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Grosse Koalition beschliesst schärfes Waffenrecht


Nasenbär

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Aus N24

http://www.n24.de/news/newsitem_5051557.html

Das neue Waffenrecht im Überblick

Die Koalition hat sich auf eine weitgehende Reform des Waffenrechts verständigt. Hier die wichtigsten Eckpunkte:

WAFFENSICHERUNG: Für einige Waffengattungen soll eine so genannte biometrische Sicherung zur Pflicht gemacht werden. So soll sicher gestellt werden, dass nur noch der Besitzer selbst seine Waffe etwa per Fingerabdruck entsichern kann. Ein entsprechendes System ist bereits auf dem Markt. Dabei wird ein Kolben in den Lauf eingesetzt, der die Waffe unbrauchbar macht.

Entsichert werden kann sie nur über die Abgabe des Fingerabdrucks auf einem kleinen elektronischen Gerät, das mit dem Kolben verbunden ist. Das System kostet etwa 200 Euro und soll bereits für fast alle Kaliber verfügbar sein. Für welche Waffen diese Vorschrift gelten soll, muss noch in einer Rechtsverordnung festgelegt werden. Die SPD will eine entsprechende Regelung auch für Waffenschränke durchsetzen. Dagegen wehrt sich die Union aber.

VERBOT VON KAMPFSPIELEN: Im Ordnungswidrigkeitsrecht soll ein Verbot von "menschenverachtenden Spielen" verankert werden. Dazu zählen Paintball, Gotcha oder Laserdom, bei denen die Spieler mit Farbmunition oder Luftdruckwaffen aufeinander Jagd machen. Verstöße gegen das Verbot sollen mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

KONTROLLEN VON WAFFENBESITZERN: Waffenbesitzer sollen künftig auch dann von den zuständigen Behörden kontrolliert werden dürfen, wenn kein Verdacht auf Gesetzesverstöße besteht. Zwar können sie den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, aber nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können. Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins. Es soll auch schärfer überprüft werden, ob die Inhaber eines Waffenscheins diesen tatsächlich benötigen. Bisher wird nur alle drei Jahre das "Bedürfnis" des Waffenbesitzes überprüft. Künftig soll es keine festgelegte Frist mehr geben. Die Überprüfungen sind dann jederzeit möglich.

ZENTRALES WAFFENREGISTER: Bisher sind Waffen auf kommunaler Ebene registriert. Künftig sollen die Angaben in einem zentralen Register gebündelt werden, um die Kontrolle zu verbessern.

AMNESTIE: Personen, die illegal Waffen besitzen, können diese innerhalb einer bestimmten Frist bei der Polizei abgeben, ohne dass ihnen ein Strafverfahren droht. Eine entsprechende Regelung gab es schon einmal vor einigen Jahren. Jetzt soll sie erneuert werden.

(Michael Fischer, AP/N24)

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KONTROLLEN VON WAFFENBESITZERN: Waffenbesitzer sollen künftig auch dann von den zuständigen Behörden kontrolliert werden dürfen, wenn kein Verdacht auf Gesetzesverstöße besteht. Zwar können sie den Zugang zu ihrer Wohnung verweigern, aber nur, wenn sie einen triftigen Grund dafür vorweisen können. Ansonsten droht ihnen der Entzug des Waffenscheins.

Verdachtstunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, erst recht wenn Wohnungen durchsucht werden. Dagegen werde ich in jeden Falle schriftlichen Widerspruch bei meinem Ordnungsamt einlegen, die Begründung ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

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:eek:

Ich glaubs nicht!?! :pille2:

Verdachtstunabhängige Kontrollen sind verfassungswidrig, erst recht wenn Wohnungen durchsucht werden. Dagegen werde ich in jeden Falle schriftlichen Widerspruch bei meinem Ordnungsamt einlegen, die Begründung ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland.

Echt? Dann ist es noch unverständlicher, dass sowas überhaupt in Erwägung gezogen wird! Eine richtige politische Hauruckübung!!

Dazu zählen Paintball, Gotcha oder Laserdom, bei denen die Spieler mit Farbmunition oder Luftdruckwaffen aufeinander Jagd machen. Verstöße gegen das Verbot sollen mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Auf meinem Grund und Boden würde ich immer noch machen was ich will!! :cool:

Ein entsprechendes System ist bereits auf dem Markt. Dabei wird ein Kolben in den Lauf eingesetzt, der die Waffe unbrauchbar macht.

ARMATIX ist völlig Nutzlos!! Unbrauchbar gemacht, von wegen! Ts! :rolleyes:

Entsichert werden kann sie nur über die Abgabe des Fingerabdrucks auf einem kleinen elektronischen Gerät, das mit dem Kolben verbunden ist. Das System kostet etwa 200 Euro und soll bereits für fast alle Kaliber verfügbar sein.

