lara Posted March 30, 2008 at 10:11 AM Share Posted March 30, 2008 at 10:11 AM Frage: Kann man Munition mit einem WBK-Voreintrag erwerben? Ja oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 30, 2008 at 10:16 AM Share Posted March 30, 2008 at 10:16 AM Soweit ich weiss, erst wenn die Puste in der Karte eingetragen ist. Anaconda, was sagst Du ??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 30, 2008 at 10:33 AM Share Posted March 30, 2008 at 10:33 AM Natürlich nicht - sonst bräuchtest du auch nachher keinen Stempel bei Munerwerb. Logisch. Aber: Du kannst dir auf die WBK (und auf den Voreintrag, gehe davon aus, dass Deine Sachkunde für die zu entleihende Waffe gilt) eine Waffe leihen (mit Leihschein, 1 Monat...). Auf diesen Leihschein wiederum kannst du dann Mun leihen/kaufen gehen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 30, 2008 at 10:46 AM Share Posted March 30, 2008 at 10:46 AM Naja, ganz so isses nicht. Wenn Sie zum Beispiel eine Waffe erwirbt, trägt der Händler ihr die Puffe in der Karte ein. Und da kann sie ja auch direkt Munition erwerben. Aber ohne Waffenerwerb und Eintrag in der Karte meiner Meinung nach keine Muni. Ne Rechtsquelle hab ich aber keine und die Frage finde ich nicht mal so abwegig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
lara Posted March 30, 2008 at 10:50 AM Author Share Posted March 30, 2008 at 10:50 AM ichhabe beide stempel. nur eben noch keine waffe. ich meine es ist nciht schlimm. dann warte ich halt und verpasse das sonderangebot. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 30, 2008 at 10:52 AM Share Posted March 30, 2008 at 10:52 AM Naja, ganz so isses nicht. Doch :gulp: Wenn Sie zum Beispiel eine Waffe erwirbt, trägt der Händler ihr die Puffe in der Karte ein. Und da kann sie ja auch direkt Munition erwerben. Nur wenn es eine Waffe auf die Gelbe ist - oder auf dem Stand zum sofortigen Verbrauch. Für was meinst du denn ist sonst der Munitionserwerbstempel für (bei uns) 15 €? Ne Rechtsquelle hab ich aber keine und die Frage finde ich nicht mal so abwegig. Die Frage ist berechtigt - und die Quelle bin ich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 30, 2008 at 10:54 AM Share Posted March 30, 2008 at 10:54 AM Bleib auf der sicheren Seite und nutze das Angebot: Lass es Dir zurücklegen und bezahle es an, falls das überhaupt erforderlich ist. Oft bekommt man den Kram auch einfach so zurück gelegt. Oder frag einen Deiner Mitschützen, ob er den Kram für Dich kauft. Meine Mitschützen und ich bringen uns ständig allen möglichen in Grösstmengen mit Discount beschafften Kram mit. Trotzdem ist mir nicht klar, wo eigentlich genau steht, dass es nicht geht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 30, 2008 at 10:58 AM Share Posted March 30, 2008 at 10:58 AM Was nicht geht? Was zurücklegen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 30, 2008 at 11:00 AM Share Posted March 30, 2008 at 11:00 AM Die Ausführungen der Dame lassen den Rückschluss zu, dass sie die Absicht hegt, ein Munitionssonderangebot zu nutzen, um dieselbe mit einer noch zu erwerbenden Waffe zu verschiessen. Insofern kann sie den Händler doch einfach bitten, die Pillen für sie zurückzulegen und sie später erwerben. Und WO, Herr Südbadener ist jetzt das Problem .... ?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
lara Posted March 30, 2008 at 11:01 AM Author Share Posted March 30, 2008 at 11:01 AM ... aber da ist doch ein stempel. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 30, 2008 at 11:05 AM Share Posted March 30, 2008 at 11:05 AM Ich bin acuh gespannt, was da konkret rauskommt. Bisher hat mir noch nie jemand so eine Frage gestellt ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
