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18x jährlich mit jedem Kaliber...


Califax

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...als regelmäßig im Sinne des Bedürfnisnachweises ist IMHO Blödsinn.

Nichtsdestotrotz sagte unser Vorsitzender, er habe vom Landratsamt (und unser SB ist eigentlich ausgesprochen korrekt und im Prinzip schützenfreundlich - keine Ahnung, was da los ist!) ein Schreiben erhalten, in dem das (unter anderem) gefordert würde - und daß er das auf der nächsten Mitgliederversammlung vorstellen würde.

Auf WO gabs schon Diskussionen zu diesem groben Unfug, ich finds blos nicht mehr wieder. Und "18" als Suchbegriff ist nicht zugelassen.

Hat da jemand Links, damit ich fundiert reagieren kann?

:confused:

Edited by Califax
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...als regelmäßig im Sinne des Bedürfnisnachweises ist IMHO Blödsinn. Schwachsinn. Gehirnfurz. Feuchter Traum eines Amtsschimmels.

Nichtsdestotrotz sagte unser Vorsitzender, er habe vom Landratsamt (und unser SB ist eigentlich ausgesprochen korrekt und im Prinzip schützenfreundlich - keine Ahnung, was da los ist!) ein Schreiben erhalten, in dem das (unter anderem) gefordert würde - und daß er das auf der nächsten Mitgliederversammlung vorstellen würde.

Auf WO gabs schon Diskussionen zu diesem groben Unfug, ich finds blos nicht mehr wieder. Und "18" als Suchbegriff ist nicht zugelassen.

Hat da jemand Links, damit ich fundiert reagieren kann?

:confused:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=386850&hl=Bed%FCrfnisnachweis

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=400080&hl=Bed%FCrfnisnachweis

:confused:

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Mir ist das Schreiben ebenfalls bekannt, allerdings warte ich noch auf eine Kopie davon. 18x Schießen mit jeder Waffe bedeutet bei einem Schützen mit den 5 Waffen Grundkondingent mindestens 90x Schießen. Ich habe bei unseren Top-Schützen nachgeftagt, keiner schafft es, alle seine Waffen mindestens 18x im Jahr zu schießen.

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Hallo Califax,

also, ich denke, die Rechtsgrundlage ist klar:

Gemäß §4 Abs. 4 WaffG muss die Behörde nach Ablauf von 3 Jahren nach Erteilung der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis das Fortbestehen des Bedürfnisses prüfen. Das gilt also nicht für "Altbesitzer". Darüber hinaus kann die Behörde das Bedürfnis jederzei prüfen (auch bei "Altbesitzern").

Was genau geprüft werden darf ergibt sich aus §14 WaffG:

Hier wird in Abs 4 geregelt, dass es für das Fortbestehen des Bedürfnisses für die Gelbe reicht, aktives Mitglied in einem Verein zu sein.

Abs. 3 wiederum regelt, dass ein Sportschütze grundsätzlich 2 Kurzwaffen und 3 HA besitzen darf. Auch hier reicht die aktive Mitgliedschaft in einem Verein. Für Waffen, die über dieses Grundkondingent hinaus gehen ist geregelt, dass die zum Ausüben einer weiteren Sportdisziplin erforderlich ist und der Antragsteller regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen hat.

Die AWaffV sagt nichts weiter über die Bedürfnisprüfungen.

Aus der letzten Fassung des Entwurfs der Verwaltungsvorschriften ergeben sich ebenfalls keine weiteren Anforderungen.

Daraus ergibt sich:

Die Zahl 18 ist völlig aus der Luft gegriffen und entbehrt jeglicher rechtlichen Grundlage (sie stand halt mal in irgend einem Entwurf für die Verwaltungsvorschriften).

Die Forderung, dass mit jeder Waffe Trainiert werden muss, ist ebenfalls Nonsense. Für alle Waffen auf Gelbe und für das Grundbedürfnis auf der Grünen reicht aktives Mitglied in einem Verein zu sein. Auch für Waffen über das Grundbedürfnis hinaus legt das Gesetz derzeit lediglich fest, dass regelmäßig an Wettkämpfen teilgenommen werden muss.

Edited by alter Herr
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Mir ist das Schreiben ebenfalls bekannt, allerdings warte ich noch auf eine Kopie davon. 18x Schießen mit jeder Waffe bedeutet bei einem Schützen mit den 5 Waffen Grundkondingent mindestens 90x Schießen. Ich habe bei unseren Top-Schützen nachgeftagt, keiner schafft es, alle seine Waffen mindestens 18x im Jahr zu schießen.

