Hollowpoint Posted May 30, 2003 at 07:32 AM Share Posted May 30, 2003 at 07:32 AM http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=UBB18&Number=125270&Main=124769#Post125270 ... keinerlei Möglichkeit, den "Anscheinsparagraphen" über die VO wieder reinzubringen? Na, dann wünsche ich schon jetzt erstaunte Verwunderung beim Studium der ENDGÜLTIGEN VO-Fassung, wenn sie dann voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche öffentlich werden dürfte. Diese endgültige Fassung ist nicht weniger schlimm als der erste Entwurf. Schlimmer ist, dass sie den Verbänden nicht mehr zur Abstimmung vorgelegt wird, sondern aus dem BMI direkt an die Länderinnenministerkonferenz und von dort an den Bundesrat zum Beschluss gegeben wird. Erklärtes Ziel des Ministers ist es, die VO noch vor der "Sommerpause" zu verabschieden und mit Wirkung vom 01. Juli in Kraft zu setzen. Hausintern nennt man das "Eilverfahren ohne Widerspruchsmöglichkeit". Dies ist definitiv mein letzter Versuch einige Langschläfer aufzuwecken. @ rodney In der Neufassung des § 6 VO heisst es eindeutig: Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen (1) Vom sportlichen Schiessen sind ausgeschlossen 1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 cm (drei Zoll) Länge 2. Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn sie eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten drei Bedingungen erfüllen: a) die Lauflänge beträgt weniger als 42 cm; das Magazin befindet sich hinter der Abzugseinheit (so genannte Bul-Pup-Waffen); c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition beträgt bei Langwaffen weniger als 40 mm 3. Die Verwendung von Magazinen für halbautomatische Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen bei sportlichen Schiessübungen. MfG, MaCu Ich hab's ja geahnt!!! Es wäre ja auch wirklich ein Wunder gewesen, wenn sich mal ein deutscher Politiker an seine Zusagen und Versprechen gehalten hätte!!! Es kam genauso, wie ich es schon HIER http://www.gunboard.de/gunboard/viewtopic.php?t=1423&start=0 vermutet hatte!!! AUS für OA-UG, BT 96 (H&K MP-5 Semi-Auto), und diversen anderen feuchten Beitler-Träume AUCH für AK-47 und AK-74-Klone (Hülsenlänge UNTER 40mm)!!! Nix mit 30-Schuss-Bananenmagazinen!!! Diese Bestimmung zielt genau in Richtung BT96 u.ä.! AR-15-Klone, SIG 90PE (in künftig BKA und BMWI-konformer Ausführung), AR-10, FN-FAL-Klone, HK41, Molot VEPR (in .223 oder .308), etc. werden uns wohl erst mal bleiben. Auch der Marlin Camp-Carbine und das Ruger PC4 und PC9 fallen wohl nicht unter diese Regelung, da sie äußerlich nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken. :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ulrich Eichstädt Posted May 30, 2003 at 07:35 AM Share Posted May 30, 2003 at 07:35 AM Woher Du Info haben? (ich steh etwas auf dem Schlauch, Doc Schiller ist unterwegs, Recktenwald im Urlaub und bis zu mir dringen die News selten...) Also gut, völlig auf dem Schlauch: jetzt habe ich den Link entdeckt, sorry... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 30, 2003 at 07:37 AM Author Share Posted May 30, 2003 at 07:37 AM Nu Uli, von WO! Genauer gesagt von Manuel Cué, E.L.F.-Mitglied! GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
BansheeOne Posted May 30, 2003 at 08:17 AM Share Posted May 30, 2003 at 08:17 AM 2. Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn sie eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten drei Bedingungen erfüllen: a) die Lauflänge beträgt weniger als 42 cm; das Magazin befindet sich hinter der Abzugseinheit (so genannte Bul-Pup-Waffen); c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition beträgt bei Langwaffen weniger als 40 mm Ist der fettgedruckte Halbsatz jetzt eine weitere Aufzählung ("oder") oder eine Beschränkung der Beschränkung ("und")? In letzterem Fall würden nämlich nur "Anscheinswaffen" mit den genannten Merkmalen unzulässig. