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Auswirkungen DSGVO


xhbkx

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Hallo zusammen

im neuen DSGVO steht folgende Passage.

"Die vom Verein erhobenen Daten werden nur dann „gleichzeitig“ Daten eines anderen Vereins, etwa eines Dachverbandes, wenn das Vereinsmitglied auch der anderen Vereinigung ausdrücklich und aufgrund eigener Erklärung beitritt."

Für mich heißt das, dass ein Verein mich nicht mehr zwingen kann Mitglied beim DSB zu sein. Die Aufnahme in einen Verein kann aufgrund der fehlenden Einwilligung nicht verweigert werden.
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vor 19 Minuten, xhbkx sagte:

und das nachweisbar ist

Da dürfte dann das Problem liegen -- wenn der Vorstand nicht völlig merkbefreit ist.

Dann wäre da auch noch die versicherungsrechtliche Frage zu klären - der Verein ist meist über den Dachverband mitversichert.

Edited by Der Reservist
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Dann wird Dich kein Verein mehr aufnehmen, sei es aus Haftungsgründen... egal ob Vereinsunfallversicherung... bzw. Du bekommst in unserem Fall als SV keine Bewilligungen/Bedürfnisbescheinigungen mehr.... da diese vom Verband bestätigt werden müssen...

auch der Widerruf der WBKs steht dann im Raum da dann kein Verbandsmitglied mehr, mit Ausnahme einer Direktmitgliedschaft = Einzelmitgliedschaft z.B. beim BDS

Leider ist bei uns so einiges an die Verbandsmitgliedschaft geknüpft

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Die DSGVO ist so nützlich wie ein Kropf oder die EU-Komission.

Es bleibt alles erlaubt, nur muss jetzt mit noch mehr juristisch einwandfreier Bürokratie um sich gehauen werden.

Ein großer Dienstleister im www hat die Richtlinie genutzt, gleich sich den Freibrief für noch mehr Schnüffeleien von seinen Usern genehmigen zu lassen. Was solls also.

Nur der, der sich nicht gleich einen Freibrief für alles geben läßt und dabei auch sich vorbehält, im Falle des Rücktritts des Unterschriftengebers alles mögliche Unangenehme ihm anzutun, z.B. "Sie können Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen. Wir weisen Sie allerdings darauf hin, dass in diesem Falle Ihre sämtlichen Daten gelöscht werden und Sie keinerlei Service mehr von uns oder unseren Partners erhalten können."

Es handelt sich hier nur um eine großangelegte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Juristen.

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vor 3 Stunden, erik_fridjoffson sagte:

Dann wird Dich kein Verein mehr aufnehmen, sei es aus Haftungsgründen... egal ob Vereinsunfallversicherung... bzw. Du bekommst in unserem Fall als SV keine Bewilligungen/Bedürfnisbescheinigungen mehr.... da diese vom Verband bestätigt werden müssen...

auch der Widerruf der WBKs steht dann im Raum da dann kein Verbandsmitglied mehr, mit Ausnahme einer Direktmitgliedschaft = Einzelmitgliedschaft z.B. beim BDS

Leider ist bei uns so einiges an die Verbandsmitgliedschaft geknüpft

mir gehts hier explizit um eine zwangsmitgliedschaft in einem Verband.

Z.b. du bist über einen Verein im DSB und BDS gemeldet. Es ist ja gängig das du so gut wie immer im DSB gemeldet bist weil die meisten Vereine den als Dachverband haben.

Das die DSGVO vollkommener Schmarrn ist steht ja außer Frage, aber du musst dich als Verein nunmal darauf einstellen. Und diese Fälle werden definitiv kommen das jemand sagt er hat keinen Bock mehr auf den DSB weil er ja noch in einem anderen Verband ist.
Du musst ja in der Datenschutzverordnung festhalten wie du auf einen Widerruf der Übermittlung zum Dachverband reagierst. 

