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Brennpunkt kleiner Waffenschein


DirtyHarry

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Bei WO diskutieren wir gerade über das neue WaffG bezüglich kleiner Waffenschein. Die Behörde wird wohl am 1.4 kein derartiges Dokument liefern können - meines Errachtens darf der Bürger deshalb weiterhin die Gaswaffe in Verbindung mit Personalausweis führen, da es hier um höhere Rechtsgüter - den Schutz des Bürgers - geht. Was meint ihr dazu, insbesondere Karaya ?

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habe das auch schon woanders gepostet,

solang, wie die Ausgabe des kleinen Waffenscheines noch unklar ist, kann das neue WaffG nicht greifen, d.h. es kann niemand wegen Verstoß gegen das WaffG verurteilt werden, wenn er keine Möglichkeit hatte selbigen zu beantragen und genehmigt bekommen zu haben.

solang nichts anderes bestimmt ist, bleibt es beim Alten.

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