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Kurze Läufe jetzt verboten?


rugerclub

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von der Visier Startseite:

Vorsicht Falle - Gefahren durch das neue Waffengesetz

So kann es gehen - obwohl einst ganz legal erworben, kann eine Waffe nach dem neuen Waffengesetz vom 1.4.2008 auf einmal als „verbotener Gegenstand“ eingestuft werden.

So kann es Besitzern von Imperator-Repetierflinten Mod. SDASS gehen, die diese seinerzeit mit einer Lauflänge von unter 45 cm bzw. mit einer Gesamtlänge der Waffe von unter 95 cm erworben hatten. Den einzigen Ausweg bietet hier ein 51 cm langer Austauschlauf. Der jetzige Generalvertreter von Deutschland, die Firma Carl Walther / Ulm, bietet diesen als Komplettset inkl. neuem Magazinrohr und -feder für 299,-- € empf. Ladenpreis an. Zu beziehen ist der Austauschsatz über den örtlichen Büchsenmacher, der auch den Umbau und die Vernichtung des alten Laufes übernimmt. Info: Carl Walther GmbH, Donnerfeld 2, 59757 Arnsberg, Tel. 02932/638100, E-Mail sales@carl-walther.de, www.carl-walther.de

Wieso darf man den alten Lauf nicht behalten?

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Natürlich darf man den alten Lauf behalten. Solange er nicht in eine Waffe eingebaut ist............ :roll:

Außerdem ist es schwachsinnig, jetzt schon im vorauseilendem Gehorsam seine Flinte zu verlängern!

Erst mal BKA-Ausnahmegenehmigung beantragen, dann ggf. klagen und erst wenn die letzte Instanz NJET sagen sollte, DANN umbauen.

Und dann den Staat auf Ersatz der Umbaukosten verklagen.

GRUß

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Natürlich darf man den alten Lauf behalten. Solange er nicht in eine Waffe eingebaut ist............ :roll:

Außerdem ist es schwachsinnig, jetzt schon im vorauseilendem Gehorsam seine Flinte zu verlängern!

Erst mal BKA-Ausnahmegenehmigung beantragen, dann ggf. klagen und erst wenn die letzte Instanz NJET sagen sollte, DANN umbauen.

Und dann den Staat auf Ersatz der Umbaukosten verklagen.

GRUß

Ich hab auch so ein kleines Schätzchen in meinem Schränkchen :oops:

Hollowpoint, wie beantragt man so eine "BKA-Ausnahmegenehmigung"?- Ich habe keine Lust so einen unhandlichen Langlauf dranzubauen . . .

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Leider habe ich mein Caliber im Büro liegen, deshalb kann ich jetzt nicht nachgucken. Aber bei den Erläuterungen zum neuen Waffengesetz meine ich gelesen zu haben, dass man zu kurze Flintenläufe mittels anlöten oder anstiften von Kompensatoren oder sowas in der Richtung auch verlängern lassen kann. Es darf nur nichts mit Gewinde sein, was wieder leicht demontiert werden kann. Kann das mal jemand im Juni-Caliber nachschlagen?

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Hollowpoint, wie beantragt man so eine "BKA-Ausnahmegenehmigung"?- Ich habe keine Lust so einen unhandlichen Langlauf dranzubauen . . .

Na ja.....soooo schwer ist das nicht!

Schreibe so in etwa "Hiermit beantrage ich eine Ausnahmegenehmigung zum Besitz und sportlichen Gebrauch nach §§ soundso für meine Waffe xy. Ich habe diese Waffe nach dem bis zum 31.03.2008 gültigen Waffengesetz legal auf grüne Waffenbesitzkarte erworben. Das neue gesetzliche Verbot kurzer Repetierflinten ist ein enteignungsgleicher Eingriff in mein Eigentumsrecht an dieser Waffe, den ich nicht hinnehmen werde. MfG......"

Viel mehr würde ich gar nicht schreiben. Entweder sie erteilen die Ausnahmegenehmigung, oder sie erlassen einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid. Dagegen kannst Du dann vor dem Verwaltungsgericht klagen. Aber nur mit Hilfe eines versierten Anwalts mit Schwerpunkt Waffenrecht!

