Jump to content

Bitte um Empfehlung für eine Schreckschusspistole


kawakawa

Recommended Posts

vor 53 Minuten, Halling sagte:

Na denne, jetzt aber ...... 

Nur mal so - - mich würde mal ein Beispiel interressieren, wie in einem Notwehrfall  die "Auswahl des mildesten Mittels" aussehen könnte.

Versuche mal, ein solches Beispiel zu konstruieren - den Kirschendieb und die Schrotflinte als Kombination hatten wir ja schon.

Link to comment
Share on other sites

vor 1 Stunde, Der Reservist sagte:

Nur mal so - - mich würde mal ein Beispiel interressieren, wie in einem Notwehrfall  die "Auswahl des mildesten Mittels" aussehen könnte.

Versuche mal, ein solches Beispiel zu konstruieren - den Kirschendieb und die Schrotflinte als Kombination hatten wir ja schon.

Kirschendieb und Schrotflinte sind ja keine Notwehrsituation.

Einfachstes Bsp ist der Angriff mit einem Holzknüppel und gezielter Schusswaffeneinsatz. Bsp wie dieses werden auch als Exempel zum Jagdrecht angeführt. 

Um Haarspaltereien zu vermeiden hab ich die Abwehr eines Messerangriffs aussen vor gelassen. 

Link to comment
Share on other sites

vor einer Stunde, Halling sagte:

Kirschendieb und Schrotflinte sind ja keine Notwehrsituation.

Irrtum. Auch die Kirschen sind ein notwehrfähiges Rechtsgut. Hier kommt dann aber tatsächlich eine Verhältnismäßigkeit ins Spiel nach der Rechtsprechung, wonach zumindest ein Jugendlicher der von einem einzelnen Kirschbaum stiehlt, nicht zu beschießen ist. Bei gewerbsmäßigen Vorgehen einer Bande in einer Kirschbaumplantage, die die Existenz des Eigentümers bildet, sehe ich das sehr wohl.

Es bezieht sich also die Verhältnismäßigkeit nicht auf den Einsatz einer bestimmten Waffe bzw. Abwehrmaßnahme, sondern eindeutig auf den Grad der Schädigung.

vor einer Stunde, Halling sagte:

Einfachstes Bsp ist der Angriff mit einem Holzknüppel und gezielter Schusswaffeneinsatz.

Jo, ist falsch, siehe zuvor.

vor einer Stunde, Halling sagte:

Bsp wie dieses werden auch als Exempel zum Jagdrecht angeführt. 

Aha, Beispiel mit Quelle bitte.

Link to comment
Share on other sites

Leute Leute, typisch deutsch.

Da lässt man sich lieber die Fresse einschlagen oder auf den Friedhof bringen weil man hat Angst danach ne Anzeige zu bekommen, oder ne Strafe vor Gericht zu bekommen schlimmstenfalls... Weil das ist ja schlimmer als tot oder schwer verletzt sein, oder mit den Konsquenzen seiner Nichthandlung weiterleben zu müssen.

Totaler Schwachsinn,  schlimmstenfalls zieht man halt paar Jahre in ne kleinere JVA, aus der man in Deutschland fett und vollgefressen und ausgeruht rauskommt.

Link to comment
Share on other sites

Ich habe Euch doch vorher oben ein gutes Beispiel genannt:

Ich bin gehbehindert - d.h. kann nicht weglaufen und auch nicht sehr schnell gehen.

Treffe im Wald auf zwei böse Maximalpigmentierte, welche meinen das Geld und die Unschuld meiner Frau zu wollen. (Habe das Beispiel aus Rimini aufgegriffen)

Ich habe einen festen Krückstock dabei Modell "Schädelspalter" (kein Alu-Modell aus dem Krankenhaus) und eben eine Schreckschuss mit Knall- und Gas-Munition im Wechsel geladen mit 15 Schuss. Meine Frau ebenfalls die gleiche mit nochmals 15 Schuss. Also insgesamt 15x Knall oder Gesichtsverbrennungen und 15x Augenbrennen oder Erstickungsanfäle.