Nur gut, daß ich kein Sportschütze bin... :eek:

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...als regelmäßig im Sinne des Bedürfnisnachweises ist IMHO Blödsinn. Schwachsinn. Gehirnfurz. Feuchter Traum eines Amtsschimmels.

Scheint sich um das "Heidenheimer Modell" zu handeln.

Die wollten nicht nur von allen Waffen sondern auch von allen Wechselsystemen den Nachweis als jemand eine weitere Waffe auf Gelb eintragen lassen wollte.

Der Mann hat sich anwaltlich vertreten lassen.

Wie weit der derzeitige Stand allerdings ist, ist mir nicht bekannt.

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Ich habe das Anschreiben heute bekommen. Die haben im Anhang Auszüge aus dem Waffengesetz, aber nicht im Klartext so wie es beschlossen wurde, sondern "kommentiert" durch "Lehmann/Seons".

Die ganzen Forderungen: 18x Schießen mit jeder(!) Waffe, Wettkampfteilnahme auch bei Grundkontingent, zwei(!) Aufsichten beim Jungendtraining usw. beziehen sich alle auf die Kommentierung von Lehmann/Soens. Weiß irgendwer, was das für Leute sind?

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....

Die ganzen Forderungen: 18x Schießen mit jeder(!) Waffe, Wettkampfteilnahme auch bei Grundkontingent, zwei(!) Aufsichten beim Jungendtraining usw. beziehen sich alle auf die Kommentierung von Lehmann/Soens. Weiß irgendwer, was das für Leute sind?

Autoreninformation

Herbert Lehmann war Dozent und Fachgruppenleiter für Verwaltungs-, Polizei- und Strafprozessrecht, stellvertretender Leiter des Fachbereichs Polizei an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Bayern.

Patrick v. Grotthuss, Staatsanwalt, ist seit vielen Jahren für Fragen des Waffenrechts in einem Spezialdezernat der Staatsanwaltschaft Siegen zuständig; als Sportschütze und Jäger ist er mit der Praxis bestens vertraut.

Bernd Soens, Erster Polizeihauptkommissar (Kreispolizeibehörde Euskirchen), ist seit vielen Jahren mit Fragen des Waffenrechts und insbesondere mit dem praktischen Waffengebrauch befasst (Sportschütze und Jäger, 10-jährige Erfahrung als Prüfer in der Jägerprüfung für Waffentechnik, Führung von Jagd- und Faustfeuerwaffen Leiter Sachkundeausschuss). Er hat viele Jahre SEK-Kräfte ausgebildet und als öffentlich bestellter Schießstandsachverständiger u. a. in einem Normen-Ausschuss des Deutschen Instituts für Normung (DIN) mitgearbeitet.

Quelle

Frank

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Hallo Nightingale,

mein Verein (Lk Mittelsachsen) hat das Schreiben ebenfalls erhalten. Habe mich mal

bei anderen Vereinen (Lk Meißen, Muldental) schlau gemacht - dort ist so ein Schreiben

bis jetzt nicht eingegangen.

Für kleine Vereine ohne eigenen Schießstand ist das finanziell nicht machbar, wir sind jetzt

schon mit 10-12 Terminen bei ca. 600 Euro Standgebühr !

Gruß Eugen

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Hallo Nightingale,

mein Verein (Lk Mittelsachsen) hat das Schreiben ebenfalls erhalten. Habe mich mal

bei anderen Vereinen (Lk Meißen, Muldental) schlau gemacht - dort ist so ein Schreiben

bis jetzt nicht eingegangen.

Für kleine Vereine ohne eigenen Schießstand ist das finanziell nicht machbar, wir sind jetzt

schon mit 10-12 Terminen bei ca. 600 Euro Standgebühr !

Gruß Eugen

Ich habe gegen dieses Schreiben Widerspruch eingelegt mit der Begründung, dass die Kommentare zum Waffenrecht von Lemann/Soehns kein geltendes Recht sind und durch kein Verfassungsorgan der Bundesrepublik Deutschland legitimiert sind.

Aus meiner Sicht handelt es sich hier um eine ideologisch motivierte Rechtsauslegung/-beugung à la Brennecke & Co.

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Ist das Schreiben ein Bescheid?

Ich weiß eigentlich überhaupt nicht was das sein soll. Das Schreiben ist von Anfang bis Ende eine Zumutung, Nichts ist irgendwie durch gültiges Gesetz belegt.

