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LEBENSZEICHEN vom FWR

(von Hans-Herbert Keusgen - Vorsitzender des FWR) Gerade während der letzten Wochen und insbesondere im Hinblick auf die aktuellen Vorgänge in Berlin bezüglich des Waffenrechtsänderungsgesetzes hat eine ganze Reihe von Mitgliedern in Emmendingen angefragt ob wir überhaupt noch leben und ob wir angesichts der gesetzlichen Entwicklung, die sich da abzeichnete, etwas tun. Dazu kann ich guten Gewissens klar und deutlich sagen: ja wir leben noch und wir haben etwas getan.

Zunächst möchte ich aber genau so klar und deutlich sagen, dass diese Anfragen und auch die teilweise damit verbundene Kritik an unserer Öffentlichkeitsarbeit völlig berechtigt waren. Es ist absolut richtig, und daran gibt es auch nichts zu beschönigen, dass unsere Öffentlichkeitsarbeit während der vergangenen Monate mehr als zu wünschen übrig ließ und dem Informationsbedarf unserer Mitglieder bei weitem nicht genügte. Nun hat aber alles seine Gründe, und ein Grund für die stark reduzierte Mitgliederinformation war, dass unsere langjährige Mitarbeiterin für diesen Bereich, Frau Meller, uns etwa Mitte vergangenen Jahres verlassen und aus persönlichen Gründen nach Frankreich "ausgewandert" ist. Hinzu kommt, dass ich es aufgrund der Diskussionen um das FWR über einen gewissen Zeitraum abgelehnt habe, Ersatz einzustellen, da ich nicht Gefahr laufen wollte, jemanden einzustellen und ihm nach gewisser Zeit wieder kündigen zu müssen. Heute bin ich jedoch sicher, dass wir in absehbarer Zeit über einen neuen Mitarbeiter für Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederbetreuung verfügen und dann auch relativ schnell wieder zu unserem früheren Informationsstandard zurückkehren werden.

Dass ich den Standort Emmendingen nicht mehr als unbedingt erforderlich ansehe, ist auch kein Geheimnis mehr, und ich bin sicher, dass wir auch hier eine vernünftige und kostenmäßig tragbare Lösung finden werden. Völlig unglücklich und absolut nicht in unserem Sinne ist leider auch die Umstellung bei der ÖRAG verlaufen. Aber es ist nun leider mal im Leben so, dass hier und da auch einmal etwas schief läuft, und natürlich dann, wenn man mit der personellen Belastbarkeit am Limit ist. Nun aber zur aktuellen Entwicklung in Sachen Waffenrechtsänderungsgesetz. Natürlich waren wir aktiv, und ich kann Ihnen versichern, dass wir die legalen Interessen unserer Mitglieder während der letzten Wochen mit unvermindertem Einsatz und der gleichen Überzeugungskraft genau so wahrgenommen haben wie in all den bisherigen Jahren. Bereits am 6.Januar fand anlässlich des traditionellen Drei-Königs-Treffens der CSU in Wildbad Kreuth ein Gespräch mit unserem Bundeswirtschaftsminister Michael Glos und dem Innenpolitischen Sprecher der CDU/CSU Bundestagsfraktion statt. Mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Technologie deshalb, weil beispielsweise das Thema Softair und die damit verbundene Frage der Energiegrenze von 0,08 bzw. 0,5 Joule nicht nur Sache des Waffenrechts ist sondern auch von der Europäischen Spielzeugrichtlinie berührt wird, und die wiederum unterliegt der Zuständigkeit des Wirtschafts- und nicht der Zuständigkeit des Innenministeriums. Außerdem hätte das Waffenrecht, würde es so umgesetzt wie ursprünglich geplant, ganz erhebliche wirtschaftliche Belastungen für Industrie und Handel zur Folge gehabt, und dies wiederum hätte sich letztendlich in höheren Preisen und damit zu Lasten von Jägern und Sportschützen niedergeschlagen. Darüber hinaus gab es seit Anfang des Jahres eine ganze Reihe von Gesprächsrunden in Berlin, und zwar sowohl in den zuständigen Ministerien auf Minister- und Staatssekretärs-Ebene als auch mit den maßgebenden Politikern der Fraktionen des Deutschen Bundestages.