Nun kommt es zur Bedrängung oder Angriff - das ist immer fließend (eine Bedrängung wird schnell zum Angriff). Wie soll reagiert werden? Ab wann soll reagiert werden?

Und dann? Stock über den Schädel oder doch Waffe?

Nachher kann man sich vor Gericht anhören, dass man hätte den Stock nehmen können, statt gleich zur Waffe zu greifen.

Natürlich sollen wir denen nun nicht erst mit dem Stock die Beine brechen und wenn sie dann hilflos am Boden liegen, die Magazine der Schreckschusspistolen komplett in den Mund entladen - könnte als Übertreibung bei Notwehr gesehen werden und in Schwierigkeiten für den Strafverteidiger münden... Das habe ich schon verstanden.

Aber was ist nun das mildeste momentan zur Verfügung stehende MIttel? Der Stock oder die Waffe? Habe ich nun ein Problem, wenn ich einen Stock dabei habe, weil das immer als mildestes Mittel angesehen werden könnte?

@Deckard:
Ich kenne einen, der in U-Haft vor kurzem in Freiburg oder Offenburg war. Der hatte Morbus-Crohn. Das Essen hat er dort nicht vertragen, ständig Blut geschissen, der Anstaltsarzt, hat unzureichend behandelt (aber beweise das nach der Entlassung mal) und es gab lustige Mitgefangene (Magreb-Staaten), die ständig auf Krawalle aus waren. War nichts mit Entspannt, geschweige denn fett gefressen für ihn. Ist dort nach einem halben Jahr, grün und blau geschlagen, unterernährt und völlig unterdosiert behandelt entlassen worden. Der brauchte erst mal ein knappes Jahr, um sich davon zu erholen. Nur, weil die Staatsanwaltschaft, ihn als Haupttäter einstufte, weil sein Bruder ihn zu Unrecht belastete, um seinen eigenen Arsch zu retten.

Ich habe die gleiche Erkrankung und mein Koma + Gehbehinderung stammt aus den Folgen der Medikamente, die ich gegen diese Erkrankung einnehmen musste. Daher mache ich mir vielleicht mehr Gedanken über Knast, als Andere, die gesund sind. Aber sich totschlagen lassen oder zuschauen, wie die Frau vergewaltigt wird - wie der Typ in Bonn - das kommt bei mir nicht in Frage. Egal was mir dann droht.

Link to comment
Share on other sites

Das sind immer diese theoretische Diskussion die überhaupt nicht hilfreich sind, "realistisch gesehen" ist die "Knallpistole" ja das mildere Mittel.  Da knallste normal rum und es passiert nix.

Da wird hier im wesentliche eine Justiz aus Vollidioten haben, die bei etwas wo Pistole draufsteht an ihren letzten Actionfilm denken und dich für Rambo und Bruce Willis halten... Weil "normale Leute" laufen mit sowas nicht herum...

Das hat zwar mit dem was in Gesetzbüchern steht letztendlich wenig zu tun, aber das nachgeordnete Theaterspiel was, wie, wer etc. ist nichts was unter deiner Kontrolle liegt.

Wenn ich so schwach und gehbehindert und in der Unterzahl bin, dann wäre hier irgendwelche "Rücksichten" nehmen und allerlei Hemmungen die das bisschen Chance was du hast noch einschränken Selbstmord.

Also nicht drüber nachdenken weil für sowas hat man eh keine Zeit, und wenn die Distanz schon soweit überbrückt ist, brauchste mit ner Knallpistole eigentlich auch nicht mehr anfangen sondern haust lieber gleich Stock  auf den Kopf das die Lichter ausgehen. Dann ist evtl auch ein Loch im Kopf aber das haben sich deine Angreifer ausgesucht und nicht umgekehrt.  Wie und ob sich das dann irgendwo dann für irgendwen anders präsentiert ist ne andere Frage für Später.