200 Euro? Was ist wenn ich jetzt 5 KW's habe?

Ich sehe schon! Die wollen die Wirtschaftskrise über die Waffenbesitzer abwälzen! Die "Dildos", neue Waffenschränke etc! Armatix wird sich die Hände reiben! :mad3:

Sagt mal, muss das überhaupt noch irgendwo abgesegnet werden? Oder kommen die damit einfach so durch??! :confused:

Edited by .45ACP
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Du meine Güte... Bekämpft das wie ihr nur könnt!

Wie sieht nun konkret das weitere Verfahren aus? Was braucht es noch für Hürden zu nehmen, bis es def. in Kraft gesetzt werden kann..?

Nicht dran zu denken, wenn das alles plötzlich in den für die Schweiz verbindlichen EU-Sicherheitsrichtlinien auftaucht...

:sad:

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Bekämpft das wie ihr nur könnt!

Hier mal eine kleine Rechnung damit jeder noch so optimistische WBK Inhaber

die Lage mal realistischer einschätzt.

Wir haben in D ca. 82.500.000 Einwohner, davon sind ca. 2.500.000 WBK Inhaber, also 80.000.000 Einwohner ohne WBK.

Diese 80.000.000 Leute sind durch Presse und andere Medien für ein Waffenverbot oder einfach desinteressiert.

Von den 2.500.000 WBK Inhabern sind vielleicht ca. 50.000 im WaffR in irgendeiner Weise aktiv, also 2%

Die restlichen 2.450.000 WBK Inhaber sind die schweigende Masse oder haben andere Prioritäten.

Wir haben 612 Sitze im Bundestag, die optimistisch gesehen alle besetzt sind.

Nun teilen wir das Ganze durch 612, damit wir einen Abgeordneten erhalten.

Dann hätten wir im Verhältnis:

Leute ohne WBK gegen Waffenbesitz: ca. 130.719

Leute mit WBK für Waffenbeitz: ca. 82

Abgeordnete: 1

Jetzt unterstellen wir unserem Abgeordneten mal, er wäre Waffen gegenüber neutral.

Da steht er nun, der arme Tropf und 82 Leute sagen zu ihm oder schreiben:

Wenn Du das WaffG verschärfst, dann wählen wir Dich nicht mehr.

Auf der anderen Seite stehen 130.719 Leute und brüllen durch Fernsehn, Presse und "Experten":

Wenn Du das WaffG nicht verschärfst dann wählen wir Dich nicht mehr.

Preisfrage: Was glaubt Ihr, was wird er machen?

Was glaubt Ihr, werden Briefe, Mails oder andere Aktionen bringen?

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Wie die alten und weisen Chinesen schon sagten:

"KS...."

Kassensturz..? Kuhscheisse..?

:china:

@ Anaconda

Freiheitlich argumentieren, trotzdem. Und auf die Schweiz und Grossbritannien verweisen...

Und sich auf die verfassungsmässigen Rechte wie persönliche Freiheit und Eigentum berufen.

Und auf die nächste Verschärfungsforderung warten. Und hoffen, dass möglichst viele Abgeordnete selbst Waffenbesitzer sind (und sonst sollen sie mal ein bisschen in die Schweiz in die Ferien kommen)!

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13. Mai 2009, 12:04, NZZ Online

Auch in Zukunft kein zentrales Waffenregister

Bundesrat passt Waffengesetz an EU-Richtlinien an

Ein zentrales Waffenregister wird es auch in Zukunft nicht geben.

Auch in Zukunft kein zentrales Waffenregister

Bundesrat passt Waffengesetz an EU-Richtlinien an

Fünf Monate nach der Einführung des revidierten Waffenrechts schlägt der Bundesrat eine neue Revision des Waffengesetzes vor. Das Gesetz soll so der neusten Entwicklung des Waffenrechts in der EU angepasst werden. Nicht eingeführt werden soll ein zentrales Waffenregister. ...

Fenster schliessen Fünf Monate nach der Einführung des revidierten Waffenrechts schlägt der Bundesrat eine neue Revision des Waffengesetzes vor. Das Gesetz soll so der neusten Entwicklung des Waffenrechts in der EU angepasst werden. Nicht eingeführt werden soll ein zentrales Waffenregister.

(ap/sda) Die Schweiz erfülle zwar die Anforderungen der geänderten Waffenrichtlinie der EU bereits heute weitgehend. Trotzdem müsse das Waffenrecht angepasst werden, schreibt das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD). So sollen künftig die kantonalen Behörden verpflichtet werden, die Waffenbücher, in denen die Waffenhändler ihre Tätigkeit dokumentieren, während einer Dauer von 20 Jahren aufzubewahren. Damit soll die Rückverfolgbarkeit von Waffen verbessert werden.

Auch die kleinste Munitionspackung

Neu soll auch die kleinste Verpackungseinheit von Munition markiert werden. Im Waffengesetz soll für das von der geänderten EU-Richtlinie vorgeschriebene computergestützte Informationssystem eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Solche Systeme, in denen jeder Erwerb von Waffen dokumentiert ist, führen die Kantone bereits heute.