lara Posted March 30, 2008 at 11:06 AM Author Share Posted March 30, 2008 at 11:06 AM ich ruf morgen einfach in der waffenbehörde an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 30, 2008 at 11:08 AM Share Posted March 30, 2008 at 11:08 AM würd ich lieber nciht machen, zumal die oft auch keine ahnung haben und grundsätzlich nein sagen. geh nur zu deinem fürst, wenn du gerufen würst. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 30, 2008 at 11:11 AM Share Posted March 30, 2008 at 11:11 AM Und WO, Herr Südbadener ist jetzt das Problem .... ?? Axo. Nein, da ist kein Problem. Eigntümer kann jeder werden (also bezahlen und zurücklegen lassen), nicht aber besitzen (also die tatsächliche Gewalt darüber ausüben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Whitneyville Posted March 30, 2008 at 11:15 AM Share Posted March 30, 2008 at 11:15 AM ... aber da ist doch ein stempel. DAS liebe Lara ....habe ich ja noch nie erlebt ... hier in NRW / Düsseldorf - gibt es den Mun.-Erwerb erst mit dem Absegnen des Erwerbes der Waffe ... Also Voreintrag ohne Munerwerb - Waffe kaufen und eintragen - dann behördliche Absegnung des getätigten Erwerbes und dann der MUNERWERBSTEMPEL ... Heißt für mich aber, das DU auf jedenfall in rechtlicher Lage bist, auch eine Güterzugladung von .45 ACP zu erwerben ... Aber Berlin bleibt wohl Berlin ... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 30, 2008 at 11:19 AM Share Posted March 30, 2008 at 11:19 AM Ok - jetzt wird es kompliziert: Lara hat den Munerwerbsstempel... jetzt scheiden sich die Geister und wurde schon seitenlang WOanders diskutiert... und die Antwort fällt bundeslandabhängig verschieden aus. ICH meine, dass mit diesem Stempel Mun gekauft werden kann. Der Großteil meint aber zu wissen, dass es nicht geht weil: Der Munerwerb auch unter den "bedürfnisumfassenden Zweck" der Waffe fällt. Ohne passende Waffe hast du - trotz Stempel - auch kein Bedürfnis. Ich kenne Händler, die beide Meinungen vertreten: mache verkaufen, manche nicht... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 30, 2008 at 11:22 AM Share Posted March 30, 2008 at 11:22 AM DAS liebe Lara ....habe ich ja noch nie erlebt ... Doch kenne ich durchaus. Der Sinn ist, dass du gleich mit der Waffe auch Mun kaufen kannst. Aber eben - die Frage bleibt - ob die Mun auch ohne Waffe gekauft werden darf. Ich meine wie du: Ja. Denn: Die VwV muss ich als Bürger nicht kennen, nur das Gesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted March 30, 2008 at 11:32 AM Share Posted March 30, 2008 at 11:32 AM Moooment . Wenn ich Munition ohne Waffe kaufen kann, dann macht das immer noch Sinn- nämlich zu den vom Bedürfnis umfaßten Zweck. Ich würde nämlich mit vereinseigenen Leihwaffen Übungschießen nachweisen und muß meine Muni nicht (überteuert ?) am Stand kaufen. Du kannst die Waffe ohne Munierwerb kaufen und die Muni am Stand zum sofortigen Verbrauch kaufen, damit den Stempel sparen oder umgekehrt. Schön ist natürlich beides :Stempel für Waffe UND Muni. :!: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 30, 2008 at 11:40 AM Share Posted March 30, 2008 at 11:40 AM In der VwV steht aber nix von Leihwaffen auf dem Stand, sondern ist von den eigenen Waffen auszugehen. Wie gesagt: seitenlange Diskussionen WOanders... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted March 30, 2008 at 12:12 PM Share Posted March 30, 2008 at 12:12 PM Wir lesen in Deutschland von links nach rechts. Du hast eine Mun EWB für die eingetragene Pistole .45 ACP. Keine Pistole eingetragen, keine Mun. Machs wie die Ente gesagt hat. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Attila Posted March 30, 2008 at 12:22 PM Share Posted March 30, 2008 at 12:22 PM Keine Pistole eingetragen, keine Mun. Sorry, dennoch unlogisch. Was macht eigentlich ein Munitionssammler ? Ich würde eher sagen ein separater Munitionserwerb ist im Sinne des Gesetztgebers, denn er verlangt ja von mir vor Erwerb der Waffe regelmäßig Übungsschießen Nun kann es aber durchaus sein daß ich mit Freunden mit deren Waffe übe ,auf Ständen wo keine Munition erhältlich ist und es ist auch keinem Betreiber zuzumuten sämtliche Munitionsarten für eventuelle Kandidaten zu bevorraten oder zu beschaffen. Der soll seinen Krempel selber mitbringen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lusumi Posted March 30, 2008 at 12:24 PM Share Posted March 30, 2008 at 12:24 PM Sorry, dennoch unlogisch. Was macht eigentlich ein Munitionssammler ? Der hat dafür eine Erlaubnis. Link to comment Share on other sites More sharing options...
