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Allein auf dem Schiessstand?


Hoshi

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Muß diese Person wirklich der Aufsicht befähigt sein oder kann jeder stinknormale Schütze allein schießen ?

Das Geheimnis liegt ja darin daß eine Aufsicht verhindern soll, daß ein Schütze den anderen durch falsches Verhalten gefährdet.

Wegen Haftungsgründe.

Einer allein kann sich höchsten selber in den Fuß schießen und ist somit selbst verantwortlich und kann somit keine Schadensersatzansprüche gegen andere geltend machen.

Dann ist es aber eigentlich auch egal was der "Einzeltäter" für Qualifikation hat.

Ich schieße zum Beipiel fast nur allein.

Äh, wenn ich das noch richtig weiß darsft du alleine schießen.

Aber wenn ein zweiter dazukommt muß einer von euch Aufsicht schieben.

Ich denke , dann muß ein Dritter ran , der die Beiden beaufsichtigt.

Würde einer Aufsicht machen wäre der andere dann sowieso wieder allein und kann niemanden außer sich selbst gefährden.

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Jup, genau so hatte ich es auch in Erinnerung.

Wenn ich allein auf dem Stand bin, darf ich mich auch selbst beaufsichtigen ;)

Bin heute nämlich des Schiessstandes "verwiesen" worden, weil ich

ganz allein geschossen habe. :blink2:

Mit den Worten: "Du hast doch Sachkunde und solltest wissen, dass du nicht alleine, ohne eine Aufsicht schiessen darfst- das steht so im Waffengesetz"

Da ich nunmal kein wandelndes Gesetzbuch bin und mich durch solche Aussagen auch schnell verunsichern lasse, musste ich mich dann erstmal geschlagen geben...

Danke für die Info- die entsprechende Passage habe ich im Waffengesetz gefunden und mal schnell ausgedruckt :mrgreen:

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§ 1 Die Marine hat immer Recht.

§ 2 Sollte die Marine mal nicht recht haben, tritt automatisch § 1 in Kraft.

(...hat Recht ... oder ... hat recht ..., was denn nu ?)

Die AWAFFV sagt, ... zur Aufsicht befähigte Person ... Das muss nicht unbedingt ein Sportleiter sein, mindestens aber einer mit Sachkunde. Einzelheiten gibt die jeweilige Sportordnung her.

Klartext zu § 10 (3): Die Vereine haben die Personen, die zur Aufsicht befähigt sind, zu registrieren und den Personen einen Nachweis auszustellen. Das kann auch am Vereinsbrett ausgehängt werden.

RAG z.B. führen einen extra Schießleiterlehrgang durch und stellen Ausweise aus.

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Bin heute nämlich des Schiessstandes "verwiesen" worden, weil ich

ganz allein geschossen habe. :blink2:

Mit den Worten: "Du hast doch Sachkunde und solltest wissen, dass du nicht alleine, ohne eine Aufsicht schiessen darfst- das steht so im Waffengesetz"

Da ich nunmal kein wandelndes Gesetzbuch bin ...

In solchen Fällen pflege ich zu sagen, dass mir der entsprechende "Wissende" zeigen soll, wo es steht.

Zur Sache:

Das Gesetz - wie oben beschrieben - erlaubt ausdrücklich ein alleiniges Schießen sachkundiger Personen ohne Aufsicht.

Voraussetzung vor dem Gesetz ist lediglich die Sachkunde und die Benennung und entsprechende Kenntlichmachung durch die Verantwortlichen.

Die Frage ist dann lediglich, ob der Standbetreiber darüber hinaus strengere Regeln aufgestellt hat.

"Ein zur Aufsichtsführung befähigte Person darf schießen ohne selbst beaufsichtigt zu werden..." steht so sogar in der Sportordnung des DSB (Impressum, Seite 6, Schießstandordnung, letzter Satz!).

Wenn du im DSB bist, dann zeige dies Deinem Besserwisser.

Einige Landesverbände des DSB verlangen darüber hinaus einen (kostenpflichtigen) Aufsichtslehrgang des DSB. Dies kann aber nur für Wettkämpfe des DSB Gültigkeit haben.

Der Trainingsbetrieb ist Sache des Betreibers.

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Einige Landesverbände des DSB verlangen darüber hinaus einen (kostenpflichtigen) Aufsichtslehrgang des DSB. Dies kann aber nur für Wettkämpfe des DSB Gültigkeit haben.