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 30, 2003 at 08:21 AM Author Share Posted May 30, 2003 at 08:21 AM @ BansheeOne: So wie ich den Mist lese sind Waffen künftig "vom sportlichen Schiessen ausgeschlossen" wenn sie den äußeren Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken UND deren Lauf kürzer als 42 cm ist UND/ODER deren Patronen kürzer als 40mm sind UND/ODER Bullpup-Konstruktionen sind. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted May 30, 2003 at 10:22 AM Share Posted May 30, 2003 at 10:22 AM Aha, dann sind also alle OA und sonstge AR15-Clone mit Lauflänge 16 Zoll über Nacht Altmetall. 16" = 40,64cm ! Weiterhin auch die 22er Ausführungen dazu: Hülsenlänge .22lfb < 40mm ! Womit wir wieder an der Frage angelangt wären. Ist dieses Verbot überhaupt von der Ermächtigung im Gesetz gedeckt? Ich meine NICHT. MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 30, 2003 at 11:20 AM Author Share Posted May 30, 2003 at 11:20 AM Nach den Wortlaut dieses Paragraphen sind künftig auch Waffen, die den Anschein vollautomatischer Kriegswaffen hervorrufen in Randfeuerkalibern von Schießsport ausgeschlossen! Hier sehe ich allerdings noch eine Chance für das FWR und die Verbände eine Änderung dahingehend durchzusetzen, dass Waffen in Randfeuerkalibern nicht unter §6 VO fallen. Der VO-Geber zielt ganz offensichtlich in Richtung HK MP-5 und AK-47/74. An die Randfeuerpatronen haben die anscheinend nicht gedacht. Sollte dieser Müll so durchkommen, dann muß E.L.F. eben klagen! Dann geht das Theater wieder von vorne los, was ist eine Anscheinswaffe und was nicht. Da der Gesetzgeber ganz bewußt und mit überzeugender Begründung den Anscheinswaffenparagraphen abgeschafft hat, sehe ich recht gute Chancen, die ganze Sache vor den Gerichten wieder zu kippen. Außerdem ist der Passus mit den 10-Schuss-Magazinen m.E. nicht von der Ermächtigung des §15 Abs. 7 WaffG gedeckt, da der VO-Geber nur ermächtigt wird WAFFEN , die besonders gefährlich sind, vom Schießsport auszuschließen. Von MAGAZINEN ist da nirgendwo die Rede. Magazine gelten ja nicht als wesentliche Waffenteile. Allerdings wird es bis zu den entsprechenden rechtskräftigen Entscheidungen JAHRE dauern!!! Zumindest solange würde durch eine solche VO ein faktisches Verbot dieser Waffen bestehen bleiben. Auf den BR würde ich nur wenig Hoffnung setzen. Die SPD-Länder werden ihren Otto sicher nicht in den Rücken fallen. Und auch Thüringen und Sachsen werden JEDE Verschärfung akzeptieren. Auch wenn die FDP Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zur Stimmenthaltung zwingt, sehe ich keine Mehrheit gegen einen entsprechenden VO-Entwurf im BR. :evil: :evil: :evil: GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
clifford Posted May 30, 2003 at 01:35 PM Share Posted May 30, 2003 at 01:35 PM anschein? hülsenlänge? position des magazins? so ein blödsinn! im gesetz heisst es KONSTRUKTION und WIRKUNGSWEISE !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 30, 2003 at 04:02 PM Author Share Posted May 30, 2003 at 04:02 PM Ich fürchte Clifford, Bullpup-System und Lauflänge fallen schon unter die Ermächtigungskriterien "Konstruktion" und "Handhabung". Bullpupsysteme und Waffen mit kurzen Läufen sind relativ leicht verdeckt zu führen. So werden zumindest die Politiker argumentieren. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Marodeur Posted May 30, 2003 at 05:02 PM Share Posted May 30, 2003 at 05:02 PM Wie kommt man denn auf die irre Lauflänge von 42cm? Normalerweise werden die Lauflängen in Zoll angegeben, so das ein 16"-Waffe (und die gibts ja zuhauf) 40,nochwas Zentimetern entsprechen und damit unter den Bannstrahl fallen? Von mir aus setzt man die Grenze bei 16" -darunter macht das eh kaum Sinn- aber genau wenige Zentimeter darunter? Das läßt den Verdacht aufkeimen, das uns A) jemand ganz besonders ärgern will, oder einfach beim Umrechnen für den deutschen Text großzügigst abgerundet hat. Soll sich jetzt jeder 16" Besitzer eine 3 Zentimeter Aluhülse draufschraddeln? Ich rast aus!!! Gruß, Matthias Link to comment Share on other sites More sharing options...
