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Wichtig für uns !!!


Klaus12

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http://www.bdsnet.de/kommentar_zum_neuen_waffenrecht.htm

Kommentar (auszugsweise !!)

Wie bereits beim Waffengesetz 1976 ist es auch diesmal wieder nicht gelungen, eine Anlassgesetzgebung zu vermeiden. Völlig überzogener, rein populistisch und wahltaktisch motivierter Aktionismus in Folge einer zwar extrem schweren aber für das Gesamtbild des Missbrauchs legaler Waffen völlig unbedeutenden, aktuellen Einzeltat hat zu erheblichen Veränderung und Verschlechterung eines über Jahre diskutierten, beratenen und am Ende als Kompromiss weitgehend akzeptierten Entwurfs geführt. Die zunächst vom Bundestag im April verabschiedete Version war ein Kompromiss mit dem wohl alle beteiligten Gruppen hätten leben können. Insbesondere auch deswegen, weil der Entwurf trotz einiger deutlichen Verschärfungen für Sportschützen bestimmte Rechtsvorgänge eindeutiger regelte und somit zu einer höheren Rechtssicherheit und Rechtsgleichheit unter den Bundesländern führte. Was durch Erfurt hinzugekommen ist, ist äußerst fragwürdig und wird erneut zu Problemen führen. Wie sich diese Dinge !

in der täglichen Praxis auswirken werden, wird die Zukunft zeigen. Besonders zu kritisieren ist, dass nun im § 15 (7) grundsätzliche Ermächtigungen unter Ausschaltung des Bundestages enthalten sind, durch die z. B. das Großkaliberschießen als Ganzes verboten werden kann. Des weiteren enthält das Gesetz eine Reihe schwerer handwerkliche Fehler. (u.a. z. B. §58 (6) ,(7)). Interessant und besonders anzumerken ist auch, dass durch die Formulierung "im vom Bedürfnis umfassten Zweck", die ja selbst für das Schießen auf genehmigten Schießstätten gilt, bei Befolgung durch Jäger und Sportschützen zu eindeutig "mehr Waffen im Volk" führen wird. Auch soll auf fünfjährige Gnadenfrist für das unbehinderte Vererben von Schusswaffen, die in 40 Jahren zu keinem einzigen Fall des Missbrauchs einer legal ererbten geführt hat, hingewiesen werden.

Die Vorgänge und Erfahrungen nach Erfurt haben deutlich gemacht, dass die langfristige Existenz des Großkalibersportschießens in Deutschland davon abhängen wird, ob eigenständige Großkalibersportschützenverbände mit der entsprechenden Mitgliederzahl vorhanden sind, für die das Großkaliberschießen an sich niemals zur Disposition stehen oder als Verhandlungsmasse dienen kann und wird. Die derzeitige schießsportliche Verbandslandschaft bietet keinerlei Gewähr, dass der Großkaliberschießsport Ereignisse wie Erfurt, bei denen ja nur ein einziger verbrecherische Taten begeht, überstehen kann. Dies sollten sich alle Sportschützen, die mit Zentralfeuerwaffen Sportschießen betreiben, sehr ernsthaft vor Augen halten, soweit sie noch nicht einem der Großkaliberverbände angeschlossen sind. Nur letztere werden die Interessen der Zentralfeuerschützen im Ernstfall niemals anderen Sektoren des Sportschießens opfern oder sich dem Druck eines etwaigen Entzugs öffentlicher Fördermittel beugen.!

Die Großkaliberverbände sind derzeit jedoch viel zu klein, um ernsthafte Rückendeckung und Hilfe bieten zu können. Wenn Sie nicht deutlich an Mitgliedern gestärkt werden, werden sie auch in Zukunft zu schwach sein. Die Tage des Schießens und des Besitz an Großkaliberwaffen sind dann gezählt.

Friedrich Gepperth

dem habe ich nichts hinzuzufügen.

Einen schönen Abend noch - und denkt darüber nach :!: :!: :!:

Klaus

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Hi Geli,

aber wir werden dagegen nichts mehr unternehmen koennen

Doch Geli,

vorerst in einen Großkaliberverband eintreten und dann nix gefallen lassen.

Wenn 4 Mio Schützen an einem Strang ziehen ist die Politik ziemlich am A.... .

Ströbele (innenpol.Sprecher der SPD) hat mal ,ich glaub`bei der Christiansen, rumgejammert, daß er vor einer Bundestagswahl noch nie so viel Mail`s bekommen hat.

Und die "Frechheit" darin war, daß man ihm "gedroht" hatte, bei einer weiteren Verschärfung des WaffG`s seine Partei nicht zu wählen.

