DirtyHarry Posted April 3, 2003 at 10:35 AM Share Posted April 3, 2003 at 10:35 AM Folgende Fragen ergeben sich bezüglich der Aufbewahrung: - Gaswaffen und Luftpistolen: Düfen diese zusammen mit der Munition aufbewahrt werden ? Im WaffG ist immer wieder von Trennung von Waffen und Munition die Rede. Aber die Aufbewahrung von Gas und Luftdruckwaffen werden keine konkreten Vorgaben gemacht. - B Fächer von A Schränken: In ein B Fach eines A Schranks (VDMA 24992) dürfen ja Kurzwaffen. Braucht ein derartiges B Fach noch eine extra Aussenwand an die Aussenwand des eigentlichen Tresors ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted April 3, 2003 at 10:43 AM Share Posted April 3, 2003 at 10:43 AM Sachbearbeiter Deiner Behörde fragen und die Antwort schriftlich geben lassen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
promillo Posted April 3, 2003 at 01:21 PM Share Posted April 3, 2003 at 01:21 PM ...oder einfach ins Gesetz schauen. Da steht eben NICHTS von Tresoren fuer freie Waffen, sondern nur sichere Aufbewahrung. Das Gesetz verlangt auch nicht, dass man irgendwelche Behoerdenfuzzis fragen muss, die einem dann den B-Schrank fuer die 6mm Softair vorschreiben wollen. Siehe auch hier: http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=UBB12&Number=110415&page=0&view=collapsed&sb=5&o=&fpart=1 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Max Posted April 3, 2003 at 03:45 PM Share Posted April 3, 2003 at 03:45 PM @ Dirty Harry, wenn es sich um ein B-Fach handelt, hat dieses Innenfach eine doppelte Wandung (sonst wäre es nicht zugelassen nach VDMA STUFE B ). Wozu willst Du dann noch eine Aussenwand? Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted April 3, 2003 at 03:56 PM Share Posted April 3, 2003 at 03:56 PM @ Dirty Harry Es ist wirklich nicht einfach, aus Deinen (Doppel) Postings der letzten Zeit schlau zu werden. Verfolgst Du damit einen bestimmten Zweck? :? Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarry Posted April 4, 2003 at 05:55 AM Author Share Posted April 4, 2003 at 05:55 AM Also die B Fächer die kenne (aus zertifizierten A und B Schränken namhafter Firmen) haben die Rück- und Seitenwand mit dem Schrank gemein. Lediglich die Unter- und Vorderseite des B Fach haben eine Extrawand. @ Dirty Harry, wenn es sich um ein B-Fach handelt, hat dieses Innenfach eine doppelte Wandung (sonst wäre es nicht zugelassen nach VDMA STUFE B ). Wozu willst Du dann noch eine Aussenwand? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Max Posted April 4, 2003 at 09:31 AM Share Posted April 4, 2003 at 09:31 AM Bei einem B-Schrank ist das so, da gibt es nur unklassifizierte Innenfächer. ( der Schrank als Ganzes hat ja bereits die Klassifizierung B ) Bei den A-Schränken ist ein einwandiges Innenfach ebenfalls unklassifiziert. Nur doppelwandige Innenfächer (allseitig) erfüllen die Norm nach VDMA Stufe B. Ich habe es bei meinem A-Schrank überprüft, das Innenfach ist rundum Doppelwandig. Feststellen lässt sich das leicht mit einem Meterstab oder Lineal, einfach innen und aussen messen. Wenn Du einen A-Schrank hast, mit nicht allseitig doppelwandigem Innenfach erfüllt es nicht die Anforderungen der Stufe B. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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