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Hey Leute


Glock21

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Tach Jungs,

auch ich finde die Verurteilungen des FWR für ungerechtfertigt.Ich möchte nicht daran denken,wo wir ohne diese Interessenvertretung wären.

An dem Zusammenhalten aller legalen Waffenbesitzer müssen wir allerdings wirklich noch arbeiten.

Keine 30000 Mitglieder stehen wieviel Millionen Jägern,Sportschützen und Sammlern gegenüber?????

Das allein macht mich echt nachdenklich,da der Jahresbeitrag doch so verschwindend gering ist :cry:

Ich bleibe drin,und für den Fall der Fälle habe ich noch die Rechtsschutzversicherung der Örag :) (danke dir Sven..... :wink: )

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`n Abend allerseits,

was is`n nu ??

Keiner mehr was zu fragen ??? Vielleicht, wie das mit dem weitergehenden Bedürfnis 2003 aussieht ??

Geli, was macht deine neue Großkaliberwaffe ?

Babs, ausser den Bildern ( :lol: ) nix mehr zu sagen ???

Fragen über Fragen - aber wahrscheinlich weiss man die Antworten.

Schade schade - oder bloss gut :(

Einen schönen Abend noch

Klaus

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Doch, doch, hier is noch ne Frage.

Bin auch Mod auf einem FLämischen Forum http://www.vdwp.com/guns/index.php, und dar haben wir am Moment einen Thread über die Benutzung von Gewald bei der Verteidigung von Sachen. Es gibt eine Zahl an Rechten-Studenten und einer dafon hat als Jahresaufgabe hier eine Verhandlung über zu schreiben.

Also einfache Frage: darf man in D gesetzlich seine Sachen/Gütern mit Gewald verteidigen gegen zB. Diebstal ? In Holland und Frankreich darf man es, bei uns in Belgien nicht, da darf man nur seine eigene Person verteidigen falls sein Leben bedroht ist.

Wen vorhanden, bitte auch einige Links zur Waffengesetz uzw seiten wo ich diese Info zuruckfinden kann, damit ich alles an unser Forummember forwarden kann.

Freundlichen Dank bereits

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Aber nu mal zum Thema:

Zitat aus VISIER

http://www.visier.de/artikelbeitrag/artikelbeitrag_10231.html

Zur Verdeutlichung: Bei konsequenter Anwendung dieser Argumentation, ist waffenrechtlich keinem Jäger, Sammler oder Sportschützen, die Verwendung einer legalen Schußwaffe im Rahmen der Notwehr oder Nothilfe erlaubt!!! ..... wird deutlich, daß diese Beschränkungen der Notwehr mit legalen Schußwaffen auch in Deutschland etabliert werden sollen: „Ein Sportschütze, Jäger oder Waffensammler dürfte beispielsweise nicht eine seiner Waffen zu seinem Selbstschutz in sein Wochenend- oder Ferienhaus mitnehmen.“

Alles klar ??

Und nun noch ein kurzer Kommentar zu unserem " Neuen WaffG":

Die Behinderung der Verbrechensopfer sich bewaffnet zu wehren begründet den eigentümlichen Unsinn deutscher post-RAF Waffengesetzgebung seit 1972.

Eine Vereinfachung wäre lediglich das 1972er WaffG insgesamt zu widerrufen und das bis dahin gültige Waffenrecht wieder in Kraft zu setzen

Aber das wäre ja zu einfach und vor ALLEM ZU BILLIG :(

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