brudernumpsi Posted March 30, 2008 at 12:33 PM Share Posted March 30, 2008 at 12:33 PM m.e. kann sie die mun kaufen! denn dazu ist sie berechtigt. nix anderes steht in der wbk. bei unserer behörde wird das auch so gehandhabt. keine probleme damit. wenn ich die waffe beantrage und, den munerwerb gleich mit, bekomme ich beides genehmigt und kann sofort auch beides kaufen. andersrum wird ja auch ein schuh draus. hab mir schon mal KEINEN munerwerb für eine waffe eintragen lassen.- auf anraten der behörde,- ich hatte bereits eine waffe in dem kaliber. so konnte ich mir den munerwerb (die gebühr) sparen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Anaconda.44 Posted March 30, 2008 at 12:34 PM Share Posted March 30, 2008 at 12:34 PM Sorry, dennoch unlogisch. Was macht eigentlich ein Munitionssammler ? Nein, es ist gesetzgeberisch logisch. Für Munsammler gibts einen eigenen MunEWB Schein. Mit dem darf der dann Einzelstücke und kleinste VPE ALLER Kaliber kaufen. Ich würde eher sagen ein separater Munitionserwerb ist im Sinne des Gesetztgebers, denn er verlangt ja von mir vor Erwerb der Waffe regelmäßig Übungsschießen. Das kannst Du ja mit Vereinswaffen. Wo die herkommen, kommt auch die Mun dafür her. Nun kann es aber durchaus sein daß ich mit Freunden mit deren Waffe übe ,auf Ständen wo keine Munition erhältlich ist und es ist auch keinem Betreiber zuzumuten sämtliche Munitionsarten für eventuelle Kandidaten zu bevorraten oder zu beschaffen. Der soll seinen Krempel selber mitbringen. Dann bringt der Freund eben die Mun für seine Puffe mit. Keiner bremst Dich ihm beim schleppen zu helfen. Es gibt sicher unterschiedliche Auslegungen, Fakt ist aber dass wenn Du die WBK von links nach rechts liest sich die Sache von selbst erklärt. Sicher kann man versuchen rumzuklagen wenn man erwischt wird, ob es das allerdings bringt muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich verkaufe natürlich auch lieber was als das ich nichts verkaufe, aber man sollte schon darauf achten, dass man auf der sicheren Seite bleibt. Auf die WBK würde es bei mir nur Mun für ne Wasserpistole geben. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nasenbär Posted March 30, 2008 at 01:36 PM Share Posted March 30, 2008 at 01:36 PM Danke, Anaconda. Ich muss aber ehrlich sagen, dass ich unsicher bin, denn die Zeit als ich für die Linzenz gelernt hab ist schon 100 Jahre oder so her und seitdem gab es x Rechtsänderungen. Ich sehe hier zwei Punkte. Praxis: Zum Händler gehen, Munition zurücklegen lassen ggf. anzahlen. Glücklich sein und kein Risiko eingehen. Theorie: Also, gerade wo sie den Stempel schon drin hat - also, da würde ich schon gerne mal wissen, was wo genau steht. Ansonsten war sie meiner Meinung nach gut beraten, sich eine 45iger eintragen zu lassen. Das gibt ein Wechselsystem in 40 S&W, 9 Luger, 7,65 Luger, 22 lfB ..... und und und. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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