Also ich bin mir relativ sicher, daß ohne den massiven Druck der Schützen unser Hobby den Bach runtergegangen wäre.

Also Geli, mal `n bißchen Optimismus

Schönen Abend noch

Klaus

PS: was ist aus deiner GK-Pistole geworden ???

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Hi Gemeinde,

ich will euch ja nicht gerade den Sonntag versauen,

aber habt ihr schonmal im Neuen WaFFG den § 14 angesehen ???

§ 14

(3) Ein Bedürfnis von Sportschützen nach Absatz 2 für

den Erwerb und Besitz von mehr als drei halbautomatischen

Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen

Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen

Munition wird durch Vorlage einer

Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers

glaubhaft gemacht, wonach die weitere Waffe

1. von ihm zur Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt

wird oder

2. zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Noch mal : des Schießsportverbandes

Was das bedeutet kann wohl jeder an den fünf Finger abzählen.

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Mhhh,da steht aber :

--------------------------------------------------------------

von mehr als drei halbautomatischen

Langwaffen und mehr als zwei mehrschüssigen

Kurzwaffen

-------------------------------------------------------------

Also bleibts doch beim Alten,bis zu 2 Kurzwaffen oder bis zu 3 halbaut.Langwaffen mit Bedürfnis über den Verein.

Oder habe ich mich da jetzt vertan.... :?:

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Also,

die 3. 4. und mehr KW`n ging schon immer über den LV.

Aber den 4. 5. und mehr Selbstlader hat der SLG-Leiter gemacht und nicht der Landesverband (im BdMP).

So kenn ich das, oder is das bei euch anders gewesen ?

aber ich meinte das auch noch:

§14

(2)

Durch eine Bescheinigung des Schießsportver-

bandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist

glaubhaft zu machen, dass

2. die zu erwerbende Waffe für eine Sportdisziplin nach

der Sportordnung des Schießsportverbandes zugelassen

und erforderlich ist.

Also in Zukunft alles ( ausser den 2 KW`s und 3 Selbstladern ) über den Landesverband.

Da hat die Post wenigstens was davon und der Briefträger.

Mir tun die Leute bloss leid, die die Antragsflut dann bearbeiten müssen.

Bis jetzt hat sich das alles verteilt und die halbjährliche Meldung musste sowieso gemacht werden.

Schönen Sonntag noch

Klaus

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Damit soll die Verbandsarbeit sicher objektiver gestaltet werden, und komplizierter.

Praktisch wird es ab April etwa so aussehen.

Dein Vereinschef (SLG-Leiter oä) stellt dir ein Bedürfnis nicht mehr aus, er gibt nur eine Empfehlung zum Verband.

Das Schlechte daran ist, die Leute können (je nach Größe des Verbandes) den einzelnen Schützen oft nicht einschätzen, kennen ihn oft nicht, oder nur vom Papier, weil er immer pünktlich seine Beiträge gezahlt hat.

Persönlich sehe ich dies auch eher als Rückschritt, oder mal auf deutsch gesagt, keiner soll (außer in Ausnahmefällen) mehr als 2KW und 3SLW besitzen dürfen.

Das Gute daran ist immernoch, daß das Bedürfnis immernoch von einem Sportskamerad auf höherer Ebene genehmigt werden kann, da dieser ja selbst Schütze ist.

Ich will jetzt nicht aussprechen, was dazu anderen Menschen eingefallen ist.

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  • 2 weeks later...

hi,

ich geb dir ja recht und auch der Artikel trifft zu, aber wir werden

dagegen nichts mehr unternehmen koennen. Doch, nach einem

anderen Hobby umsehen über kurz oder lang :evil:

ganz sicher nicht geli!

bei mir ist mittlerweile die ganze familie mitglied in mindestens einem gk-verband (einschliesslich meinem 8jährigen sonnenschein), ich selbst bin in allen verbänden und wir alle, einschliesslich den meisten mitarbeitern in meinem unternehmen sind im fwr.

diesen weg will ich weitergehen - in der satzung der gerade in gründung befindlichen bds ortsgruppe wird die pflichtmitgliedschaft im fwr verankert - wer in die gruppe will, kommt, wenn er nicht schon dabei ist, automatisch zum fwr.

NUR so gehts und können wir unseren gelackten politdeppen paroli bieten!

liebe grüsse,

cetus

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http://dsb.team-multimedia.de/waffenrecht/index.php?read=1347

> Text :

Spitzen des DSB im Bundesinnenministerium

Präsident Ambacher und Vizepräsident Kohlheim bei Staatssekretär Körper

Wiesbaden, 20.11.02; Am kommenden Montag, dem 25. November 2002, werden der Präsident des Deutschen Schützenbundes Josef Ambacher und DSB-Vizepräsident Jürgen Kohlheim zu einem erneuten Gespräch im Bundesministerium des Innern in Berlin sein.