Außerdem muss es das gar nicht geben, denn die Chance das "derartige" Angreifer die Polizei rufen ist doch relativ niedrig.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Rein technisch betrachtet: Der Gaser ist konstruktiv und per intention eine nicht-tötliche Waffe. Der Stock ist per se erst einmal keine Waffe, bis er als solche eingesetzt wird. Dann wäre er als minder-tötlich zu betrachten. Wiederum, trein technisch: Die Anzahl der mit Stöcken erschlagenen ist Legion.

Tatsächlich wäre also der Gaser das gelindere Mittel.

Hatte ich schon erwähnt, daß ich andere Reizstoffprojektoren für sinnvoller erachte, weil quantitativ mehr Reizstoff genauer, um kleinere Geld,  ins Ziel gebracht werden kann? O.K. ja ich glaube etwa ein Dutzend mal, also versuche ich nicht mehr damit zu nerven, bin halt ein chronischer Klugscheisser.

Den Stock würde ich bei normalen Menschen, also jedem der nicht regelmäßig damit trainiert, woran dich natürlich keiner hindert, als Notbehelf betrachten. Besser als nix und den Gaser kannst Du ja nicht überall hin mitnehmen. Die Gehhilfe kannst Du auch im Kino oder am Volksfest dabei haben.

Das Teil also nicht ganz aus den Augen lassen, als Primärwaffe hat es einige Nachteile, die auszugleichen eine Frage von Fitness und Trainingsbereitschaft ist.

Die Platzpatronen würde ich ganz weglassen. Die bringen nicht wirklich was. Verschwendete Kapazität.

Eine allgemeingültige Universallösung gibt es nicht.

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

@Jägermeister:

Dachte mit der Schreckschuss soll man nicht fuchteln und drohen, sondern kurz nutzen, wenn man sie halt nutzen muss?

Genau solche Gehstöcke habe ich. Einer davon ähnelt dem zweiten in der Liste recht genau, nur der Preis war etwas höher. Aber vielleicht war das vor 10 Jahren noch teurer, als heute.

@Glockologe:

Ja, ich weiß, das Du ein dutzend Mal meintest. Der Gaser/Schreckschuss sollte ein Oberbetriff für eine nicht tödliche Schusswaffe sein.

Link to comment
Share on other sites

Wenn dem so ist, was Dein Profil verrät, bist Du Jagdscheininhaber, was ja nicht Jäger bedeutet. Ein nicht unwesentlicher Bestandteil dieser Ausbildung ist Jagd- und Waffenrecht. Unabhängig davon wie bereits lang die Ausbildung zurück liegt, ist jeder JS - Inhaber verpflichtet, sich auf dem laufenden zu halten. Wenn dem so ist, solltest Du wissen, das diese Bereiche in extremen Grauzonen liegen und auch im Ermessensspielraum Juristischer Auslegung. Wenn Du mit mir eine Diskussion auf Augenhöhe möchtest, mach das, aber nicht in diesem Schreckschussrevolver Tröt. Wenn nur trafic relevant, sei es drum. Shit sell's

Link to comment
Share on other sites

vor 22 Stunden, Halling sagte:

Einfachstes Bsp ist der Angriff mit einem Holzknüppel und gezielter Schusswaffeneinsatz. Bsp wie dieses werden auch als Exempel zum Jagdrecht angeführt. 

Gut - nehmen wir doch mal dieses Beispiel und KAWAKAWA (der nach eigenen Aussagen gehbehindert ist). Und gehen wir ruhig einmal davon aus, das KAWAKAWA eine scharfe Schußwaffe trägt. Er trifft jetzt beim Spaziergang mit seiner attraktiven Frau auf 3 "hier lebende Personen", die es mit unserem Recht nicht so genau nehmen und Frauen - nun sagen wir mal - "als Gebrauchsgegenstand" sehen. Einer dieser Gruppe hat einen soliden Knüppel a la Baseballschläger dabei (kein kleines "Apfelbäumchenzweigchen"). Und gehen wir weiter einmal davon, daß sie ihre Absichten sehr deutlich kundtun. Und jetzt überlege ich die ganze Zeit, wie KAWAKAWA so auf die Schnelle ein milderes Verteidigungsmittel als seine - evtl. sogar illegale - Schußwaffe findet