Aufsicht kann jede sachkundige Person über 18 Jahre führen. Vorraussetung ist, dass sie von Betreiber des Schießstandes benannt werden, entweder an die zust. Waffenbehörde oder an den Landesverband.

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Hey Bela, was hat nun das Zitat mit Deinem Zusatz zu tun?

Das Zitat bezieht sich auf Wettkämpfe (ist auch fett markiert). Deine Aussage kann für Wettkämpfe nicht gelten, sondern nur für die Rahmenbedingenungen des Gesetzgebers.

Für Wettkämpfe kann der Veranstalter weiterführende Regeln (z.B. superduper Aufsichtslehrgang) aufstellen (was nahezu alle Verbände auch tun).

Noch mal: Ob ein sachkundiger Schütze alleine schießen kann, hängt vom Schießstandbetreiber und bei einem Wettkampf noch zusätzlich von der Ausschreibung oder den Rahmenbedingungen des Veranstalters ab.

Der Gesetzgeber bejaht das alleinige Schießen eines sachkundigen Schützen eindeutig!

Außerdem: Die Meldung an die zuständige Waffenbehörde braucht man schon lange nicht mehr. Es genügt, wenn die Liste der Benannten im Schützenhaus griffbereit ist.

Meine Güte!

Macht es doch nicht noch schwerer, als der Gesetzgeber es verlangt!

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Bin heute nämlich des Schiessstandes "verwiesen" worden, weil ich

ganz allein geschossen habe. :blink2:

In deinem Verein scheint es ja ziemliche Korinthenkacker zu geben.Da kenne ich auch einen,der zum Glück nicht in meinem Verein ist.Bei uns wird das etwas anders gesehen,da wird sich gegenseitig beaufsichtigt wenn ausserhalb der offiziellen Schießzeit geschossen wird.Wenn jemand(sachkundiger WBK Inhaber natürlich) ausserhalb der offiziellen Zeit schießen will kann er das bei uns nach Lust und Laune tun.Wir sind nämlich ein kleiner Verein der zum Glüch (noch) nicht ganz so bürokratisch ist. :!:

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Das war ja zum Glück nicht mein Verein :mrgreen:

Das war denke ich auch eher eine persönliche Sache.

Das sagte er mir ja auch gleich ins Gesicht: " Du bist mir von Anfang an unsympatisch gewesen"

*lol* Klasse- ich habe mit dem Kerl nicht ein Wort gewechselt- Ausser ein freundliches "moin" auf das er auch nicht mal reagierte,naja...

Weiss schon warum ich beim BDMP bin und nicht in einer "Schützengilde".. ;)

MfG

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Außerdem: Die Meldung an die zuständige Waffenbehörde braucht man schon lange nicht mehr. Es genügt, wenn die Liste der Benannten im Schützenhaus griffbereit ist.

Wenn die verantwortlichen Aufsichtspersonen von einem schießsportlichen Verein eines anerkanntsn Schießsportverbandes gestellt werden, dann reicht eine Liste der Benannten Personen. Ausserdem muss die Aufsicht selbst ein vom Verein ausgestelltes Nachweisdokument mitzuführen. (Vgl. AWaffV §10 Abs. 3)

Wenn die verantwortliche Aufsichtsperson vom Schießstandbetreiber gestellt wird, dann muss die verantwortliche Aufsichtsperson der Behörde gemeldet werden. (Vgl. AWaffV §10 Abs. 2)

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Weiss schon warum ich beim BDMP bin und nicht in einer "Schützengilde"..

Auch beim BDMP gibt es sicher Arschlöcher! In meiner "Schützengilde" wäre Dir das nicht passiert!

Ausnahmen sind Gastschützen und natürlich Leute, die keine Zulassung zur Standaufsicht haben! Die Zulassung zur Standaufsicht muss beim Sachkundenachweis explizit erwähnt sein. Ich selbst musste dafür noch einmal beim Prüfer antanzen, da dieser Abschnitt des WaffG nicht Bestandteil meiner ursprünglichen Prüfung war.

Aber letztendlich entscheidet es der Schießstandbetreiber (Verein), ob er die Grenzen des Gesetzes auslotet oder eigene Regeln erstellt! Er hat das Hausrecht und das Sagen.

Mein (DSB)-Verein hat eben bestimmt, daß der Schießstand auch allein benutzt werden darf, wenn:

a) Die Person die notwendige Prüfung zur Standaufsicht nachgewiesen hat (nicht mit der Sachkunde zu verwechseln!!!! - obwohl die meisten diese Erlaubnis mittlerweile mit der Sachkunde erwerben)

B) er sich allein auf dem Stand befindet

c) er die auf dem Stand zugelassenen Schußwaffen blablabla...