Ich denke, dass es uns gelungen ist, eine ganze Reihe von Vorschriften wieder in vernünftige Bahnen zu lenken. So wird mit der Gesetzesnovelle, um bei dem obigen Beispiel zu bleiben, wieder die früher über Jahre geltende und nie Probleme machende Energiegrenze von 0,5 Joule zugelassen und die ursprüngliche Intention, alle wesentlichen Teile bei Waffen zu markieren, konnte ebenfalls auf ein akzeptables Maß reduziert werden. Dabei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass die jetzt kommende Gesetzesänderung in einigen Bereichen auf die im November 2007 vom Europäischen Parlament verabschiedete Änderung der EU-Richtlinie 91/477 zurückzuführen ist und diese wiederum greift auf das Protokoll der Vereinten Nationen zum Thema Klein-Waffen (small arms) zurück, so zum Beispiel auch bezüglich der Forderung in punkto Markierung aller wesentlichen Teile, die aber relativiert werden konnte. Nicht alles was nationales Recht wird hat also seinen Ursprung in nationalem Denken. Wir waren also nicht nur während der letzten Wochen permanent unterwegs, sondern auch im vergangenen Jahr, als es galt, neben unseren ständigen Kontakten nach Berlin, in etlichen Gesprächsrunden in Straßburg und Brüssel eine nicht unerhebliche Menge unsinniger und an Realität und Praxis vorbeigehender Vorschriften zu verhindern, die die im Europa Parlament für das Waffenrecht zuständige Abgeordnete unserer Grünen, Gisela Kallenbach, unter ständiger Berufung auf das UN-Protokoll geplant hatte. Die Veröffentlichungen der IWÖ haben diesbezüglich zu einigen Irritationen in Deutschland geführt, aber bitte glauben Sie mir, wir haben zwar nicht geschrieben, aber wir haben gehandelt, und zwar vor Ort.

Was nun die uns immer wieder gemachten Vorwürfe der vermeintlichen Geheimdiplomatie anbetrifft, so gebe ich gerne zu, dass wir es tunlichst vermieden haben, mit Einzelheiten in die Öffentlichkeit zu gehen. Dabei ging es uns nicht darum, Informationen von unseren Mitgliedern fernzuhalten. Nein, wir haben schlicht und einfach Lehren aus den Erfahrungen der Vergangenheit gezogen, und wir wollten den Tag nicht vor dem Abend loben. Oder ist etwa in Vergessenheit geraten, dass Ende 2006 endlich nach langen und wahrhaftig nicht einfachen Verhandlungen Verwaltungsvorschriften verabschiedet werden sollten, die dann, nach dem Motto "was schert mich mein Geschwätz von gestern", durch die von den Ländern nachträglich eingebrachten sage und schreibe 394 neuen Forderungen torpediert wurden mit dem Ergebnis, dass diese Verwaltungsvorschriften letztlich mit unserem Einverständnis wieder gekippt wurden. Damit war nicht nur die ganze langjährige Arbeit umsonst, nein, auch die erreichten guten Ergebnisse waren weg. Oder hätten wir ignorieren sollen, dass unser Innenminister noch vor ganz kurzer Zeit von den Medien nieder gemacht wurde, als die Intention, die Altersgrenze für Sportschützen auf den Stand vor Erfurt zurückzuführen, bekannt wurde? Hätten wir auch darüber hinweg sehen sollen, dass es noch vor ganzer Zeit einen weiteren Amoktäter in den USA mit 6 toten Menschen gab? Eine ideale Steilvorlage für die Medien also, das Thema des privaten Waffenbesitzes und damit die Forderung nach wesentlich schärferen Gesetzen wieder zu thematisieren. Natürlich werden sich solch abscheuliche Taten durch ein noch so restriktives Waffengesetz nicht verhindern lassen, aber zwischen rationaler Nüchternheit und emotionaler, öffentlich angeheizter Diskussion liegen bekanntlich Welten. Dass die Mitglieder des Vorstandes des FWR aus den ihm angehörenden Verbänden über jeden Schritt während der vergangenen Wochen informiert sind, ist eine Tatsache, die ich eigentlich nicht erwähnen müsste.

Am vergangenen Freitag hat die Gesetzesnovelle zwar in der 2. und 3. Lesung den Bundestag passiert, das Ende der Fahnenstange ist damit aber noch nicht erreicht, da noch zwei Instanzen vor uns liegen: der Innenausschuss der Länder und der Bundesrat. Grund genug für uns, den Tag erst dann zu loben wenn der Abend gekommen ist. Erfreulich war für mich, dass im vergangenen Jahr die Neuzugänge bei den Mitgliedern des Förderkreises des Forums zahlenmäßig in etwa gleich lagen mit den Abgängen, was absolut im Trend der vergangenen Jahre liegt. Und dies bestärkt mich in meinem Glauben an eine alte Weisheit, nämlich Totgesagte leben länger http://www.fwr.de/

Edit: Ein paar Absätze eingefügt, da die originalen sich beim Kopieren verdünnisiert haben

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Am vergangenen Freitag hat die Gesetzesnovelle zwar in der 2. und 3. Lesung den Bundestag passiert, das Ende der Fahnenstange ist damit aber noch nicht erreicht, da noch zwei Instanzen vor uns liegen: der Innenausschuss der Länder und der Bundesrat.

