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Erwerb auf Grüne WBK nach 6 Monaten?


c-4

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Hallo, neulich  hörte ich von einem Schützenkollegen, dass man für die 2. Waffe, welche in die Grüne WBK  eingetragen wird, nicht 12 Monate, sondern nur 6 Monate regelmäßiges Schießtraining absolvieren muss. (Da man bereits eine 1. Waffe eingetragen hat) Ist das korrekt, oder wird das nur in manchen Regionen so gehandhabt?

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Hola amigo c-4,

ist deine Frage ernst gemeint?

WaffG: 2 Waffen innerhalb 12 Monate, bedeutet am 01.01. kann ich 2 Waffen erwerben, die nächsten 2 dann wieder erst ab den 01.01. des folgenden Jahres,

oder 1 Waffe am 01.01.18 und die nächste (wenn wieder Geld vorhanden ist) z.B. am 02.04.18, für die 1. Waffe sind die 12 Monate am 01.01.19 abgelaufen, d.h.

man kann schon wieder eine Waffe erwerben...und nach den 02.04.19 sind die 12 monate für die 2.Waffe abgelaufen--->man kann wieder 1 Waffe erwerben.

Saludos de pancho lobo

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vor 58 Minuten, pancho lobo sagte:

WaffG: 2 Waffen innerhalb 12 Monate

Sicherlich nur beispielhaft erklärt, oder hat sich das WaffG inzwischen geändert?

Erwerbstreckungsgebot 2/6

Zitat

Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Schusswaffen erworben werden.

Alles korrekt, bis auf den Zeitraum 6 Monate statt 12 Monate nehmen :-)

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vor 9 Stunden, c-4 sagte:

sondern nur 6 Monate regelmäßiges Schießtraining

Das stört/irritiert  mich irgendwie. Für die erste Waffe ist doch schon ein regelmäßiges Training nachgewiesen. Die 2te Waffe ist entweder für eine andere Disziplin oder für was auch immer. Wie die Vorgänger schon  geschrieben haben, ist das Erwerbsstreckungsverbot zu beachten.

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vor 3 Stunden, Der Reservist sagte:

Das stört/irritiert  mich irgendwie. Für die erste Waffe ist doch schon ein regelmäßiges Training nachgewiesen.

Für JEDEN Neuerwerb auf Grün (also eigentlich nicht Erwerb, sondern Beantragung des Voreintrages) wird die "Regelmäßigkeit" überprüft, und die ist "12 bzw. 18x in den letzten 12 Monaten". Die 6 Monate sind Unfug. Gesehen wird immer ein 12-Monats-Zyklus, der natürlich auch teilweise zur vorher beantragten Waffe zählen kann.

Somit ist "Erwerb" falsch - Theoretisch kann ich 4 Waffen gleichzeitig auf Grün beantragen, muß nur den Erwerb auf 2 + 2 strecken. Und für den reinen Erwerb wird die Regelmäßigkeit nicht erneut geprüft.

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vor 23 Stunden, Califax sagte:

Ja klar!

Und die gleichzeitigen 4 Voreinträge sind auch nur Theorie, ich kenne persönlich keinen, der das in praxi gemacht hätte. Aber möglich wäre es (und ist ggf. gebührensparend).

Meld

Mache ich immer so wenn eine neue WBK ausgestellt wird da dann alle Einträge kostenlos sind und nur die WBK gebühren berechnet werden-.

  • Thanks 1
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  • 4 years later...

Mal hochhol den Thread,

Bspl. Kaufdatum ! 01.11.2022 fristgerecht innerhalb 7 Tagen Meldung bei Behörde, Eintrag erfolgt mit 5 1/2 Wochen späterem Datum in der WBK. Kauf zweite Waffe im März.

Bitte achten Sie als Sportschütze darauf, gemäß § 14 WaffG nicht mehr als 2 Waffen in 6 Monaten zu erwerben

Folgerichtig wäre der 6 monatige Erwerbszeitraum am 30.04.2023 beendet und der Neue 6 Monatszeitraum würde starten... soweit die Theorie oder ? :icon_cool:

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Am 15.7.2018 at 10:17 , Califax sagte:

Und die gleichzeitigen 4 Voreinträge sind auch nur Theorie, ich kenne persönlich keinen, der das in praxi gemacht hätte. Aber möglich wäre es (und ist ggf. gebührensparend).

In meinem Verein empfehlen inzwischen wir bei entsprechendem Trainingseifer für die Erstbeantragung nach 12 Monaten bis zu 3 Waffen auf Grün plus die Gelbe WBK = 4 Waffen in einem Jahr. Erklären dann aber auch ganz genau das Erwerbstreckungsgebot.

Vorteil: Kostet "im Dutzend billiger" (bei den hier gültigen Gebühren des BDS für Waffenbefürwortungen und der Gebührenordnung unseres Landratsamtes).

Man kann dann auch getrost einen Voreintrag verfallen lassen. Hat nichts extra gekostet.

Edited by Califax
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Am 11.5.2023 at 21:14 , Mike57 sagte:

fristgerecht innerhalb 7 Tagen Meldung bei Behörde, Eintrag erfolgt mit 5 1/2 Wochen späterem Datum in der WBK

Das wäre mit meiner Behörde nicht möglich. Die wollen ganz genau wissen, WANN, also an welchem Tag die Waffe erworben wurde und tragen das auch exakt so in die WBK ein. auch, wenn die Bearbeitungszeit ggf. etwas länger dauern sollte (selten!) -  Ist ja kein Grundbuch.

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Am 11.5.2023 at 23:04 , Califax sagte:

In meinem Verein empfehlen inzwischen wir bei entsprechendem Trainingseifer für die Erstbeantragung nach 12 Monaten bis zu 3 Waffen auf Grün plus die Gelbe WBK = 4 Waffen in einem Jahr. Erklären dann aber auch ganz genau das Erwerbstreckungsgebot.

Genau so handhabe ich es auch. In dem von mir ins Leben gerufenen Verein haben wir nun die ersten Drei mit Erstbeantragung. Die Voreinträge sind 12 Monate gültig, daher kein Verlust und nach 6 Monaten und einem Tag kann die Dritte einziehen ohne weiteren Admin. 

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Am 12.5.2023 at 07:05 , Jägermeister sagte:

In der WBK muss der Tag der (waffenrechtlichen) Überlassung eingetragen sein.

Hey Du Hellseher ? :icon_cool:

So ein Schwachsinn stand da tatsächlich in einem Absatz drinnen... :zwinker:

Hab da gleich angerufen und die haben sich Entschuldigt, wäre ein Versehen, schätze mal die haben da ein Programm welches die Standartschreiben als Blankodokument hat und nur die persönlichen Daten eingepflegt werden. Bei 14tägiger Überschneidung... :teufel88:

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