Isegrim Posted May 30, 2003 at 05:13 PM Share Posted May 30, 2003 at 05:13 PM wo kann man jetzt als normalbürger dort noch einwirken? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted May 30, 2003 at 05:36 PM Share Posted May 30, 2003 at 05:36 PM Wie kommt man denn auf die irre Lauflänge von 42cm? Normalerweise werden die Lauflängen in Zoll angegeben, so das ein 16"-Waffe (und die gibts ja zuhauf) 40,nochwas Zentimetern entsprechen und damit unter den Bannstrahl fallen? Eben um genau die "handelsüblichen 16Zöller" verbieten zu können. Brenni haut drauf. Und Scheffe macht mit. War ja auch nicht anders zu erwarten. [schild=9 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Langsam Langts ![/schild] MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 30, 2003 at 05:54 PM Share Posted May 30, 2003 at 05:54 PM Ich fürchte Clifford, Bullpup-System und Lauflänge fallen schon unter die Ermächtigungskriterien "Konstruktion" und "Handhabung". Bullpupsysteme und Waffen mit kurzen Läufen sind relativ leicht verdeckt zu führen. So werden zumindest die Politiker argumentieren. GRUß Was für ein schwachsinniges Argument, wer hat bitte vor die Waffe vedeckt zu tragen, ? :gaga da sieht man mal was die Politiker für eine Angst vor den Bürgern zu haben scheinen, anscheinend denken sie sie haben etwas zu befürchten :?: . Sind sie etwa selbst nicht von dem Unsinn überzeugt den sie verzapfen? :?: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted May 30, 2003 at 06:28 PM Author Share Posted May 30, 2003 at 06:28 PM @ Marodeur: Das mit den 42cm ist doch sonnenkler! AK47/74 (und deren zivile Klone) haben eine Lauflänge von 414-415mm. Also hat Mr. B gleich doppelt zugeschlagen um sein Lieblingshassobjekt zu verbieten! Einmal über die Lauflänge und dann noch mal über die Patronenlänge! Dass dabei auch die OA-15-Modelle mit 16"-Lauf dran glauben müssen, war dem Typ völlig scheissegal!!! Allerdings meine ich, dass wir abwarten müssen, wie die VO tatsächlich ausschaut! NOCH ist die ganze Sache nicht offiziell. Vielleicht ist das FWR bereits wieder hinter den Kulissen an der Arbeit, um diese Sauerei abzubügeln. Sollte sich die Sache allerdings bewahrheiten, dann wäre Otto S. auch nur ein Erzlügner wie viele seiner Parteigenossen!!! :evil: Uns bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten. Angeblich soll der VO-Entwurf im Laufe der nächsten Woche veröffentlicht werden. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 30, 2003 at 06:35 PM Share Posted May 30, 2003 at 06:35 PM Sollte sich die Sache allerdings bewahrheiten, dann wäre Otto S. auch nur ein Erzlügner wie viele seiner Parteigenossen!!! Hast du jemals etwas anderes von ihm geglaubt? SPDler lügen wenn sie das M*** aufmachen :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michel Posted May 30, 2003 at 08:08 PM Share Posted May 30, 2003 at 08:08 PM An dem VO-Gerücht(?) muss wohl massiv was dran sein. Jedenfalls wurde eben in WO der zugehörige Thread geschlossen.... Warum auch immer.... MfG Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted May 30, 2003 at 11:31 PM Share Posted May 30, 2003 at 11:31 PM es wird Winter, der Sommer fällt dieses Jahr aus !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted May 31, 2003 at 04:50 AM Share Posted May 31, 2003 at 04:50 AM es wird Winter, der Sommer fällt dieses Jahr aus !!! Postings wie dieses, im Sinne von "ich weiss was, was Ihr nicht wisst", finde ich zum kotzen! :evil: Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted May 31, 2003 at 07:45 AM Share Posted May 31, 2003 at 07:45 AM Postings wie dieses, im Sinne von "ich weiss was, was Ihr nicht wisst", finde ich zum kotzen! :evil: Das kann vorkommen, wenn man nicht zwischen den Zeilen lesen kann - mit anderen Worten ausgedrückt: Jetzt noch weiter im Klartext zu reden/schreiben würde UNS eventuell mehr schaden als nützen . Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock17 Posted May 31, 2003 at 08:43 AM Share Posted May 31, 2003 at 08:43 AM Das kann vorkommen, wenn man nicht zwischen den Zeilen lesen kann - mit anderen Worten ausgedrückt: Jetzt noch weiter im Klartext zu reden/schreiben würde UNS eventuell mehr schaden als nützen . Wozu dann überhaupt solch ein Posting? Link to comment Share on other sites More sharing options...
karaya Posted May 31, 2003 at 09:49 AM Share Posted May 31, 2003 at 09:49 AM Leute, bitte laßt uns nicht streiten. Wenn bei WO der entsprechende Thread geschlossen bzw. verschoben wurde, gab's dafür vielleicht gute Gründe. Vielleicht sollten wir das -vorübergehend- auch so machen. Ich versuche gerade was rauszufinden. Lassen wir das ganze Thema vielleicht besser vorläufig ruhen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus12 Posted May 31, 2003 at 11:03 AM Share Posted May 31, 2003 at 11:03 AM @ beretta, glock17 Manche denken eben, etwas mehr zu wissen und werden dann doch von DTS überrascht bitte zwischen den Zeilen lesen Link to comment Share on other sites More sharing options...
SC Posted May 31, 2003 at 12:33 PM Share Posted May 31, 2003 at 12:33 PM Link to comment Share on other sites More sharing options...
eckzeL Posted July 13, 2006 at 06:33 PM Share Posted July 13, 2006 at 06:33 PM Walter Moers - Der Bonker Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted July 13, 2006 at 06:52 PM Share Posted July 13, 2006 at 06:52 PM Der Clip ist suuuuuuper Link to comment Share on other sites More sharing options...
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