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Neuer VO-Entwurf (Endfassung???)!!!


Hollowpoint

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http://www.wo-system.com/ubbthreads/showflat.php?Cat=&Board=UBB18&Number=125270&Main=124769#Post125270

... keinerlei Möglichkeit, den "Anscheinsparagraphen" über die VO wieder reinzubringen?

Na, dann wünsche ich schon jetzt erstaunte Verwunderung beim Studium der ENDGÜLTIGEN VO-Fassung, wenn sie dann voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche öffentlich werden dürfte. Diese endgültige Fassung ist nicht weniger schlimm als der erste Entwurf. Schlimmer ist, dass sie den Verbänden nicht mehr zur Abstimmung vorgelegt wird, sondern aus dem BMI direkt an die Länderinnenministerkonferenz und von dort an den Bundesrat zum Beschluss gegeben wird. Erklärtes Ziel des Ministers ist es, die VO noch vor der "Sommerpause" zu verabschieden und mit Wirkung vom 01. Juli in Kraft zu setzen. Hausintern nennt man das "Eilverfahren ohne Widerspruchsmöglichkeit". Dies ist definitiv mein letzter Versuch einige Langschläfer aufzuwecken.

@ rodney

In der Neufassung des § 6 VO heisst es eindeutig:

Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schiessen sind ausgeschlossen

1. Kurzwaffen mit einer Lauflänge von weniger als 7,62 cm (drei Zoll) Länge

2. Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn sie eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten drei Bedingungen erfüllen:

a) die Lauflänge beträgt weniger als 42 cm;

B) das Magazin befindet sich hinter der Abzugseinheit (so genannte Bul-Pup-Waffen);

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition beträgt bei Langwaffen weniger als 40 mm

3. Die Verwendung von Magazinen für halbautomatische Langwaffen mit einer Kapazität von mehr als zehn Patronen bei sportlichen Schiessübungen.

MfG, MaCu

Ich hab's ja geahnt!!!

Es wäre ja auch wirklich ein Wunder gewesen, wenn sich mal ein deutscher Politiker an seine Zusagen und Versprechen gehalten hätte!!!

Es kam genauso, wie ich es schon HIER http://www.gunboard.de/gunboard/viewtopic.php?t=1423&start=0 vermutet hatte!!!

AUS für OA-UG, BT 96 (H&K MP-5 Semi-Auto), und diversen anderen feuchten Beitler-Träume AUCH für AK-47 und AK-74-Klone (Hülsenlänge UNTER 40mm)!!!

Nix mit 30-Schuss-Bananenmagazinen!!!

Diese Bestimmung zielt genau in Richtung BT96 u.ä.!

AR-15-Klone, SIG 90PE (in künftig BKA und BMWI-konformer Ausführung), AR-10, FN-FAL-Klone, HK41, Molot VEPR (in .223 oder .308), etc. werden uns wohl erst mal bleiben.

Auch der Marlin Camp-Carbine und das Ruger PC4 und PC9 fallen wohl nicht unter diese Regelung, da sie äußerlich nicht den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe erwecken.

:evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil: :evil:

GRUß

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2. Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, die Kriegswaffe im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen ist, wenn sie eine oder mehrere der nachfolgend aufgeführten drei Bedingungen erfüllen:

a) die Lauflänge beträgt weniger als 42 cm;

B) das Magazin befindet sich hinter der Abzugseinheit (so genannte Bul-Pup-Waffen);

c) die Hülsenlänge der verwendeten Munition beträgt bei Langwaffen weniger als 40 mm

Ist der fettgedruckte Halbsatz jetzt eine weitere Aufzählung ("oder") oder eine Beschränkung der Beschränkung ("und")? In letzterem Fall würden nämlich nur "Anscheinswaffen" mit den genannten Merkmalen unzulässig.

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Aha,

dann sind also alle OA und sonstge AR15-Clone mit Lauflänge 16 Zoll über Nacht Altmetall. 16" = 40,64cm !

Weiterhin auch die 22er Ausführungen dazu: Hülsenlänge .22lfb < 40mm !

Womit wir wieder an der Frage angelangt wären. Ist dieses Verbot überhaupt von der Ermächtigung im Gesetz gedeckt?

Ich meine NICHT.

MfG

Michael

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Nach den Wortlaut dieses Paragraphen sind künftig auch Waffen, die den Anschein vollautomatischer Kriegswaffen hervorrufen in Randfeuerkalibern von Schießsport ausgeschlossen!

Hier sehe ich allerdings noch eine Chance für das FWR und die Verbände eine Änderung dahingehend durchzusetzen, dass Waffen in Randfeuerkalibern nicht unter §6 VO fallen. Der VO-Geber zielt ganz offensichtlich in Richtung HK MP-5 und AK-47/74. An die Randfeuerpatronen haben die anscheinend nicht gedacht.

Sollte dieser Müll so durchkommen, dann muß E.L.F. eben klagen! Dann geht das Theater wieder von vorne los, was ist eine Anscheinswaffe und was nicht.

Da der Gesetzgeber ganz bewußt und mit überzeugender Begründung den Anscheinswaffenparagraphen abgeschafft hat, sehe ich recht gute Chancen, die ganze Sache vor den Gerichten wieder zu kippen.

