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Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung gem. § 14 WaffG (RSB)


rugerclub

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Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe

(gem. §§ 14 und 8 WaffG)

Hinweise zum Ausfüllen des Antrages der Waffenbefürwortung

Es werden nur Anträge von Antragstellern bearbeitet, die die gesetzlichen Mindestbedingungen

erfüllen.

Das sind zurzeit:

 Volljährigkeit

 mindestens seit 12 Monaten Mitglied eines RSB/DSB-Vereins,

dies bedeutet für den RSB, dass ein Sportpass beantragt oder vorhanden ist.

 Sachkundigkeit

Die Zuverlässigkeit (§5 WaffG), die persönliche Eignung (§6 WaffG) und das Bedürfnis (§8

WaffG) werden von der Behörde geprüft.

Dieser Antrag muss ausgefüllt werden, wenn der Antragsteller eine waffenbesitzkartenpflichtige

Waffe erwerben will, unabhängig von der Art der WBK (gelbe Sportschützen-WBK oder die

grüne WBK), in die diese Waffe eingetragen wird.

Für die Erteilung einer WBK gelten folgende Altersbeschränkungen:

 ab 18 Jahren Schusswaffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm lfB (.22 l.r.) mit einer

maximalen Mündungsenergie der Geschosse von 200 Joule sowie

Langwaffen mit glatten Läufen bis Kaliber 12.

 ab 21 Jahren alle übrigen Waffen zur Ausübung des Schießsports.

Laut Waffengesetz (§6 WaffG) haben Personen, die noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet

haben, für die erstmalige Erteilung einer WBK über Großkaliberwaffen auf eigene Kosten ein

amts- oder fachärztliches oder fachpsychologisches Zeugnis über die geistige Eignung

vorzulegen.

Ein Bedürfnis nach §14 Absatz 3 (Erwerb und Besitz von mehr als drei Langwaffen, mehr als

zwei mehrschüssigen Kurzwaffen für Patronenmunition sowie der hierfür erforderlichen

Munition) wird durch Vorlage einer Bescheinigung des zuständigen Schießsportfachverbandes

glaubhaft gemacht. Der Rheinische Schützenbund befürwortet keine Selbstlader.

Ist das vorgenannte Grundkontingent (lt. §14, Abs. 3 WaffG) bereits erfüllt, muss der

Landesverband eine gesonderte Prüfung vornehmen bezüglich des Bedürfnisses und des

regelmäßigen Einsatzes der Sportgeräte des Antragsstellers, z. B. durch seine Beteiligung an

den Meisterschaften (Verein, Kreis, Bezirk und Land) und der dabei erreichten Ergebnisse.

Wir bitten die Antragsteller, die personenbezogenen Daten des Vorbesitzers / des

Verkäufers der Waffe in der Kopie Ihrer WBK zu schwärzen, damit keine

datenschutzrechtlichen Probleme entstehen können.

Es dürfen innerhalb von 6 Kalendermonaten nur zwei Waffen erworben werden.

Kosten: Für jeden gestellten Antrag, unabhängig von einer Befürwortung, wird im Voraus eine

Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,- € erhoben.

Zahlbar auf: Rheinischer Schützenbund e.V. 1872

Postbank Köln, BLZ 370 100 50, Konto-Nr. 215 385 03

Verwendungszweck: WBK, Name, Vorname, Mitglieds-Nummer

Die Bearbeitung erfolgt nach Gutschrift der Gebühr auf dem RSB Konto.

Grundsätzlich läuft der gesamte Schriftverkehr über die Vereinsanschrift!

RSB Waffenantrag.pdf

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