  • Like 1
  • Thanks 2
Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden, Der Reservist sagte:

Gut - nehmen wir doch mal dieses Beispiel und KAWAKAWA (der nach eigenen Aussagen gehbehindert ist). Und gehen wir ruhig einmal davon aus, das KAWAKAWA eine scharfe Schußwaffe trägt. Er trifft jetzt beim Spaziergang mit seiner attraktiven Frau auf 3 "hier lebende Personen", die es mit unserem Recht nicht so genau nehmen und Frauen - nun sagen wir mal - "als Gebrauchsgegenstand" sehen. Einer dieser Gruppe hat einen soliden Knüppel a la Baseballschläger dabei (kein kleines "Apfelbäumchenzweigchen"). Und gehen wir weiter einmal davon, daß sie ihre Absichten sehr deutlich kundtun. Und jetzt überlege ich die ganze Zeit, wie KAWAKAWA so auf die Schnelle ein milderes Verteidigungsmittel als seine - evtl. sogar illegale - Schußwaffe findet

Der Fall den Du skizzierst zeigt eben allemal, wie vielschichtig das Thema Notwehr am Tagesende ist. Ich hatte im Faden weiter oben ja bereits geschrieben, das ein Mensch mit Behinderung,in diesem Fall Einschränkung der Bewegungsfreiheit, vor Gericht wohl immer Recht bekommen  wird. Zumindest schon mal in Deinem beschriebenen Fall. 

Wir könnten uns die ganze Juristerei in dieser Sache ersparen, wenn es einen Katalog mit allen erdenklichen Varianten gäbe, aus dem man sich nur die richtige Situation aussuchen muss und alles wäre gelöst. Wie der Jägermeister mit Hörensagen und Bauchgefühl nicht ganz falsch liegt. Das Hörensagen ersetzt durch Präzedenzfälle, die in der Jägerschaft oder generell in Haushalten mit Waffen vorgekommen sind und Schlagzeilen gemacht haben. Was das Bauchgefühl betrifft, dürfte  es deutlich über dem der normalen Ratio liegen, sollte es zu einer Notwehrsituation kommen.

Hier mal ein Link zu einem Fall, der sich Ende 2016 zugetragen und zu umfangreichen Diskussionen geführt hat. Sehr interessant das Statement der Staatsanwaltschaft:

Grundsatz der Notwehr verpflichtet nicht, Risiko bei Verteidigung einzugehen"

http://www.focus.de/panorama/trotz-verstoss-gegen-waffengesetz-fluechtling-bei-einbruch-erschossen-staatsanwaltschaft-stellt-verfahren-gegen-jaeger-ein_id_6411326.html

Das Gericht hat die Sachlage wieder erwartend völlig anders bewertet. Wir hatten seinerzeit in der Jagdrechtsausbildung einen Amtsrichter der alten Schule. Der alte Knabe hatte einen diebischen Spaß daran Fälle zu Notwehr bis in die späten Abende zu diskutieren. Er lies aber auch immer wieder durchblicken, es ist und bleibt in vielen Fällen auch Ermessenssache des Richters. In dem genannten Fall, ist der Einbruchsfall erschwerend vom Richter bewertet worden. Ob das Urteil das gleiche wäre, hätte sich das Ganze draußen auf der Straße oder im Wald abgespielt ist schwer zu sagen.Allzu grau ist jede Theorie, wie es so schön heißt. 

 

Link to comment
Share on other sites

vor 22 Minuten, Der Reservist sagte:

Dieses Niveu wird maßgeblich von ALLEN Usern geprägt. Mir gefällt manchmal auch die Art und der Inhalt der Beiträge nicht. Entweder spreche ich dann das an, was mir mißfällt oder höre einfach auf, in dem Thread zu schreiben. Und so komisch es klingt, manchmal muß ich ertragen, daß meine Meinung nicht die Richtige ist; im Laufe der Zeit habe ich zudem gelernt, daß ich nicht immer "das letzte Wort" haben muß. Ich gönne es dann meinem "Kontrahenten".

 

Bin ich bei Dir.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)