Jump to content

Schalldämpfer für Jäger in NRW erlaubt


dragnut

Recommended Posts

vor 3 Stunden, Jägermeister sagte:

Wow! Bis auf die Sache mit erstmal nur ein SD ist die Regelung aber extrem gut formuliert. Respekt an die Urheber dieser Anordnung, da waren Leute mit Waffensachverstand am Werk!

Ich hab den RA schon gefragt, was ist, wenn ich den SD selbst bauen möchte ?

Sollte Ironie nicht in grün geschrieben werden ?

Es kommt auch zum Ausdruck das immer noch die Angst vor der bösen lautlosen .22 lfB Killerwaffe besteht.

Es muss laut knallen damit ja keiner lautlos a la James Bond Tiere mordend durch den Wald schleicht.

Link to comment
Share on other sites

vor 6 Stunden, dragnut sagte:

Schalenwild tauglich = 2000Joule auf 100m mit mindestens 6,5mm Geschoß.

SD für .222 oder .223 hat sich damit erledigt....

Ist Rehwild jetzt kein Schalenwild mehr?

Und ja, es geht um den Ausschluss der Kleinkaliber-SD. Mit KK schießt man sich in Feld und Flur aber auch kaum die Ohren kaputt.

Link to comment
Share on other sites

vor 9 Minuten, Jägermeister sagte:
Ist Rehwild jetzt kein Schalenwild mehr?
Und ja, es geht um den Ausschluss der Kleinkaliber-SD. Mit KK schießt man sich in Feld und Flur aber auch kaum die Ohren kaputt.

Schalenwildtaugliche Munition laut Gesetz muss mindestens 2000Joule bei 100m haben und das hat die .222 oder .223 nicht. Also wird es nach diesen Erlass keinen SD dafür geben.

Link to comment
Share on other sites

vor 15 Minuten, Jägermeister sagte:
Dann zeige mit bitte die Stelle im NRW- oder Bundesjagdgesetz, wo steht, das Rehwild kein Schalenwild mehr ist.

Darum geht es nicht.
Erlass schreibt schalenwildtauglich
Schalenwildtaugliche Munition ist definiert. Das bestätigt doch deine Meinung das hier "Experten" am Werk waren. Klar kann man Rehwild mit .222 oder .223 erlegen.
Die Formulierung ist im Erlass aber anders. Genauso kann der SD für mehrere Waffen passend sein, muss er aber nicht. Die Formulierungen im Beamtendeutsch "kann, soll, muss" sind auslegungsdache der einzelnen PPen in NRW. Da ist Rehwild immer noch Schalenwild, aber schalenwildtaugliche Munition wird eben mit 2000Joule auf 100m definiert
ob da ein Reh das auch Schalenwild mit .222 umkippt oder nicht.....
Der Erlass wird die Gerichte beschäftigen, warts ab...

Link to comment
Share on other sites

Wo steht das?
Ich meine in par.19 BJagdG
Es gab auch noch die Ausnahme 1000Joule auf 100m für Rehwild.

Wenn man so argumentiert könnte man vermuten das es für .22(2)3 einen SD geben sollte. Da ich aber das Behördendenken der Polizei in NRW kenne vermute ich das sie versuchen werden es zu verhindern.
Genauso wie mit dem 2Schuss Irrsinn für HA auf dem Schiesstand. Alles erlebt...

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Link to comment
Share on other sites

Am 9.11.2017 at 05:22 , Jägermeister sagte:

Dann musst Du eine Herstellerlaubnis beantragen, entweder gewerblich oder nicht-gewerblich. Da das der Bundeskompetenz  unterliegt, kann wohl kaum über einen ministeriellen Erlass geregelt werden.

Eine nichtgewerbliche Herstellgenehmigung nach § 26 WaffG erteilt die Kreispolizeibehörde, so man sie denn davon überzeugen kann, dass man die Voraussetzungen dafür besitzt.

Link to comment
Share on other sites

Am 9.11.2017 at 05:32 , Jägermeister sagte:

Ich kenne nur diese Stelle aus dem BJagdG §2:

https://www.gesetze-im-internet.de/bjagdg/__2.html

Genau Jägermeister und die Frischlinge werden in NRW auch ab .222 geschossen.

Wenn das keine schalenwildtaugliche Munition wäre, würde man sich ja strafbar machen!

Also hat sich dragnut da wohl etwas verrannt.

Link to comment
Share on other sites

vor 28 Minuten, quaXX sagte:

Genau Jägermeister und die Frischlinge werden in NRW auch ab .222 g.

Warten wir es ab. Bis in der WBK steht auf was du mit dem SD schiessen darfst oder nicht.

Bei mir stand in Spalte 2 Art der Waffe "2Schuss", die Richterin fragte dann den SB was 2Schuss für eine Waffe sei. Folge: Es stand dann unter 9 auf der Rückseite. Der SB drohte mein Waffe zu beschlagnahmen wenn er ein Mag. größer 2Schuss fände Die Richterin gab den Rat das meine Frau das 10Schuss Magazin in den Nachtschrank legen solle.

Ich traue der Polizei und der Justiz mittlerweile alles zu und sei es noch so abstruss

Link to comment
Share on other sites

vor einer Stunde, dragnut sagte:

Warten wir es ab. Bis in der WBK steht auf was du mit dem SD schiessen darfst oder nicht.

Da wird gar nichts drinstehen, da jagdgesetzliche Bestimmungen nicht in waffenrechtliche Dokumente eingetragen werden.

vor einer Stunde, dragnut sagte:

Bei mir stand in Spalte 2 Art der Waffe "2Schuss"

Kannst Du nach der Jagdgesetzänderung streichen lassen. Notfalls mittels Klage.

Link to comment
Share on other sites

vor 1 Stunde, quaXX sagte:

Genau Jägermeister und die Frischlinge werden in NRW auch ab .222 geschossen.

Das ist ein Sondertatbestand im Landesjagdgesetz bzw. einer Verordnung dazu. Taugt nicht wirklich als Argument. Es war auch einmal die Rede von der .22 Hornet. Die würde niemand als schalenwildtauglich klassifizieren. Da Rehwild aber zweifellos Schalenwild ist, ist die Aufregung darüber obsolet.

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)