Das hängt ganz groß an der Tür zum Schießstand! Und trotzdem sind wir so was wie eine "Schützengilde"! ;)

Mich kotzt dieses ewige "dieser Verband ist Scheiße, weil..." langsam an!

Wenn ihr "Verband" durch "Verein" ersetzen würdet, dann wäre das ja konstruktive Kritik, mit der ich leben kann, aber so?:roll:

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Mein (DSB)-Verein hat eben bestimmt, daß der Schießstand auch allein benutzt werden darf, wenn:

a) Die Person die notwendige Prüfung zur Standaufsicht nachgewiesen hat (nicht mit der Sachkunde zu verwechseln!!!! - obwohl die meisten diese Erlaubnis mittlerweile mit der Sachkunde erwerben)

B) er sich allein auf dem Stand befindet

c) er die auf dem Stand zugelassenen Schußwaffen blablabla...

Mein (DSB)-Verein hat b + c genauso bestimmt wie Deiner.

Allerdings hat er das Gesetz nicht noch verschärft. Bei meinem Verein genügt die Sachkunde, ein Aufsichtskurs mit Prüfung (!) ist nicht notwendig. (Liegt aber vielleicht daran, dass ich der 1. Vorsitzende im Verein bin.)

Mich kotzt dieses ewige "dieser Verband ist Scheiße, weil..." langsam an!

Wenn ihr "Verband" durch "Verein" ersetzen würdet, dann wäre das ja konstruktive Kritik, mit der ich leben kann, aber so?:roll:

Recht hast du. Dies interessiert aber die notorischen DSB-Beschimpfer nicht. Es zeigt sich in allen mir bekannten Waffenforen, dass diese Enggeister nicht fähig sind zu fifferenzieren.

Ich habe deswegen eine jeweilige Klarstellung schon aufgegeben und habe mich Dingen gewidmet, die Erfolg versprechen könnten...

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Auch beim BDMP gibt es sicher Arschlöcher!

Mit Sicherheit gibt es die..

( Habe ich aber auch nur vom hören und sagen..;) )

Ich meinte auch nicht Schützengilde im allgemeinen, hier braucht sich jetzt auch keiner angesprochen zu fühlen.

Es geht eher um diese einzelne, die bei uns in der Gegend unter den restlichen Sportschützen keinen sonderlich guten Ruf besitzt.

( Ich sag nur mal: "Handgreiflichkeiten auf dem Schiesstand" )

Da hätte ich dann eher schreiben müssen " in dieser Schützengilde " :loveit:

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Recht hast du. Dies interessiert aber die notorischen DSB-Beschimpfer nicht.

Nach meiner Erfahrung sind das Leute, die in der Regel gar nicht richtig schießen können, Nichtskönner, Großmäuler um es klar auszudrücken, der Worte gibt es viele.

Ich will kein BDMP-Bashing betreiben, aber von der Vorderschaftauflage zu schießen ist nicht vergleichbar mit stehend freihändig. Alle guten Schützen die ich kenne schießen im mehreren Verbänden und schätzen den DSB wegen seinem hohen sportlichen Niveau. Wer von sich glaubt ein guter Schütze zu sein, der darf gern antreten, ansonsten ist man nur Waffenschrankbesitrzer und verhält sich besser diskret.

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Alle guten Schützen die ich kenne schießen im mehreren Verbänden und schätzen den DSB wegen seinem hohen sportlichen Niveau. Wer von sich glaubt ein guter Schütze zu sein, der darf gern antreten, ansonsten ist man nur Waffenschrankbesitrzer und verhält sich besser diskret.

Ganz richtig, die crème de la crème der deutschen Schützenwelt schlägt Ende August in München auf um sich zu messen.

Nicht umsonst bezeichnet mein Trainer die DM BDS als Kirmesschießen :helm:

In München trifft man in der Regel die Elite aller Verbände und dann sind auf einmal die die Platzhirsche der kleinen Verbände nur einzelne von vielen sehr guten Schützen.

So geht es mir auch, beim BDS habe ich beim Land noch alles im Griff und lande so gut wie in jeder Disziplin auf dem Treppchen und kann mich auch regelmäßig auf der Deutschen unter die ersten 10 bringen, aber beim DSB bin ich ohne meine Mannschaft ein kleines Licht.

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