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vor 7 Minuten, xhbkx sagte:

Das macht das ganze zu einem kleinen Problem.

Da kommen dann noch ein ganzer Rattenschwanz an Problemen mehr dazu. 

Was ist, wenn der Stand dem DSB gehört - er also Gelder darin hat? Stand nur seinen Mitgliedern vorbehalten?! Nur für DSB-Disziplinen zugelassen?! usw.

Teilnahme an Meisterschaften?  Beteiligung an der Ausrichtung - DSB;

Vereins-/Verbandszwang durch die Hintertüren.

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vor 59 Minuten, Der Reservist sagte:

Was ist, wenn der Stand dem DSB gehört - er also Gelder darin hat?

Kennst du ein konkretes Beispiel?Und ich meine nicht, dass da ein vereinseigener Stand mit Fördergeldern gepampert wurde.

Aber "irgendeinem zugelassenen Verband" sollte ein Sportschütze schon angehören - ansonsten Rattenschwanz an Bedürfnisproblemen. Ich konnte es mir aussuchen, welchem Verband bzw. welchen Verbänden ich beitrete. Ist aber nicht überall so möglich.

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vor 5 Stunden, Califax sagte:

Und ich meine nicht, dass da ein vereinseigener Stand mit Fördergeldern gepampert wurde.

Die meine ich - es ist die Frage, wie weit da der Einfluß dann geht?

Spätestens bei den Leistungszentren sehe ich dann das Ende der Fahnenstange.

vor 5 Stunden, Califax sagte:

Aber "irgendeinem zugelassenen Verband" sollte ein Sportschütze schon angehören

Dann trete mal in einen DSB-Verein ein und sage, daß du als Verband aber den BDMP möchtest - dürfte interessant werden.

Hätte hier oben allerdings auch wenig Sinn, weil die wenigen noch existenten Schießstände vom DSB und vom Kyffhäuser betrieben werden; ansonsten sind sie  BDS u. ä. meist auch eingemietet. Oder du must fahren, fahren, fahren.

Ich befürchte, daß diese neue DSGVO nur ein weiterer Stolperstein ist, der so manch einen Sportschützen in die Falle (wie immer die auch aussehen mag) laufen läßt.

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Mal eine andere Frage im Zuge des neuen Datenschutzgesetzes: Was ist eigentlich mit Online Waffenkäufen und -verkäufen? Ich habe das bisher immer mit Scans der WBK und Kontaktdaten meiner Waffenbehörde erledigt. Dazu habe ich mir ein Word-Dokument gebastelt und verschicke das als PDF an den Verkäufer. Ging bisher problemlos.

Darf die Behörde denn weiterhin Auskunft geben oder nicht? Kann ich das „nicht“ durch eine Einverständniserklärung aufheben?

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Am 19.5.2018 at 22:14 , Iggy sagte:

Folgendes habe ich - u.a. - vor Kurzem auf WO gepostet:

Wegen dieser schwer einzuschätzenden Scheixxe [Datenschutz-Grundverordnung] nehmen übrigens viele Vereine und Private ihre Internetseiten vom Netz bzw. haben dies schon getan.

Selbst eine mir bekannte Anwaltssozietät geht zur Sicherheit erstmal offline, will sagen, wenn schon die juristischen Profis Bammel haben, sollte es der Private erst recht ...

 

Grüße

Iggy

Das ist für viele auch notwendig weil man sich zu spät mit dem Thema beschäftigt hat. Sobald man Daten von Mitgliedern online stellt braucht man ab sofort die Genehmigung dieser Mitglieder.
Gilt für alle  persönliche Daten die ins Internet kommen.

 

PS: Gibt für Vereine eine Schöne zusammenfassung vom Landesbeauftragten Datenschütz Baden Württenberg. Wenn jemand interesse hat ich hänge die PDF mal an.

OH-Datenschutz-im-Verein-nach-der-DSGVO.pdf

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