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Sieg der Waffenlobby oder des Rechts?


megashooter

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:shi:

Hier ein Auszug aus einem Artikel der Internetseite Pi-News u.a. zum neusten Gerichtsurteil zum Thema Waffenrecht in den USA.

Titel : Sieg der Waffenlobby oder des Rechts?

URL: http://www.pi-news.net/2010/06/sieg-der-waffenlobby-oder-des-rechts/

Vor wenigen Tagen berichteten die deutschen Medien mit übereinstimmender Erschütterung, die US-Waffenlobby habe vor dem amerikanischen Verfassungsgericht einen Sieg davon getragen. Tatsächlich wurde der zweite Verfassungszusatz nur in seiner Geltung bestätigt. Interessant sind dabei die Zusammenhänge mit der persönlichen Sicherheit.

http://en.wikipedia.org/wiki/Second_Amendment_to_the_United_States_Constitution#Text

Der Wortlaut des zweiten Verfassungszusatzes lautet wie folgt:

A well regulated Militia, being necessary to the security of a free State, the right of the people to keep and bear Arms, shall not be infringed.

(Eine gut organisierte Miliz ist notwendig, um die Sicherheit eines freien Staates zu gewährleisten, weshalb das Recht des Bürgers, Waffen zu haben und zu tragen, nicht verletzt werden darf.)

Es wurde oft behauptet, dies enthalte nur das Recht, sich einer Miliz anzuschließen und innerhalb dieser Waffen zu haben und zu tragen. Doch der geschichtliche Hintergrund, der die Begründung für den zweiten Verfassungszusatz darstellt, zeigt auf, wie fehlgeleitet dieser Gedanke ist.

Im Rahmen der amerikanischen Revolution kam es unter anderem zu Zusammenschlüssen bewaffneter Bürger – also Miliz – um eine den Bürger unterdrückende Regierung zu beseitigen. Auch um sich jederzeit die Möglichkeit zu erhalten, eine die Bürgerrechte verweigernde Regierung stürzen zu können, wurde der zweite Verfassungszusatz aufgenommen. Das selbe gilt für den Gedanken, eine Regierung von der Unterdrückung seiner Bürger abzuschrecken.

Um sich zu einer solchen Miliz zusammenschließen zu können, muss man diese Waffen besitzen dürfen. Der Gedankengang verbietet, dass dieses Recht von einer Erlaubnis durch die Behörden abhängig gemacht werden kann. Warum es aber nun dennoch eines Urteilsspruches bedarf, um sich als Bürger gegen das Verbot der Heimatstadt Obamas, Chicago – erfolgreich – zur Wehr zur setzen, erstaunt zunächst. Die Eindeutigkeit des Wortlauts hätte erwarten lassen, dass sich niemand an das Verbot heranwagt.

Doch das Urteil des amerikanischen “Supreme Court” ist nicht nur deshalb interessant, weil es bestätigt, dass der zweite Verfassungszusatz genau so gemeint ist, wie er geschrieben wurde. Dies dürfte nur für Juristen eine Neuigkeit sein. Viel interessanter ist, wie die konservative Mehrheit der Richter begründet, welch fundamentales Recht der Verfassungsgeber im Anspruch auf Waffenbesitz gesehen hat. Das Gericht verweist hierzu auf die Sklavenbefreiung bzw. auf die Zeit danach (ab Seite 26 der Urteilsbegründung, Seite 35 der PDF-Datei).

Nach Ende des Bürgerkrieges und der damit einhergehenden Sklavenbefreiung sicherte der Kongress durch Gesetzesgebung den Zugang aller – und damit auch der befreiten Sklaven – zu allen Rechten. Dies geschah durch den 14. Verfassungszusatz. Dabei kam es dem Kongress auch darauf an, Schwarzen das Recht zuzugestehen, eine Waffe auch zur eigenen Sicherheit (dazu später mehr) zu besitzen und zu tragen, wie das Weiße schon lange taten und als Recht genossen. Dies ist für das Gericht der Nachweis, für wie fundamental der Kongress das Recht auf eine eigene Waffe betrachtete.

Hier Auszüge aus der Urteilsbegründung im Original (zur Eindeutigkeit unübersetzt):

The most explicit evidence of Congress’ aim appears in§14 of the Freedmen’s Bureau Act of 1866, which provided that “the right . . . to have full and equal benefit of all lawsand proceedings concerning personal liberty, personal security, and the acquisition, enjoyment, and disposition of estate, real and personal, including the constitutional right to bear arms, shall be secured to and enjoyed by all the citizens . . . without respect to race or color, or previous condition of slavery.” 14 Stat. 176–177 (emphasisadded).22 Section 14 thus explicitly guaranteed that “all the citizens,” black and white, would have “the constitutional right to bear arms.”