Thema ist der Rohentwurf zu einer Allgemeinen Verordnung zum Waffenrecht und das Schreiben des BMI an die Sportreferenten der Länder. Gesprächspartner von Ambacher und Kohlheim wird Staatssekretär Fritz-Rudolf Körper sein. Der Deutsche Schützenbund hält an seiner Erklärung vom 14. November 2002 fest und wird diese Sichtweise Staatssekretär Körper noch einmal erläutern.

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und das war gestern :

(geklaut aus WO :oops: )

O-Ton DTS:

Also - wie mir eine kleine Maus aus den Twin Towers am Spreebogen piepste, war das gestrige Treffen der Verbände DSB, BDS, DJV, FWR mit den Staatssekretären Schapper und Körper doch ganz erfreulich. Zum einen war wohl deutlich zu spüren, daß die politische Leitung des Hauses die Ansichten und Vorstöße eines Referatsleiters in der Abteilung IS weder billigte noch in irgendeiner Weise angeregt hat. Dessen Vorgesetzter mußte sich einige harsche Worte anhören - und nicht nur von den Verbandsvertretern! Der betreffende Ministerialrat, der mit dem Mai 2003 in den Ruhestand verschwindet, erfreut sich übrigens im Haus und auch innerhalb seiner Abteilung eines immer mehr schwindenen Beliebtheitsgrades, der sich zwischenzeitlich schon im Minusbereich bewegt. Nicht nur, daß er sich für seine Eskapaden mal wieder von oben eine Abfuhr einholte, inzwischen kennzeichnen ihn auch Mitarbeiter und Kollegen mit Begriffen, die man sonst nur in der klinischen Psychologie gebraucht.

In Sachen Aufbewahrung bleibt es bei den A-Schränken bei Langwaffen, so wie früher angedeutet. Lediglich ab einer gewissen höheren Anzahl von Kurzwaffen soll an einen nächsthöheren Sicherheitsgrad als B oder 0 gedacht werden. Auch hier will man vernünftige Lösungen mit Augenmaß anstreben, die Verbände wurden zu Vorschlägen aufgerufen.

Es wurde von den Staatssekretären zugesagt, die Verbände der Betroffenen voll in die Entwicklung der Verordnungen und Verwaltungsbestimmungen einzubeziehen. Die von der politischen Leitung des Hauses vorgegebene Tendenz ist übrigens, machbare vernbünftige Wege zu finden, sowohl bei der Frage der Aufbewahrung als auch in anderen Bereichen. Im Zweifelsfall sollen die unteren behörden angehalten werden, Einzelfallprüfungen vorzunehmen und nicht rigoros nach Schema F zu verfahren.

Entgegen anderslautender Befürchtungen in der WO-Gemeinde traten die Verbände einhellig auf und unterstützten sich gegenseitig. Selbst ein DSB-Chef Ambacher soll sich alles andere als "diplomatisch" ausgedrückt haben. Großen Rückhalt beim Protest gegen die Ideen des Herrn MR B . aus B. lieferten auch die Vertreter der Jägerschaft, allen voran deren Justitiar v. Wülffling. Manche wollen es zwar immer noch nicht glauben, aber der DJV hat den Schuß wohl gehört.

Klingt doch net schlecht ( für den Anfang)

Gruß Klaus

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Hi Gemeinde,

ich will euch ja nicht gerade den Sonntag versauen,

aber habt ihr schonmal im Neuen WaFFG den § 14 angesehen ???

Noch mal : des Schießsportverbandes

Was das bedeutet kann wohl jeder an den fünf Finger abzählen.

Hi All, Klaus hat recht, er hat nur den falschen Absatz in § 14 zitiert.

Richtig ist: §14 Absatz 2 :

Ein Bedürfniss für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen......... Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes.......... mindestens 12 Monate im Verein.

Heist im Klartext: Jede KW und jede SL Langwaffe müssen nach dem Gesetz vom Verband befürwortet werden,

also auch die Erste KW bei Newbies!!

Gruss, Anaconda.44

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Hallo zusammen,

....wird durch Vorlage einer

Bescheinigung des Schießsportverbandes des Antragstellers

glaubhaft gemacht,....

Das heisst im Umkehrschluss aber auch dass der nette Herr / die nette Dame auf dem Amt, wenn die Bescheinigung vorliegt, keine Sperentzien mehr machen kann ! :twisted:

Wenigstens das ist mal ein Fortschritt.

MfG

Michael

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  • 3 years later...
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