Hoss Posted September 4, 2007 at 10:28 AM Share Posted September 4, 2007 at 10:28 AM Wehrhafte Senioren schlagen Gangster in die Flucht Zitat: "Daraufhin holte der blutüberströmte 79-Jährige - er ist Jäger - eine Schrotflinte aus dem Haus und feuerte einmal in Richtung des flüchtenden Täters in die Luft. Doch das könnte für den rüstigen Senioren Konsequenzen haben: „Das war eine unberechtigte Schussabgabe, er hätte die Waffe nur zu Jagdzwecken nützen dürfen“, so ein Sprecher der Polizeidirektion Passau. Die Schrotflinte wurde sichergestellt, dem 79-Jährigen droht jetzt ein Ordnungswidrigkeitsverfahren. " Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted September 4, 2007 at 10:32 AM Share Posted September 4, 2007 at 10:32 AM Das Dumme an der Sache ist nur, daß er einem FLÜCHTENDEN Täter hinterherschoss! Hätte er ihn abgeknallt, als er noch seine Frau malträtierte, wäre das unproblematisch gewesen. So sind halt die Feinheiten des deutschen Notwehrrechts........ GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Henry Posted September 4, 2007 at 10:34 AM Share Posted September 4, 2007 at 10:34 AM ... das kann man aber mit zunehmenden Alter mal falsch interpretieren ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hoss Posted September 4, 2007 at 10:36 AM Author Share Posted September 4, 2007 at 10:36 AM Das mit dem fortdauernden/beendeten Agnriff ist eine Sache, aber der Müll mit der Jagdwaffe "nur" für die Jagd und deswegen unberechtigter Schussabgabe ist wohl nicht zu toppen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Arne Posted September 4, 2007 at 12:36 PM Share Posted September 4, 2007 at 12:36 PM Der Senior bekommt bestimmt keine Strafe. Es war eine Ausnahmesituation und er hatte halt Angst, dass der Räuber zurückkommt, also hat er nen Warnschuß abgegeben. Da dreht ihm keiner nen Strick draus. Ausser Claudia Roth, die würde ihn gerne ins Antifaschistische Umerziehungslager stecken, weil Waffenbesitzer = Waffennarr = Rechter = Rechtsradikaler... Alles klar? :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted September 4, 2007 at 12:48 PM Share Posted September 4, 2007 at 12:48 PM Darf ich auch in Umerziehungslager ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
joker_ch Posted September 4, 2007 at 01:01 PM Share Posted September 4, 2007 at 01:01 PM Na immerhin ist der Titel gut, hätte ja sein können, Seniler Waffennar ballert einem flüchtenen Einbrechher hinterher. Zeigt was ich immer wieder sage, SV ist sehr wohl hoffähig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hobbysoldat Posted September 4, 2007 at 05:31 PM Share Posted September 4, 2007 at 05:31 PM Die Beschreibung der Pistole hilft aber auch immens weiter... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted September 4, 2007 at 06:55 PM Share Posted September 4, 2007 at 06:55 PM Na immerhin ist der Titel gut, hätte ja sein können, Seniler Waffennar ballert einem flüchtenen Einbrechher hinterher. Zeigt was ich immer wieder sage, SV ist sehr wohl hoffähig. Siehe Dieter Bohlen, der hat sich erlaubt mit einer illegalen Flinte auf jugendliche Einbrecher zu schießen und dabei auch noch die anrückende Polizei ( angeblich ) in Deckung gezwungen. Ist dem vorher was passiert ? nö, nur Herzschrittmacher gestolpert. Ist dem juristisch was passiert... nicht daß ich wüßte, aber der ist ja auch prominent. Wäre ich der Rentner-Jäger, ich würde mich genau darauf berufen. Hier Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted September 4, 2007 at 07:17 PM Share Posted September 4, 2007 at 07:17 PM Der Räuber ist nicht geflüchtet, sondern hat einen taktischen Stellungswechsel vorgenommen, um aus einer besseren Position heraus erneut angreifen zu können. So war das. Link to comment Share on other sites More sharing options...
