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WBK-Antrag


megashooter

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Es gibt körperliche oder geistige Behinderungen, die einer Ausübung des Schießsports entgegen stehen. Die Behörde hat das Recht danach zu fragen.

Geistige - ok. Wer gaga ist, sollte nicht an Waffen rankommen, sehe ich persönlich auch so.

Aber selbst für komplett Blinde gibt es Möglichkeiten im Schießsport.

Die Frage im Fragebogen ist derart gestellt, daß sie gemäß aktueller Rechtsprechung unzulässig ist.

Zulässig wäre sie z.B. mit dem Zusatz: "...die einer Ausübung des Schießsports entgegen stehen."

Ohne diesen Zusatz geht die Behörde ein eventueller körperlicher Mangel - z.B. fehlende Gliedmaßen, Einäugigkeit, schiefe Nase, Bierbauch, ... einen feuchten Kehricht an. Unzulässige Fragen darf man, entsprechend der Rechtsprechung, ohne Nachteile befürchten zu müssen falsch beantworten.

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