Sie fordert z.B. die Namen und Funktionen aller Vorstände, einschließlich Privatadresse und E-Mail, bestehende Vertragsverhältnisse oder Art und Anzahl der im Schützenhaus gelagerten Waffen von uns. Ich denke doch nicht in Traum daran, die Personendaten unserer Mitglieder weiter zu geben. Alle notwendigen Informationen stehen im Vereinsregister und mehr hat die Behörde nicht zu interessieren.

Als nächstes fordert sie die Unterbringung von Vereinswaffen nach Richtlinie DSB. Sorry, ich bin Sportleiter BDS.

Einzelmitgliedschaften in Sportverbänden sollen neuerdings verboten sein, sie beruft sich da auf ein angebliches Infoschreiben des BMI, welches sich wiederum auf ein Urteil des Chemnitzer Verwaltungsgerichtes beruft.

Der Oberhammer sind jedoch die bearbeiteten Auszüge aus dem WaffG. Sie hat dort den Orginaltext des WaffG mit den Kommentaren von Lehman und Soens so verfäscht, dass beim Lesen der Eindruck entstehen könnte, es handle sie hierbei um geltendes Recht, beispielsweise die 18x Trainig mit jeder(!) Waffe. Ein Sportschütze hat im Durchschnitt 7 Waffen, das entspräche dann 126 Trainigseinheiten pro Jahr im Minimum.

Solcherlei ideologischer Unrat entspringt der Feder von Herbert Lehmann, Großkommentator am Walhalla-Verlag. Die geistige Nähe zu Brennecke ist unübersehbar. Der Mann soll meinetwegen seine Bücher verkaufen, aber im Vollzug des Waffenrechtes hat Lemanns Meinung einfach nichts zu suchen. Dagegen muss man vorgehen und zwar mit aller Entschlossenheit!

Edited by Nightingale
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Das Schreiben ist von Anfang bis Ende eine Zumutung, Nichts ist irgendwie durch gültiges Gesetz belegt.

Scans bitte ein und email es mir.

Aber bitte NACH dem Frühstück.

:puke:

Was du da schreibst, scheint behördliche Anstiftung zu einer Straftat zu sein - der Verletzung des Informationellen Sebstbestimmungsrechtes. Dieses darf nur aufgrund einer gesetzlichen Grundlage angetastet werden, die offensichtlich nicht vorliegt.

Das würde ich gern vor unserer nächsten Vereinsversammlung prüfen, wo ein solches Schreiben auf der Tagesordnung steht. Und unser Vorsitzender hat mir bislang noch keine Kopie des Schreibens zukommen lassen. Honi soit qui mal y pense. :eek:

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Danke!

Der Hammer: 18x jährlich = 60 bis 70 Übungsstunden.

Pro Waffe - nicht pro Kaliber!

Bei also angenommenen 10 Waffen wären das 600 bis 700 Stunden, mehr als 50 Stunden pro Monat! :cool:

Und wann soll ich arbeiten und die Steuern verdienen, von denen die Beamten und Harzt-Vierler leben? :confused:

Also, sorry, denen ist echt das Maß verlorengegangen. :mad:

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Danke!

Der Hammer: 18x jährlich = 60 bis 70 Übungsstunden.

Pro Waffe - nicht pro Kaliber!

Bei also angenommenen 10 Waffen wären das 600 bis 700 Stunden, mehr als 50 Stunden pro Monat! :cool:

Und wann soll ich arbeiten und die Steuern verdienen, von denen die Beamten und Harzt-Vierler leben? :confused:

Also, sorry, denen ist echt das Maß verlorengegangen. :mad:

Wenn ich Sportschütze wäre, dann müßte ich #würg# *hust* ca. 500 Stunden pro Monat... :eek: +röchel+ :mad: oder vielleicht noch mehr... ;)

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Du weißt was im Gesetz steht, nur das ist verbindlich. Die Meinung des Großkommentators des Walhalla-Verlages Lehmann ist irrelevant.

Das stimmt zwar, trotzdem möchte ich es wissen, ob der Kommentator Unfug schrieb oder bestimmte Staatsdiener nicht richtig lesen können oder sogar selber was erfinden.

Ich bin nunmal so.

Wenn also ein hier Anwesender diesen Kommentar hat, würden mich die entspr. Passagen sehr interessieren.

Im übrigen: 18 pro Jahr bzw. 1 pro Monat war schon die Richtschnur, als vor vielen Jahren mein damaliger SB die erste WBK für mich ausgestellt hat. Nur "galt" (=wurde gefordert) das damals nur vor der Erstausstellung und nicht auch für Opa Krause, der seine letzte Vereinsmeisterschaft im Sitzend-aufgelegt-Schießen vor mehr als 10 Jahren gewonnen hat.

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