daybreak619 Posted September 4, 2007 at 07:34 PM Share Posted September 4, 2007 at 07:34 PM §33 StGB: Überschreitung der Notwehr "Überschreitet der Täter (in diesem Fall der Rentner) die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furcht oder Schrecken, so wird er nicht bestraft." Tja, das gute alte Strafgesetzbuch. Sollten sich manche Amtsmänner ab und an mal zu Gemüte führen, bevor sie gequirlte Sch...e verzapfen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted September 4, 2007 at 07:41 PM Share Posted September 4, 2007 at 07:41 PM Nimmt der bewaffnete Räuber einen Stellungswechsel vor, um in eine Position zu gelangen, aus der er besser schießen kann (immerhin war der Täter mit einer Pistole bewaffnet), dann ist die Notwehrlage nicht beendet. Und das ist viiiel besser, als § 33 StGB. Den kann man dann hilfsweise immer noch bringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
daybreak619 Posted September 4, 2007 at 07:59 PM Share Posted September 4, 2007 at 07:59 PM Stellungswechsel ... wer's glaubt, wird selig?! § 33 StGB hingegen hat sich schon -zigfach bewährt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted September 4, 2007 at 08:13 PM Share Posted September 4, 2007 at 08:13 PM Joh, war ja alles voll mit Zeugen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
daybreak619 Posted September 4, 2007 at 08:33 PM Share Posted September 4, 2007 at 08:33 PM Um's mal etwas deutlicher zu sagen: der Paragraph gibt einem als Laien, Amateur, Opfer oder wie man Personen in Notlagen halt bezeichnen will, das Recht sozusagen über die Stränge zu schlagen und quasi ungeschoren davon zu kommen. Als Profi (Polizist, Soldat) ist das schon ein wenig schwieriger, sich darauf zu berufen; der Paragraph kann aber trotzdem Anwendung finden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted September 4, 2007 at 08:41 PM Share Posted September 4, 2007 at 08:41 PM Hab schon verstanden, wozu der Paragraph gut ist. Was mir am Herzen liegt, ist, daß keiner freiwillig der Polizei erzählt, er hätte einem flüchtenden und damit ehemaligen Angreifer hinterhergeschossen. Sowas ist BLÖD. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted September 4, 2007 at 08:47 PM Share Posted September 4, 2007 at 08:47 PM gegenüber der Polizei würde ich in solch einem Fall nichts sagen, außer Name , Adresse und die Lottozahlen. Jedes Wort kann zuviel sein, also nur mit Anwalt reden. Egal ob man berechtigt notgewehrt hat oder nicht. Und der Paragraf ist auch kein Persilschein oder eine 007 - Lizenz. Wenn Gutachter oder Sachverständige ermitteln, finden die auch ganz schnell raus wie es wirklich war. Lage der Einschüsse, Lage von Hülsen, Zeugenausagen... etc Link to comment Share on other sites More sharing options...
Till Posted September 4, 2007 at 09:11 PM Share Posted September 4, 2007 at 09:11 PM Keiner ist verpflichtet, sich selber ans Messer zu liefern. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted September 4, 2007 at 09:50 PM Share Posted September 4, 2007 at 09:50 PM Keiner ist verpflichtet, sich selber ans Messer zu liefern. Nein nichts zur Sache sagen , auch wenn man glaubt wahrheitsgemäß und in guter Absicht was sagen zu müssen. Da kann auch was Unbedachtes rausrutschen erst recht unter Streß. Link to comment Share on other sites More sharing options...
