Jump to content

Urteil: Wer für die NPD kandidiert, muss seinen Waffenschein abgeben


Jägermeister

Recommended Posts

Zitat

Keine Waffen für die Feinde der Rechtsordnung. Getreu dieser Devise haben schon Mitglieder der Rocker-Gruppen „Bandidos“ und „Gremium“ auf ihre Waffenscheine verzichten müssen. Jetzt trifft es einen Kandidaten der NPD bei einer Kommunalwahl.

https://www.saarbruecker-zeitung.de/sz-spezial/recht/aktuell-vermischtes/urteil-wer-fuer-die-npd-kandidiert-muss-seinen-waffenschein-abgeben_aid-23951367

Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden, pancho lobo sagte:

ist die NPD als "verfassungsfeindlich" eingestuft und deswegen verboten?

Ersteres ja, aber wegen ihrer Unbedeutenheit nicht verboten:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-004.html

Zitat

Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) vertritt ein auf die Beseitigung der bestehenden freiheitlichen demokratischen Grundordnung gerichtetes politisches Konzept. Sie will die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten „Volksgemeinschaft“ ausgerichteten autoritären Nationalstaat ersetzen. Ihr politisches Konzept missachtet die Menschenwürde und ist mit dem Demokratieprinzip unvereinbar. Die NPD arbeitet auch planvoll und mit hinreichender Intensität auf die Erreichung ihrer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Ziele hin. Allerdings fehlt es (derzeit) an konkreten Anhaltspunkten von Gewicht, die es möglich erscheinen lassen, dass dieses Handeln zum Erfolg führt, weshalb der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den zulässigen Antrag des Bundesrats auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit und Auflösung der NPD und ihrer Unterorganisationen (Art. 21 Abs. 2 GG) mit heute verkündetem Urteil einstimmig als unbegründet zurückgewiesen hat.

 

Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden, pancho lobo sagte:

ist die NPD als "verfassungsfeindlich" eingestuft und deswegen verboten?

 

vor 4 Minuten, Califax sagte:

Ersteres ja, aber wegen ihrer Unbedeutenheit nicht verboten:

Selbst wenn sie nicht als "verfasssungsfeindlich" eingestuft worden wäre, damit

3.  bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorhanden sind, dass sie einzeln oder als Mitglied einer Vereinigung Bestrebungen verfolgen oder unterstützen oder in den letzten fünf Jahren verfolgt oder unterstützt haben, die

a)  gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder

b)  gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, oder

c)  durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden,

läßt sich fast alles konstruieren

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)