Hab ich was verpaßt oder pennt da jemand ?

Ich denke das ist bereits Gesetzt, die Medien verkünden es doch lauthals. Und was soll der Bundesrat noch verweigern wenn CDU und SPD schon im Bundestag dafür votiert haben ?

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Das mit den Softair´s ist ein wirklich toller Erfolg, freut mich dass hier der unermüdliche Einsatz des FWR mal Früchte getragen hat.

Mir fallen dazu folgende Fragen ein:

Was hat dieses Spielzeug mit legalem Waffenbesitz zu tun?

Wieviel Softairkiddies sind zahlende Mitglieder im FWR?

Wenn wir zahlende Legalwaffenbesitzer nicht mehr zahlen, erzielt das FWR dann auch solche Erfolge für uns?

Das Argument mit der "Belastung für den Handel" durch die Erbsenpistolen ist schlicht Unsinn. Ein Waffenhändler der etwas auf sich hält und für seine Kunden da ist, hat keine Softair im Programm.

Was meint das FWR denn, wie lange man noch Kunden für Jagd/Sport/Sammlerwaffen hat, wenn ewig der Laden voll ist mit grölenden Kiddies die eine Softar haben wollen?

Wieso war in der öffentlichen Sachverständigenanhörung der Prof. vom IWÖ (übrigens der einzige Vernünftige dort) und NIEMAND von FWR? Ich finde es befremdlich, das sich ein Vertreter einer ausländischen Interessenvereinigung sich hier in D für uns deutsche Schützen einsetzt und unsere Interessenvertretung ist nicht da!

Auf deutsch: Mir und den meisten Legalwaffenbesitzern sind die Spielzeuge ziemlich egal.

Wenn der GG meint, sie ins WaffG aufnehmen zu müssen, von mir aus. Mögen sich die Spielzeughersteller darum kümmern, das ist deren Baustelle. Und mal ehrlich, ich empfinde es nicht unbedingt als Verlust wenn irgendwelche bekloppten Kiddies nicht mehr mit der Plempe durch die Fußgängerzone rennen dürfen und die Oma von nebenan erschrecken.

Das FWR sollte uns allen den Gefallen tun und das machen was es soll, nämlich sich um die WAFFENbesitzer kümmern und nicht um Softairspielzeug.

Wenn man "Erfolge" vermelden will, könnte das z.B. so aus sehen:

Die Blockierungsvorschriften haben wir gekippt, weil wir unsere Gesprächspartner davon überzeugen konnten dass sie unsinngig sind und keinen Gewinn für die innere Sicherheit bringen.

oder

Die 2/6 Regelung konnten wir verhindern, weil wir die Regierung davon überzeugen konnten dass kein Verbrechen verhindert wird wenn ein SpoSchü mehr als 2 Waffen im Halbjahr kauft.

oder

[ironie]

Das Regelbedürfnis von 2 KW konnten wir auf 5 KW erhöhen, weil wir nachweisen konten das kein Sposchü mehr als 2 Hände hat und deswegen auch mit 5 Waffen nicht gefährlicher ist als mit 2 KW[/ironie]

oder

Die Buchführungspflicht des Handels für wesentliche Teile konnten wir verhindern, weil wir nachweisen konnten dass der Handel sich gesetzestreu verhält und wesentliche Teile nicht ohne EWB verkauft.

Aber nein, nichts dergleichen. Statt dessen sitzt Herr Bartsch vom BKA in der Anhörung und versichert glaubhaft und unwidersprochen dass jeder wesentliche Teile frei kaufen kann und sich dann eine Kanone daraus bauen kann. Nun kann der Handel für jede Waffe die geschlachtet und verkauft wird 8 mal eine Ein- und Austragung vornehmen anstatt 2 mal. Das wird sich in den Preisen für Jäger und Schützen niederschlagen, nicht die Softairs...