daybreak619 Posted September 4, 2007 at 10:18 PM Share Posted September 4, 2007 at 10:18 PM ... Und der Paragraf ist auch kein Persilschein oder eine 007 - Lizenz. ... In gewisser Weise schon, da er (der Paragraph) dem Täter (eigentlich Opfer) eine Art geistige Umnachtung infolge von Todesangst, absoluter Panik, usw. zugesteht. Da man in so einem Stadium für seine Taten nicht mehr verantwortlich gemacht werden kann, wird's auch keine Strafe geben. Es gilt nur, dem Gericht glaubhaft den Umstand der Todesangst, bzw. des Blackouts zu vermitteln. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted September 5, 2007 at 06:53 AM Share Posted September 5, 2007 at 06:53 AM Nach einer Schussabgabe (bzw. sobald Waffen ins Spiel gekommen sind) sollte man wirklich nur seinen Namen/Addresse angeben und ansonsten darauf verweisen das man jegliche weitere Angaben nur ueber einen Anwalt machen wird! Und dabei sollte man auch bleiben und es ist egal das man diesen Anwalt noch nicht hat! Die Herren/Damen der Polizei sind nicht Freunde, Seelsorger oder Berater in schweren Lebenslagen! Die sind dazu da Informationen zu sammeln und dann dem Staatsanwalt zu geben. Des Staatsanwalt sein Job ist es Leute in den Knast zu bringen, dabei ist dem Staatsanwalt natuerlich egal wen. Dabei sollen Unschuldige geschuetzt werden, was aber erst bewiesen werden muss (die Unschuld!). In den Fall mit dem 79 Jahre alten Jaeger ist fuer mich die Sache doch ganz klar: Der Mann wollte sehen wohin der bewaffnete Raeuber geflohen ist und der hat sich herumgedreht und dabei seine Waffe in die Richtung des Jaegers gerichtet. Gluecklicher Weise hatte Dieser zur Selbstverteidigung sein Schrotgewehr zur Hand und hat zuerst geschossen. Klarer Fall von Selbstverteidigung und wer will ohne Zeugen etwas anderes behaupten! Link to comment Share on other sites More sharing options...
joker_ch Posted September 5, 2007 at 07:08 AM Share Posted September 5, 2007 at 07:08 AM Ja genau so war es Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted September 5, 2007 at 07:58 AM Share Posted September 5, 2007 at 07:58 AM Keiner ist verpflichtet, sich selber ans Messer zu liefern. Sorry, aber so läuft es doch in der Praxis und das bei weitem nicht nur im Strafrecht. Ich habe lange bei einer Behörde gearbeitet, bei der die Anhörung der Bürger vor einer negativen bzw. belastetenden Entscheidung vorgeschrieben war. Das war immer "gut" so, denn wenn es vorher noch nicht für eine einwandfrei saubere Begründung gereicht hatte, dann war es hinterher garantiert der Fall. Mehr als 60% der Entscheidungen hätten ohne das "sich selber rein reden" niemals getroffen werden können. Und deswegen ist "Maul halten" die einzig richtige Empfehlung - und wenn das nicht geht, nichts ohne Anwalt sagen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest MarcDW Posted September 5, 2007 at 10:35 AM Share Posted September 5, 2007 at 10:35 AM Allerdings sollte man auch genau drauf achten, das man sich einen GUTEN Anwalt nimmt und nicht gerade den Vereinskollegen der immer die grossen Sprueche klopft aber nie einen Prozess gewinnt! So hat es zB in den 80igern einen Herrn Otto Obermeier gegeben, der sogar so erfolgreich als Anwalt war, dass er Zeit hatte BDS President zu spielen. Allgemein als Doppelnull bekannt hatte der gute Otto dann uA einen BW Kammeraden erst einmal richtig in die Schei$e geritten. Der Kollege war von seiner Frau oder Schwager angezeigt worden, dass er illegale Waffen, Munition usw haette. Bei der Hausdurchsuchung kamen dann nur ein paar Patronen und Bajonette zum Vorschein. Bajonette konnte man eh sammeln wie man wollte, nur fuer die Mun brauchte man eine Erwerbsberechtigung, der Besitz war aber nicht strafbar. Der Beschuldigte (BS) hatte auch keine Aussage gemacht und zur Tat schriett Doppelnull! 00 schrieb einen herzerreissenden Brief an den Staatsanwalt, wie der BS auf Schiesstaenden hier und da mal eine Prone abgezweigt hatte und/oder gefunden haette und doch so nur seiner Sammerlust nachgekommen waere! :ak47: Nur Aufgrund dieses Briefes wurde er vorbestraft usw. Haette er gar nichts gesagt und nicht 00 angestellt waere das Verfahren einfach eingestellt worden und die Mun waere nur einfach weg gewesen! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted September 5, 2007 at 10:38 AM Share Posted September 5, 2007 at 10:38 AM Ja. Das mit dem Anwalt stimmt. Mit dem richtigen Anwalt hat man auf einmal Straftaten begangen, von denen man noch gar nicht wusste, dass man damit was zu tun hatte ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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