteten hier über die Auswirkungen hier: #Waffengesetz-Änderung veröffentlicht und ab morgen gültig

Waffengesetz im Internet in HTML, PDF und anderen Formaten (auch auf Englisch)

Bestandsschutz der Waffenschränke

Die wichtigste Änderung für WBK-Besitzer ist die Aufbewahrung von Waffen. Uns erreichten viele Anfragen, was man unter “Bestandsschutz” der Altschränke verstehen kann. Frank Göpper, Geschäftsführer des Forum Waffenrechts (FWR), antwortete im Interview mit dem DJV:

Was muss ich tun, wenn der Waffenschrank zwar vor dem 6. Juli 2017 im Besitz war und genutzt wurde, aber bisher bei der Behörde noch nicht registriert ist?

Grundsätzlich besitzen die bisher rechtmäßig genutzten Waffenschränke Bestandsschutz. Man sollte nach Möglichkeit Belege (z. B. Kaufquittung) aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass man den fraglichen Schrank bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt hat. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dies bei der Behörde anzuzeigen.

DJV: Antworten auf Fragen zum neuen Waffengesetz

Registrierungspflicht?

In den sozialen Medien geht nun ein Gerücht der Registrierungspflicht von alten Waffenschränken als Bestandsschutzvoraussetzung um. Wir haben bei Axel Fischer nachgefragt. Axel ist Rechtsassessor, Jäger, Jagd-, Waffen-, Schieß-, Waffen- und Jagdrechtsausbilder und bestens darin bewandert, wie man Gesetzestexte interpretiert:

Verfassungsrechtlich dürfen Gesetze nur im Falle der sogenannten “unechten Rückwirkung” in Sachverhalte der Vergangenheit eingreifen, z.B., wenn ein Jungjäger vor dem Stichtag einen Altschrank erwarb, aber bis zum Stichtag noch keine Waffe auf seinen Jagdschein gekauft hatte. Dann ist der Erwerbsvorgang des Altschrankes waffenrechtlich falsch, weil bis in die Gegenwart nach dem Stichtag keine Waffe erworben oder in eine WBK des Jungjägers eingetragen war.

Alle anderen Erwerbsvorgänge von “ehemals erlaubten Altschränken” von lizensierten Waffenbesitzern, die entweder als Jungjäger vor dem Stichtag eine Jagdwaffe erwarben, die noch nicht in eine WBK eingetragen wurde, oder von WBK-Inhabern, die einen Altschrank erwarben, diesen aber vor dem Stichtag nicht “anmeldeten”, unterfallen der sogenannten “echten Rückwirkung” von Gesetzen, die verfassungsrechtlich verboten ist. Ergo: auf Anmeldedaten von ehemals erlaubten Altschränken vor dem Stichtag kommt es nicht an. Allein der tatsächliche, nachgewiesene Erwerb ist dann maßgeblich.

Was er zu Jägern schreibt, trifft natürlich auch für Sportschützen zu. Hier bleibt noch die Frage offen, wie Waffenschrankkauf und Voreintrag (ohne Besitz der Waffe) beurteilt werden. Wir sind der Meinung, dass der Kauf eines Schrankes vor dem 6. Juli 2017 zum Bestandsschutz zählt, wenn dieser für die Erwerbserlaubnis der ersten Waffe der Behörde angezeigt wurde, egal ob am 6. Juli bereits die Waffe erworben wurde. Es ist aber zu vermuten, dass sich hiermit noch die Verwaltungsgerichte befassen werden müssen, da einige Sachbearbeiter das Gesetz strenger als gedacht auslegen wollen.

Aufbewahrung von Blankwaffen und erlaubnisfreien Waffen

Auch hierzu äußert sich Frank Göpper vom FWR:

Für Blankwaffen und andere erlaubnisfreie Waffen, wie etwa Luftdruckgewehre, ergeben sich keine Änderungen. Allerdings stellt der Gesetzgeber deutlicher als zuvor klar, dass auch freie Waffen vor dem Zugriff durch Unberechtigte geschützt und entsprechend gelagert werden müssen. Die Lagerung sollte mindestens in einem abschließbaren Holzschrank oder einem abschließbaren Raum – etwa der Besenkammer – erfolgen.

Verwahr-/Reparaturbuch

Was bisher kaum Erwähnung fand, ist die neue Pflicht für Gewerbetreibende. Waffen, die zur Reparatur, Kommission oder Verwahrung abgegeben werden, müssen seit 6. Juli 2017 in ein Waffenbuch eingetragen werden. Entgegen der Annahme der Regierung, dass dies keinen erhöhten Aufwand mit sich bringt, sehen Gewerbetreibende dies anders (Punkt 4.2.1. der Drucksache): Natürlich ist die ordnungsgemäße Eintragung in ein Waffenbuch mit Aufwand verbunden. Es möge sich daher keiner wundern, wenn sich die Verwahrkosten erhöhen und man ohne Vorlage der WBK weder abgeben noch abholen kann.