GRUß

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Alles Recht und schön...

http://www.bka.de/profil/faq/waffenrecht/faq-waffenrecht.pdf

Frage: Wie ist der Begriff „Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen

Verwendungsform“ beim Verbot der Vorderschaftrepetierflinten auszulegen?

Der Begriff „kürzest mögliche Verwendungsform“ bezieht sich nach hiesiger Ansicht auf die

Waffe im schussfähigen Zustand.

Da eine Beseitigung der Verbotsmerkmale durch Umrüstung möglich ist, werden keine

Ausnahmegenehmigungen erteilt. Dies gilt ebenfalls für Vorderschaftrepetierflinten mit

Kurzwaffengriff anstelle eines Hinterschaftes und Vorderschaftrepetierflinten bei denen die

Lauflänge weniger als 45cm beträgt.

Also bleibt nur der Klageweg...scheisse, scheisse.

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Ich hab ja eine "zu kurze" Flinte...

Zuerst hab ich bei meinem Sachbearbeiter angerufen (den ich sehr schätze, weil er sich wirklich Mühe gibt und auch kompetent ist). Wir haben einen möglichen Umbau des Hinterschafts besprochen, der die Flinte auf über 95 cm verlängert. Nachdem ich den Umbau vergenommen hatte, habe ich mich wieder an ihn gewendet. Leider konnte er nicht abschliessend über die Sache entscheiden und hat mich ans BKA verwiesen. Nach langem Probieren gelang es mir endlich, jemanden vom BKA telefonisch zu erreichen, der sich aber auch +überhaupt nicht+ zuständdg fühlte.

"Ihre Waffenbehörde ist zuständig, warum rufen sie nicht dort an?"

"Habe ich, die haben mich an sie verwiesen"

"Warum tauschen sie den Hinterschaft nicht ganz einfach aus?"

"Weil mich das 250 Oiro kostet; die zuvor mit meinem SB besprochene Lösung mit einer Distanzhülse kostet mich 20 Oiro"

"Ja ist denn dieser Umbau dauerhaft?"

"Ich kann ihnen gerne Bilder schicken"

"Brauchen sie nicht, anhand der Bilder kann ich das nicht beurteilen"

"was verstehen sie unter "dauerhaft"? Mit einer Säge kann ich jede Flinte in kurzer Zeit auf ein gewünschtes Mass bringen"

"Das kann man nicht vergleichen"

Undsoweiterundsofort...

Danach hab ich mit dem Importeur der Flinte gesprochen und gefragt ob man nicht einen Umbausatz entwicklen könne, der dann vom Importeur beim BKA "baumustergeprüft" wird. "Wenn ich das jetzt einreiche, kommt frühestens in 18 Monaten eine Entscheidung. Und wenn ich als Importeur das einreiche, wird um so genauer geprüft." So oder so - die Entscheidung für einen Umbausatz kommt zu spät und wenn sie denn kommt, fällt sie sehr wahrscheinlich negativ aus...

Was mich am meisten nervt, ist, dass man noch nicht mal mit einem ernstgemeinten Dialog zwischen Bürger und Behörde dem Gesetz genüge tun kann.

Man rennt von Pontius zu Pilatus investiert Zeit und Geld und kommt sich am Ende nur noch verarscht vor.

Ich hab mir mittlerweile den passenden Hinterschaft bestellt. Kostet inklusive 19% Märchensteuer nur 250 Euro.

Was tue ich nicht alles für mein Hobby.

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Es geht ums Prinzip!!!

Falls das BKA tatsächlich zu Recht die Ausnahmegenehmigungen wegen Umrüstbarkeit ablehnt (was allerdings erst mal höchstrichterlich festgestellt werden müsste), dann soll der Staat wenigstens die Umrüstkosten ersetzen.

Ich würde das als Betroffener bis zum bitteren Ende durchklagen!

Wenn die Politruks nämlich damit durchkommen, also Waffenvorbote ohne Entschädigung für die Besitzer verhängen zu können, dann wäre das ein Präzedenzfall mit schlimmen Auswirkungen für die Zukunft!!!