Initiative eingereicht

Nichts wissen will der Bundesrat deshalb von einem zentralen Waffenregister. Waffen, deren wesentliche Bestandteile oder kleinste Munitionsverpackungen nicht die erforderlichen Markierungen aufweisen, sollen beschlagnahmt und grundsätzlich auch definitiv eingezogen werden. Das von der EU-Waffenrichtlinie vorgeschriebene comptergestützte Informationssystem, setzt die Schweiz mit den bereits bestehenden dezentralen Systemen der Kantone um. Im Waffengesetz wird dazu lediglich die gesetzliche Grundlage geschaffen.

Die Umsetzung dieser Bestimmungen hat laut EJPD auch Anpassungen der Strafbestimmungen im Waffengesetz zur Folge. Die Vorlage geht nun ans Parlament. Im vergangenen März wurde eine von der SP initiierte Volksinitiative «Für den Schutz vor Waffengewalt» eingereicht, die unter anderem auch ein zentrales Waffenregister fordert.

Gesetz: Gilt auch für Soft-Air-Guns

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@ Anaconda

Freiheitlich argumentieren, trotzdem. Und auf die Schweiz und Grossbritannien verweisen...

Wird seit Jahren gemacht. Erfolg gleich 0

Und sich auf die verfassungsmässigen Rechte wie persönliche Freiheit und Eigentum berufen.

Wir befinden uns in der BRD. Da wird solange gedreht und gebastelt bis es passt.

Und auf die nächste Verschärfungsforderung warten.

Da brauchen wir nicht zu warten, die kommt garantiert.

Und hoffen, dass möglichst viele Abgeordnete selbst Waffenbesitzer sind

Für die gelten andere Regeln...

Man sollte die Zeichen erkennen und analysieren ob man nicht erfolgversprechendere Wege für sich findet.

Waffenbesitz in D ist ein Auslaufmodell, zumindest für den legalen Waffenbesitz. Über kurz oder lang ist es vorbei damit.

Aufhalten kann man diesen Trend nicht mehr. Man kann nur schauen wie man für sich damit umgeht.

Entweder verkauft man seinen Bestand noch, solange es nochwas dafür gibt, oder man schaut sich nach einem Land um wo es noch vernüftige Gesetze gibt oder was einem sonst noch so einfällt.

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Mal sehen, was unser Parlament dazu meint.:wohow:

EDIT: was ist genau der Nutzen, wenn eine Päcklein Mun. "markiert" wird??

Edited by Chleche
edit Nutzen?
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was ist genau der Nutzen, wenn eine Päcklein Mun. "markiert" wird??

Was ist das überhaupt..?? Sollen die Päckli nummeriert werden oder was..?

Noch nie davon gehört.

Und dann das erst:

"Waffen, deren wesentliche Bestandteile oder kleinste Munitionsverpackungen nicht die erforderlichen Markierungen aufweisen, sollen beschlagnahmt und grundsätzlich auch definitiv eingezogen werden."

Jetzt drehen sie ja wohl völlig durch!

:tock: :tock:

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"Experten" - wenn ich das Wort schon höre, dann bekomme ich Plaque und juckenden Ausschlag!

Diese "Regierung" und ihr Hofstaat sind ein Haufen inkompetenter und durch Medien eingeschüchterter Dummschwätzer, deren einzige (und berechtigte) Sorge ist, ihre wohldotierten Pfründe zu verlieren!

Jawohl, so ist es, stimme Dir 100% zu! Möchte dazu Reinhard Mey's "Narrenschiff" aus 1998 zitieren, daß die aktuelle Situation - mal wieder! - recht gut beschreibt:

http://www.youtube.com/watch?v=GrYb6RLaVXU

Gruß

DF

Edited by Desertfan
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Regierung will Waffengesetzänderung im Eilverfahren durch den Bundestag bringen

Die große Koalition plant einem Medienbericht zufolge, das Waffengesetz im Eilverfahren durch den Bundestag zu bringen. Dies meldet die Zeitung „Die Welt“ heute in Ihrer Online-Ausgabe.

Wie Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach (CDU) sagte, soll das Gesetz über einen Änderungsantrag an das schon laufende Verfahren zum Sprengstoffgesetz gekoppelt werden. Die CSU-Landesgruppe im Bundestag begrüßte die Einigung auf eine Verschärfung des Waffenrechts. Angehörige der Opfer des Amoklaufs von Winnenden würden derweil ihre Kritik an der Reform verschärften. Bosbach hält die Ankoppelung für notwendig, „damit wir das Waffengesetz noch in dieser Wahlperiode beschließen können. Sonst würde es ein Jahr dauern.“ Bei der Opposition stosse das Vorhaben auf Empörung, weil durch die Ankoppelung die erste Lesung komplett entfallen würde.

FDP-Innenexperte Max Stadler sagte: „Eine so wichtige Materie wie das Waffengesetz darf nicht mit Verfahrenstricks im Eilgang geklärt werden. Das ist ein Unding.

Quelle: DWJ.de

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