Dekorationswaffen

Hier sieht man wieder sehr schön, wie unpraktisch das gesamte System ist. Obwohl die EU-Durchführungsverordnung in Brüssel revidiert wird, ist sie halt Gesetz (wir berichteten hier), weshalb das Waffengesetz auch darauf hinweist. In der Drucksache 61/17 taucht das Wort “unbrauchbar” 70 mal auf, im aktuellen WaffG 29 mal. Obwohl es in Deutschland kaum Probleme mit Dekorationswaffen gibt, gibt es jetzt einen neuen Unterabschnitt und Paragraphen hierzu (§39a). Der Gesetzgeber “löst” Probleme, die er selber erst erschuf.

Fazit

Anscheinend ist der Gesetzgeber bemüht, viele Dinge aus dem Waffengesetz auszulagern, um künftig ohne Gesetzesänderungen neue Auflagen zu erschaffen. Diese Bemühung haben wir auch bei der EU-Feuerwaffenrichtlinie beobachten können. Während jedoch in Brüssel die Übertragung von “delegierten Rechtsakten” scheinbar eingeschränkt wird (Widerruf und Einwände), wird in Deutschland das Bundesministerium mit (und ohne Zustimmung) des Bundesrats ermächtigt, Rechtsverordnungen zu erlassen. Die Kontrolle des Parlaments entfällt hier, d.h. es entfallen die Debatten im Bundestag. Es gilt nur, was die Regierungen (Bundesministerium und Landesregierungen im Bundesrat) bestimmen. Dazu gibt es bereits sechs Stellen im aktuellen Gesetz.

Das Bundesministerium des Innern wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit [bzw. die nicht der] Zustimmung des Bundesrates [bedarf]…. zu bestimmen …

Waffengesetz (WaffG)

Die Befugnisübertragung [..] kann vom Europäischen Parlament oder vom Rat jederzeit widerrufen werden.  [..] Ein delegierter Rechtsakt, [..] tritt nur in Kraft, wenn [..] das Europäische Parlament und der Rat beide der Kommission mitgeteilt haben, dass sie keine Einwände erheben werden.

Artikel 13a der EU-Feuerwaffenrichtlinie

petition-wsfrauen.pngPetition: Waffenscheine für Frauen

11. JULI 2017 — Liebe Unterstützer und Zeichner der Petition,

hier ein Update, das ich Anfang Juli erhalten habe: die Ermittlungen konnten inzwischen abgeschlossen werden. Der Vorgang wird nunmehr den als Berichterstatter eingesetzten Abgeordneten zugeleitet und dann im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages beraten. Nach abschließender Behandlung Ihrer Eingabe durch den Deutschen Bundestag werden Sie unterrichtet. Ich bitte Sie, sich bis dahin zu gedulden. “…”

Was sagt uns dieses Update?

Wird demnächst im Bundestag diese Petition beraten oder wird demnächst nur beschlossen, dass diese Petition via Bundestags-Petitionen zur Mitzeichnung zugelassen wird? In jedem Fall ist der Innenausschuss des Bundestags seit Januar 2017 damit beschäftigt. Vielleicht zögert sich dieses noch alles bis September (Bundestagswahl) hinaus.

Kritik an der Petition

Wir haben sehr viel Kritik als Kommentare zu dieser Petition erhalten, die das Thema für verfehlt halten, da sich die Petition nur auf Frauen bzw. gestalkte Personen bezieht. Hierzu ein paar Erklärungen:

Waffenscheine werden seit mehr als einem Jahrzehnt kaum noch verlängert bzw. neue Anträge werden abgewiesen. Der Bürger soll darstellen, warum er mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist. Die Ämter und Gerichte lassen aber kaum einen dieser Beweise zu.

  • Wir sind der Auffassung, dass Frauen – insbesondere diejenigen, die gestalkt oder vom Ex-Partner belästigt werden – stärker gefährdet sind als die Allgemeinheit.
  • Es ist durch viele Fakten bewiesen, dass Frauen ein Manko bei körperlicher Gewalt haben. Der Besuch eines Selbstverteidigungkurses ist hierfür nicht ausreichend.
  • Dass Frauen “anerkannte Opfer der Gewalt” sind, zeigt sich an den vielen Frauenhäusern, die zum Schutz eingerichtet wurden und laufend überbelegt sind.
  • Wenn die Petition im Bundestag beraten wird, dann müssen sich die Abgeordneten dafür verantworten, dass sie potentiellen Opfern Hilfe versagen.
  • Die Petition versucht, den Frauen den Status „mehr gefährdet als die Allgemeinheit“ zu geben. Da Gewalt gegen Frauen ein großes Problem ist, dürfte die Petition ein kleiner Schritt in die richtige Richtung sein.
  • Es wäre bereits ein Erfolg, wenn jeder Bürger, der vor Gericht ein Annäherungsverbot und/oder Kontaktverbot erwirken konnte, generell als “mehr gefährdet als die Allgemeinheit” gilt. Ein weiterer Erfolg wäre es, wenn Bürger dazu zählen, bei denen die Polizei in Bezug auf Morddrohungen ermittelt.