The Civil Rights Act of 1866, 14 Stat. 27, which wasconsidered at the same time as the Freedmen’s Bureau Act, similarly sought to protect the right of all citizens to keep and bear arms.23 Section 1 of the Civil Rights Act guaranteed the “full and equal benefit of all laws and proceedings for the security of person and property, as isenjoyed by white citizens.” Ibid. This language was virtually identical to language in §14 of the Freedmen’sBureau Act, 14 Stat. 176–177 (“the right . . . to have full and equal benefit of all laws and proceedings concerning personal liberty, personal security, and the acquisition, enjoyment, and disposition of estate, real and personal”).

Dabei war im Rahmen der Debatte im Kongress das Recht, durch das Besitzen und Tragen einer Waffe (und denknotwendig das Nutzen, also den Einsatz) für seine eigene Sicherheit zu sorgen, ein wichtiger Aspekt. Dies zeigt das Gericht in seinem Urteil deutlich auf:

In debating the Fourteenth Amendment, the 39th Congress referred to the right to keep and bear arms as afundamental right deserving of protection. Senator Samuel Pomeroy described three “indispensable” “safeguards of liberty under our form of Government.” 39th Cong.Globe 1182. One of these, he said, was the right to keep and bear arms: “Every man . . . should have the right to bear armsfor the defense of himself and family and his homestead. And if the cabin door of the freedman is broken open and the intruder enters for purposes as vile as were known to slavery, then should a well-loaded musket be in the hand of the occupant to send the polluted wretch to another world, where his wretchedness will forever remain complete.”

Evidence from the period immediately following theratification of the Fourteenth Amendment only confirmsthat the right to keep and bear arms was considered fundamental. In an 1868 speech addressing the disarmament of freedmen, Representative Stevens emphasized the necessity of the right: “Disarm a community and you rob them of the means of defending life. Take away their weapons of defense and you take away the inalienable right of defending liberty.” “The fourteenth amendment, now so happily adopted, settles the whole question.”

Der Kongress sah es demnach als ein Recht eines jeden Bürgers an, eine Waffe zu tragen. Aber natürlich sind laut deutschen Mainstreammedien die bösen Waffenlobbyisten schuld, die sich einmal mehr durchgesetzt haben. Es sei darauf hingewiesen, dass sich auch in Deutschland Interessenverbände bei Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützend einschalten, wenn sie ihre Belange berührt sehen.

Der Spiegel geht noch einen Schritt weiter und lässt seine Leser in die Falle böser Vorahnungen tappen (Hervorhebung durch PI):

Den USA könnte nun eine jahrelange Prozesslawine bevorstehen. Die Waffenlobby NRA jubelte: Sie werde erst ruhen, wenn jeder US-Bürger sein Recht auf Kauf und Besitz von Waffen zur Selbstverteidigung ausüben könne. Die Anti-Waffen-Lobbygruppe Violence Policy Center beklagte dagegen, dass “Menschen durch dieses Urteil sterben” würden. Die Entscheidung sei “ein Sieg für die Waffenlobby und die Waffenindustrie”. Etwa 90 Millionen Amerikaner besitzen rund 200 Millionen Schusswaffen. Im Schnitt sterben pro Tag 80 Menschen durch eine solche Waffe.

Der Spiegel-Autor will damit suggerieren, dass es noch zu viel mehr Toten kommt – dem brav von den deutschen Medien in jahrzentelanger PC-Schulung „vorgebildeten“ Medienkonsument schwant Böses. Bekommt man doch so Angst vor Gewalt und Kriminalität. Allerdings legen reale Zahlen etwas ganz anderes nahe: In Florida wurde im Jahr 1987 ein Gesetz verabschiedet, das jedem das Recht zusprach, (verdeckt) nach staatlicher Erlaubnis eine Waffe zu tragen. Die Anzahl der Tötungsdelikte ging in Florida zwischen 1987 und 1996 um 36% zurück. In den gesamten USA betrug der Rückgang 0,4%. Die Tötungsdelikte mit einer Feuerwaffe gingen um 37% zurück, während sie bundesweit um 15% zunahmen. Die Tötungen mittels einer Handfeuerwaffe erfuhren in in diesem Zeitraum in Florida einen Rückgang um 41%; derweil war in den USA als ganzes eine Zuwachsrate von 24% zu verzeichnen. Es gibt hierzu verschiedene Zahlen, die aber in der Tendenz das gleiche aussagen.

Angesichts dessen und der Tatsache, dass der deutsche Staat nicht willens scheint, seine Bürger zu schützen, wäre die Änderung des Waffenrechts eine vordringliche innenpolitische Aufgabe. Wenn der Staat seiner Pflicht nicht nachkommen will, sollte er es dem Rechtstreuen zumindest nicht erschweren, für seine Sicherheit selbst zu sorgen, ohne dafür staatliche Sanktionen fürchten zu müssen. Angesichts der Faktenlage ist es kein Wunder, dass ein Einwohner Floridas die deutschen Restriktionen hierzu nicht versteht.

Quelle: http://www.pi-news.net/2010/06/sieg-der-waffenlobby-oder-des-rechts/

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