Eigentlich hätte schon beim Verbot der Pumpen mit Pistolengriff geklagt werden müssen. Aber alle der wenigen Betroffenen dachten wohl, daß sich das wegen der paar € für einen festen Hinterschaft nicht lohnt. :roll:

GRUß

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Achtung, es ist auch die Formulierung "oder" zu beachten.

1.2.1.2

Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff

vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform

weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind

Das Problem ist einfach, dass das Klagen zu 90% rausgeschmissenes Geld ist. Die "höchste richterliche Instanz" wird das Verwaltungsgericht sein. Bei den allermeisten Richtern dort rennt man gegen eine Mauer und wird abgewürgt. Das Problem ist, dass man dann nicht einfach in Berufung gehen kann, sondern man muss eine Zulassung zur Berufung vor dem jeweiligen OVG beantragen. Dieser Antrag muss von einem sehr guten Anwalt formuliert und begründet werden, hat aber nur Aussicht auf Erfolg, wenn es einen offensichtlichen Verfahrensfehler gegeben hat oder die Sache von erheblichem allgemeinen Interesse ist. Es gab noch einen abstrakten Grund, den hab ich aber vergessen. Fakt ist, dass man de Facto in den meisten Fällen an der Berufungszulassung scheitert, gerade im Bereich Waffen.

Ein weiterer Aspekt ist, dass seit dem 1. 4. 2008 Widersprüche im Waffenrecht keine aufschiebende Wirkung mehr haben. Bekommt man von der Behörde die Auflage dass die Waffe umzurüsten oder abzugeben ist, kann man zwar Widerspruch einlegen und dann klagen, jedoch muss man die Waffe innerhalb der gesetzten Frist abgeben oder umbauen. Sollte man dann hinterher nach Jahren! den Prozess gewinnen, hat man auch nichts mehr davon. Ausser die paar Euro zurück.

Ob sich dieser riesen Aufwand für so eine 250 € Flinte wirklich lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden...

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Es ist wie Anaconda sagt.

Das Problem ist nur das gewisse Kreise inzwischen die sichere Erkenntnis gewonnen haben, dass sie machen können, was sie wollen - weil sowieso niemand sie stoppen wird.

Dabei ist das Waffenrecht noch das Kleinste, gute Beispiel gibt es im Sozialrecht.

Seit Harzt IV wurden die Sozialgerichte mit einer Klageflut überschwemmt - ok, viele dieser Klagen waren unverschämt, andere hingegen durchaus begründet.

Fazit: Man hat nicht mehr Richter eingestellt, sondern die Zugangsvoraussetzungen für die Klageerhebung verschärft.

Die Idee ist so klasse, die könnte von mir sein.

Beschwerden bitte nur Freitags, ab 18 Uhr.

Öffnungszeiten: Montag bis Freitags, 7 bis 17 Uhr

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Ob sich dieser riesen Aufwand für so eine 250 € Flinte wirklich lohnt, muss jeder für sich selbst entscheiden...

Wie gesagt.....es geht ums Prinzip!

Wenn wir eine höchstrichterliche Entscheidung herbeiklagen könnten, die zumindest eine faire Entschädigung bei Waffenverboten vorsieht, dann würde der Gesetzgeber künftig wesentlich vorsichtiger mit Verbotsregelungen sein. Die könnten dann nämlich teuer werden!

GRUß

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Einen Versuch ist es wert!

Ansonsten können wir gleich einpacken!

GRUß

Nur das der Versuch Tausende von Euro kosten könnte und ein positiver Ausgang nicht zu erwarten ist :roll:.... von dem Ärger und dem Zeitaufwand rede ich gar nicht erst!

Ich kaufe mir für meine SDASS einen längeren Lauf und die Sache hat sich erledigt.....alles andere ist reine Zeit und Geldverschwendung!

Wenn etwas helfen würde, dann wäre das eine organisierte Sammelklage.... dazu bräuchte man die Unterstützung eine Interessenvertretung die das organisiert..... ist aber ausgeschlossen... Sportverbände interessiert das Verbot sowieso nicht und Jagdverband und FWR kann man vergessen!

Gruß

Hunter

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