Terrorgefahr durch Islamisten

Der Verfassungsschutz Österreichs hat Waffenhändler vor möglichen Angriffen durch Terroristen warnt.

Obwohl der ORF über die europaweite Gefahr schreibt, ist bisher nichts in den deutschen Nachrichten aufgetaucht. Auch wurden wir Waffenhändler in Deutschland bisher nicht informiert. Katja Triebel wurden einige Schreiben der österreichischen Landespolizeidirektionen zugeleitet, aus denen sie wörtlich in ihrem Blog zitiert:

Terrorgefahr: Polizei warnt Waffenhändler

https://kurier.at/chronik/oesterreich/moegliche-angriffe-verfassungsschutz-warnt-waffenlaeden-vor-terroristen/272.660.017

Foto: KURIER/Roland Pittner Robert Pawel (li.) wurde von der Polizei über die Gefahr informiert

Wir möchten Sie darüber informieren, dass in einem Onlinepropagandamagazin einer Terrororganisation eine Anleitung zur illegalen bzw. gewaltsamen Beschaffung von Waffen in Europa veröffentlicht wurde.

Darin werden folgende Vorgangsweisen empfohlen:

  • Ankauf von Feuerwaffen auf dem Schwarzmarkt
  • Einbrüche in bereits geschlossene Waffengeschäfte
  • Direkte Angriffe auf Besitzer von Waffengeschäften

Die Angriffe sollen vorzugsweise erfolgen, sobald der Besitzer sein Geschäft geschlossen hat, doch sind auch andere Tages- oder Nachtzeiten möglich. Das Zielobjekt sollte im Vorhinein observiert weren, um die Gewohnheiten kennenzulernen. Mit starker Gegenwehr muss, so das Onlinemagazin, gerechnet werden.

Erhöhte Gefahr betrifft auch Sportschützen und Jäger

Auch wenn diese beiden Meldungen bereits länger zurückliegen, möchten wir euch diesbezüglich warnen.

Ein Jäger wurde zu einem Wildunfall gerufen. Dort angekommen warteten drei Männer und fordern die Herausgabe der Waffe.
Der Anrufer (unterdrückte Rufnummer) hatte sich als Polizist ausgegeben, berichtet Kreisjägermeister Dr. Frank Schröder, der mit dem Betroffenen gesprochen hat. Am vermeintlichen Unfallort haben dann drei Personen die Autotür aufgerissen und die Aushändigung der Waffe gefordert. Der Jäger wehrte sich und setzte Pfefferspray ein. Daraufhin schlugen ihn die Täter bewusstlos. Glücklicherweise flohen sie unbewaffnet, denn da der Geschädigte lediglich von einer Bergung ausging, hatte er kein Gewehr dabei.

Jagderleben vom Juni 2016

Falsche Hilfeschreie: Drei Waffen gestohlen
Die Seitenscheibe eines auf dem Parkplatz im Hölltal abgestellten Pkw wurde eingeschlagen und drei scharfe Waffen aus dem Pkw gestohlen. Die Besitzerin der Waffen wurde zuvor offenbar durch Hilfe-​Schreie gezielt abgelenkt.

Rems-Zeitung vom November 2012

Katja hat das diesbezügliche Onlinepropagandamagazin, das in 13 Sprachen erscheint, gelesen. Dort wird eindrücklich dazu aufgerufen, sich illegal Waffen zu beschaffen. Wer keine Kontakte zum Schwarzmarkt habe, solle Waffenhändler im Alltag beobachten, diese dann später mit dem Auto überfahren, deren Schlüssel an sich nehmen und die Waffen stehlen. Fritz Grundnig vom Landespolizeikommando Steiermark empfahl den Waffenhändlern: „Das Wichtigste ist beobachten. Wenn irgendwelche Auffälligkeiten sind, wenn Personen bemerkt werden, die diese Waffengeschäfte möglicherweise beobachten, einfach der Polizei melden.“ 

Die deutschen Behörden haben keine Warnung herausgegeben (um uns nicht zu verunsichern?), doch solltet ihr ebenfalls achtsamer sein und Auffälligkeiten melden, egal wie unbedeutend die deutsche Polizei eure Beobachtung einstuft.

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