Anaconda, Sportschütze, Jäger und Angestellter im Waffenhandel

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Wenn man "Erfolge" vermelden will, könnte das z.B. so aus sehen:

Die Blockierungsvorschriften haben wir gekippt, weil wir unsere Gesprächspartner davon überzeugen konnten dass sie unsinngig sind und keinen Gewinn für die innere Sicherheit bringen...

...Die 2/6 Regelung konnten wir verhindern, weil wir die Regierung davon überzeugen konnten dass kein Verbrechen verhindert wird wenn ein SpoSchü mehr als 2 Waffen im Halbjahr kauft...

...[ironie]

Das Regelbedürfnis von 2 KW konnten wir auf 5 KW erhöhen, weil wir nachweisen konten das kein Sposchü mehr als 2 Hände hat und deswegen auch mit 5 Waffen nicht gefährlicher ist als mit 2 KW[/ironie]...

...Die Buchführungspflicht des Handels für wesentliche Teile konnten wir verhindern, weil wir nachweisen konnten dass der Handel sich gesetzestreu verhält und wesentliche Teile nicht ohne EWB verkauft.

Aber nein, nichts dergleichen. Statt dessen sitzt Herr Bartsch vom BKA in der Anhörung und versichert glaubhaft und unwidersprochen dass jeder wesentliche Teile frei kaufen kann und sich dann eine Kanone daraus bauen kann. Nun kann der Handel für jede Waffe die geschlachtet und verkauft wird 8 mal eine Ein- und Austragung vornehmen anstatt 2 mal. Das wird sich in den Preisen für Jäger und Schützen niederschlagen, nicht die Softairs...

Meine Stimme als neuer Vorsitzender des FWR hättest DU ... :!:

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Anaconda :

wegen der Softair habe ich eine leicht andere Meinung, die ich auch schon hier geäußert habe.

Sicher ist ein Riesengeschäft mit einem Massenmarkt für Plastikplempen möglicherweise futsch, aber meine Befürchtung ( und wahrscheinlich auch vom FWR) ist die daß bei möglichen Mißbrauch oder Vorfällen mit Softairhalbautos irgendwann ein neuer 37 er mit Rückwirkungen auf scharfe HA folgt.

Hier ist die Schnittstelle zu uns Legalwaffenbesizter und dem WaffG.

Der Gesetztgeber nuzt doch jeden Anlaß um uns Legalwaffenbesizter "zurückzudrängen".

Da sage ich eben ganz egoistisch daß es mir egal ist ob Kiddies und halbgrüne Erwachse nicht mehr Softair "führen" dürfen und letztendlich ist es auch im Interesse der sensiblen Öffentlichkeit und auch in unserem Interesse wenn die Medien keinen Anlaß bekommen.

Denn die Softairkiddies können wir eben nicht kontrolieren und verhalten sich möglicherweise nicht immer vernünftig wie wir Legalwaffenbesizter und Jäger.

Schon die alten Römer haben erkannt :"Teile und herrsche " oder verzichte auf Weniges und behalte das Wesentliche.

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Im Übrigen:

Sollte das Verbot des Führens von Anscheinswaffen tatsächlich durchgesetzt werden, wird die Gemeinschaft derer, die etwas gegen dieses Waffengesetz haben schlagartig größer ;)

Weiterhin verstehe ich die Aufregung um die neue Erbenregelung nicht. Dass dort etwas kommen würde, war seit fünf Jahren klar und so wie es im Moment aussieht, wird wohl kein einziges Blockiersystem tatsächlich verkauft werden........(zumindest nicht an Erben)

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Das versteh ich nicht.

Wenn es so kommt, wie es im aktuellen Entwurf steht, müssen nur Waffen blokiert werden, wenn die Erben nicht bereits Waffenrechtliche Erlaubnisse besitzen. Für kulturhistorischen Sammlung sind ebenfalls Ausnahmen vorgesehen. Betroffen sind also genau die Waffen, die bereits heute meist einem Berechtigten überlassen (sprich verkauft) werden. Ist die Waffe aber erst mal an einen Berechtigten verkauft, braucht sie auch nicht mehr blockiert zu werden. Wer also, wenn nicht Behörden, wird dann noch so ein Blockiersystem kaufen?

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Anaconda, ich finde das mit den fünf KW überhaupt nicht ironisch. Komplett weg mit jeglicher Mengenbegrenzung. Es gibt unzählige KW-Disziplinen und darüber hinaus deutlich mehr KW, die mir gefallen und die ich gerne hätte.

Bin ich deshalb gefährlicher als andere ?

Wenn man unserer Boulevardpresse Glauben schenkt, haben ja bereits Erbsenpistolenbesitzer Amokläufe vorbereitet.

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