Außerdem ist der Passus mit den 10-Schuss-Magazinen m.E. nicht von der Ermächtigung des §15 Abs. 7 WaffG gedeckt, da der VO-Geber nur ermächtigt wird WAFFEN , die besonders gefährlich sind, vom Schießsport auszuschließen. Von MAGAZINEN ist da nirgendwo die Rede. Magazine gelten ja nicht als wesentliche Waffenteile.

Allerdings wird es bis zu den entsprechenden rechtskräftigen Entscheidungen JAHRE dauern!!! Zumindest solange würde durch eine solche VO ein faktisches Verbot dieser Waffen bestehen bleiben.

Auf den BR würde ich nur wenig Hoffnung setzen. Die SPD-Länder werden ihren Otto sicher nicht in den Rücken fallen. Und auch Thüringen und Sachsen werden JEDE Verschärfung akzeptieren. Auch wenn die FDP Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt zur Stimmenthaltung zwingt, sehe ich keine Mehrheit gegen einen entsprechenden VO-Entwurf im BR.

:evil: :evil: :evil:

GRUß

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Wie kommt man denn auf die irre Lauflänge von 42cm? Normalerweise werden die Lauflängen in Zoll angegeben, so das ein 16"-Waffe (und die gibts ja zuhauf) 40,nochwas Zentimetern entsprechen und damit unter den Bannstrahl fallen?

Von mir aus setzt man die Grenze bei 16" -darunter macht das eh kaum Sinn- aber genau wenige Zentimeter darunter? Das läßt den Verdacht aufkeimen, das uns A) jemand ganz besonders ärgern will, oder B) einfach beim Umrechnen für den deutschen Text großzügigst abgerundet hat.

Soll sich jetzt jeder 16" Besitzer eine 3 Zentimeter Aluhülse draufschraddeln?

Ich rast aus!!!

Gruß,

Matthias

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Wie kommt man denn auf die irre Lauflänge von 42cm? Normalerweise werden die Lauflängen in Zoll angegeben, so das ein 16"-Waffe (und die gibts ja zuhauf) 40,nochwas Zentimetern entsprechen und damit unter den Bannstrahl fallen?

Eben um genau die "handelsüblichen 16Zöller" verbieten zu können.

Brenni haut drauf. Und Scheffe macht mit.

War ja auch nicht anders zu erwarten.

[schild=9 fontcolor=000000 shadowcolor=C0C0C0 shieldshadow=1]Langsam Langts ![/schild]

MfG

Michael

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Ich fürchte Clifford, Bullpup-System und Lauflänge fallen schon unter die Ermächtigungskriterien "Konstruktion" und "Handhabung".

Bullpupsysteme und Waffen mit kurzen Läufen sind relativ leicht verdeckt zu führen. So werden zumindest die Politiker argumentieren.

GRUß

Was für ein schwachsinniges Argument, wer hat bitte vor die Waffe vedeckt zu tragen, ? :gaga da sieht man mal was die Politiker für eine Angst vor den Bürgern zu haben scheinen, anscheinend denken sie sie haben etwas zu befürchten :?: . Sind sie etwa selbst nicht von dem Unsinn überzeugt den sie verzapfen? :?: :twisted:

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@ Marodeur:

Das mit den 42cm ist doch sonnenkler!

AK47/74 (und deren zivile Klone) haben eine Lauflänge von 414-415mm.

Also hat Mr. B gleich doppelt zugeschlagen um sein Lieblingshassobjekt zu verbieten!

Einmal über die Lauflänge und dann noch mal über die Patronenlänge!

Dass dabei auch die OA-15-Modelle mit 16"-Lauf dran glauben müssen, war dem Typ völlig scheissegal!!!

Allerdings meine ich, dass wir abwarten müssen, wie die VO tatsächlich ausschaut!

NOCH ist die ganze Sache nicht offiziell. Vielleicht ist das FWR bereits wieder hinter den Kulissen an der Arbeit, um diese Sauerei abzubügeln.

Sollte sich die Sache allerdings bewahrheiten, dann wäre Otto S. auch nur ein Erzlügner wie viele seiner Parteigenossen!!! :evil:

Uns bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten. Angeblich soll der VO-Entwurf im Laufe der nächsten Woche veröffentlicht werden.

GRUß

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Postings wie dieses, im Sinne von "ich weiss was, was Ihr nicht wisst", finde ich zum kotzen! :evil:

Das kann vorkommen, wenn man nicht zwischen den Zeilen lesen kann - mit anderen Worten ausgedrückt: Jetzt noch weiter im Klartext zu reden/schreiben würde UNS eventuell mehr schaden als nützen .

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Leute, bitte laßt uns nicht streiten.

Wenn bei WO der entsprechende Thread geschlossen bzw. verschoben wurde, gab's dafür vielleicht gute Gründe.

Vielleicht sollten wir das -vorübergehend- auch so machen. Ich versuche gerade was rauszufinden.

Lassen wir das ganze Thema vielleicht besser vorläufig ruhen.

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  • 3 years later...

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