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Hexenjagd auf Spaßsoldaten


DirtyHarry

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In gut unterrichteten Kreisen wurde ein neues Papier bekannt. Es handelt sich um den sogenannten "Lustschützenerlass". Dieses Papier wurde parallel zum neuen WaffG erarbeitet und hat eine ähnliche Zielsetzung wie dieses - dem Bürger mit maximaler Härte den Spaß an Schusswaffen zu vermiesen. Wer mag wohl nur der Autor dieses Entwurfs sein ? Hier ein paar Auszüge:

Um ein Einsickern von sogenannten "Spassoldaten" bzw. von "Lustschützen" in die Bundeswehr zu verhindern müssen dort geeignete Massnahmen ergriffen werden, um dies zuverlässig zu verhindern. Bereits an Schulen hat sich herumgesprochen, daß man bei den Streitkräften kostenlos in beliebigen Umfang großkalibrige Waffen benutzen kann. In diesen gilt die Altersgrenze für Grosskaliberwaffen nicht. Ausserdem ist davon auszugehen, daß viele Sportschützen aufgrund des neuen WaffG verstärkt in die Bundeswehr einsickern um dort ihre krankhaften Sucht nach Schusswaffen in vollem Umfang auszuleben. Diese sind aber natürlich nicht bereit, tatsächlich zu kämpfen, sondern benutzen die Bundeswehr in schamloser Weise um Steuergelder buchstäblich zu verpulvern ! Den finanziellen Schaden welcher ein einziger Soldat durch Missbrauch von Bundeswehrwaffen zu Spaßzwecken anrichten kann ist immens (besonders bei Lenkflugkörpern, , Panzerkanonen, Schiffgeschützen usw.). Um dies zu verhindern schlage ich folgende Maßnahmen vor. Ähnliches hatte auch schon im neuen WaffG Erfolg:

§1 Kontrolle von Rekruten

Um die Gefahr des Einsickerns von LS (Lustschützen) zu verhindern müssen alle Rekruten befragt werden bezüglich folgender Themenbereiche:

- Sie sind Sportschütze, Jäger oder Waffensammler oder haben sie vor das in den nächsten 5 Jahren zu werden ?

- Empfinden sie Lust wenn sie im Fernsehen Waffen sehen ?

- Haben sie als Kind mit Waffen gespielt ?

- Haben sie mehr als 2 dieser Filme ("Black Hawk Down", "Soldat James Ryan", "Windtalkers", "Steiner - Das eiserne Kreuz",

"Wir waren Helden", "Rambo") gesehen ?

- Spielen sie Computerspiele in denen geschossen (auf Tiere, Menschen, Ausserirdische) wird ?

Anhand der Antworten kann eine Risikoabschätzung vorgenommen werden. Der potentielle Rekrut kann darufhin zwangsweise zum Zivildienst abgeschoben werden oder unterliegt ggf. der Überwachung von BS.

§2 Jederzeitige SPU

BS (Blocksoldaten) die jeweils einer von 100 Männern ausmachen, überwachen Rekruten die verdächtige Angaben in der Aufnahmeprüfung gemacht haben oder sich während oder ausserhalb ihrer Dienstzeit verdächtig gemacht haben. Bei konkreten Verdachtsfällen kann jederzeit eine SPU (Soldatenpsychologische Untersuchung) angeordnet werden. Bei dieser ist der Einsatz von Polygraphen (Lügendetektor) und leichter körperlicher Gewalt zulässig.

§3 Verdächtige Verhaltensweisen

Ein Soldat gilt verdächtig wenn er bei folgenden beobachtet wird:

- Er meldet sich ungewöhnlich oft zu Schiessübungen freiwillig

- Er hat innerhalb der Schiessübungen einen ungewöhnlich hohen Munitionsverbrauch

- Er schiesst/wirft/feuert am liebsten mit Waffen die auf dem Zivilmarkt nicht erhältlich sind (automatische Waffen,

Handgranaten/Sprengmittel, Panzerabwehrraketen)

- Er möchte zusammen mit ausländischen Truppen (mit deren Waffen) trainieren (insbesondere schwere MG cal. 50 oder sogennante Miniguns)

- Er empfindet offensichtlich Spaß bei den Übungen und tauscht sich darüber mit seinem Kameraden aus (Verdächtige Worte wären z.B. "cool", "geil", "der absolute Wahsinn")

§4 Technische Maßnahmen

Das Schiessen muss ernsthaft betrieben werden - keinesfalls darf es Spaß machen. Folgende Maßnahmen sind deswegen

erforderlich:

- Rekruten unter 21 Jahren machen Übungen im Feld grundsätzlich mit KK-Waffen (vgl. WaffG für Zivilpersonen)

- Soldaten über 21 Jahren sollten bevorzugt an Repetiergewehren (Kaliber .300 Winmag, Schaft mit Stahlkappe) an den scharfen

Schuss herangeführt werden - so ist Schiesspass von vorne herein auszuschließen

- Halbautomaten und Machinenwaffen sollten nur an erwiesenermaßen zuverlässige Soldaten ausgegeben werden, bei welchen ausgeschlossen ist, daß sie Spaß am Schiessen haben (Darüber entscheidet der BS)

- Sogennante Spassgewehre in Kaliber .223 (G36, M16, etc.) sind nur einmal im Jahr zum Training auszugeben. Bei diesen ist die Gefahr eines Missbrauchs zu Spasszwecken am größten

§5 Sanktionen im Missbrauchsfall

Im Missbrauchsfall sind folgende Sanktionsmöglichkeiten vorgesehen:

- Schützen die beim Spaßschiessen erwischt werden, ist

a) die gesamte Munition

B) die Reinigung der Waffe

c) die zeitliche, anteilige Benutzung des Schiesstands in Rechnung zu erstellen

Soldaten die innerhalb von 5 Jahren nach ihrer Dienstzeit den Wehrdienst verweigern, sind die gesamten Kosten ihrer Bundeswehrausbildung in Rechnung zu stellen.

§6 Spassreisen, Spassfahrzeuge

Dem Missbrauch von Waffen ist der Missrauch von Reisemöglichkeiten und Fahrzeugen gleichgestellt. Soldaten die bei Auslandseinsätzen dabei sein wollen, sind grundsätzlich einer erweiterten SPU zu unterziehen. Dabei sind folgende ergänzende Fragen vorgesehen:

- Empfinden sie Spaß dabei, mit gepanzerten Fahrzeugen herumzufahren ?

- Legen sie Wert daruf von der lokalen Bevölkerung bejubelt zu werden ?

- In welchen Ländern haben sie bereits Urlaub gemacht, bezw. könnten sie sich vorstellen Urlaub zu machen

Des weiteren schlage ich hiermit vor mich auf Lebenszeit in das Beamtenverhältnis zu übernehmen. Ich habe eine höhere Mission zu erfüllen. Deutschland muss endlich von seinem Waffenwahn befreit werden.

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Aus noch besser unterrichteten Kreisen soll auch verhindert werden: das Einsickern von...

... Dunkelmännern bei den U-Bahn Triebwagenführern

... Sadisten bei den Zahnärzten (bleibt wohl auf alle Zeit vergeblich...)

... Fresssäcken bei den Köchen

... Denkern bei Politikern

... Spannern bei DOB-Verkäufern

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