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Meldepflicht für Vereinsaustritte


Glock17

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Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG)*)

Vom 11. Oktober 2002

§ 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

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Um es ganz genau zu sagen:

Der Verein ist verpflichtet zu melden, wenn ein WBK-Inhaber aus dem Verein ausscheidet.

(WaffG § 15 (5):

Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.
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Ja klar - aber immerhin ging es um existenzielle Dinge: Glock17 hat um ein Bier gewettet!

Und wenn ich sein Wettgegner wäre, würde ich schon auf den genauen Wortluat der Wette achten.

Muss ein Vereinsaustritt aus dem Schützenverein grundsätzlich gemeldet werden?: Nein. (Nur wenn...)

Muss ein Vereinsaustritt aus dem Schützenverein eines Schützen grundsätzlich gemeldet werden?: Nein. (Nur wenn...)

Muss ein Vereinsaustritt eines WBK-Inhabers grundsätzlich gemeldet werden: Ja.

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