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Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-FWR 91/477/EWG


Jägermeister

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vor 52 Minuten, Jägermeister sagte:

Offenbar hat die federführende Dame im KM5 versucht sich durch eine gezielte Taktik auf kurze zeitliche Schiene als besonders clever zu profilieren.

Ich hätte das mit der "Dame im KM5" gar nicht erwähnt, neutraler hätte gereicht. Es gibt dann EINEN EINZIGEN VOLLDEPP-LWB, der die Dame "unflätig beleidigt  hat oder so ähnlich".

Ob das dann nun wahr oder nicht wahr ist ,spielt doch bei der Mediengemengelage  gar keine Rolle mehr .Die Medien sind dafür präpariert. Bei der Feuerwaffenkonferenz 2016 in Brüsssel gab es ähnlich gelagerte Meldungen seitens politisch beeinflusster Medien, dass EU-Parlamentarier "im Nachgang von Legalwaffenbesitzern angeblich mit dem Tode bedroht worden wären". 

Ich hatte dazu den damaligen EU-Parlamentarier und späteren LKR-Vorsitzenden Bernd Kölmel gefragt, ob das tatsächlich gestimmt hätte. Er konnte es allerdings NICHT bestätigen! 

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wir sind hier eh die Verlierer. Tuste nix, wehrst dich nicht, kann man es mit dir ja machen. Protestierste, biste eine Gefahr für die Allgemeinheit, die unterstreicht, wie wichtig die Entwaffnung doch ist.

Und unsere Journalügen oder besser Propagandisten fahren voll auf diese Agenda ab (siehe auch jetzt das Schießen gegen die Benziner).

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Ich hoffe, dass die AFD in den nächsten Jahren stark genug wird,

um mit einer neuen, konservativen CDU eine Koalition einzugehen.

Für unsere Kinder hoffe ich dann,

dass die AFD ihre liberale Einstellung zum Waffenbesitzer behalten hat

und ein neues, liberales Waffengesetz für unser Land erschafft.

Ich gehe aber davon aus, dass ich bis dahin in die ewigen Jagdgründe eingegangen bin....

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vor 11 Stunden, DirtyHarriett sagte:

Und unsere Journalügen oder besser Propagandisten fahren voll auf diese Agenda ab (siehe auch jetzt das Schießen gegen die Benziner).

Diese Typen möchten Deutschland kaputtmachen, wollen einem dabei  tatsächlich weismachen, dass dies doch für eine gute Sache wäre...

Mir als Steuerzahler mit einer mittlerweile fast erdrosselnden Steuerlast erschliesst sich diese angeblich gute Sache jedoch nicht. 

Aber vielleicht liegt es auch nur an dem Crystal Meth, dass sich da einige von denen reinpfeifen (müssen), um den Zustand ihrer völligen geistigen Umnachtung weiterhin erfolgreich auf dem entsprechenden Level halten zu können.

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Dieses ganze getue der Presse geht mir so auf den Zeiger.

Zu fast keinem Thema gibt es mehr eine vernünftige Berichterstattung bei der sich wirklich mal mit einem Thema beschäftigt wird.
Dazu kommt das der große Teil der Journalisten einfach nur eine linke Gehirnwäsche in unserem Schulsystem durchlaufen hat und da dann entwicklungstechnisch stehengeblieben ist.
Selbst denken und sich mit Themen auseinandersetzen ist da genauso verpöhnt wie in der Politik.

Die wenigen guten Journalisten und Politiker kann man fast schon an den Händen abzählen und das ist eine echt traurige Entwicklung.

 

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Kurzfassung: Worum geht es bei der Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie in ein neues deutsches Waffengesetz?

  1. Das Bedürfnis kann nicht nur - sondern soll in jedem Fall - nach der Erteilung in regelmäßigen Abständen geprüft werden. Die EU hatte hier nur eine Zuverlässigkeitsprüfung gefordert.
     
  2. Dekowaffen und Vorderlader werden meldepflichtig. Das steht so in der EU-Richtlinie und erfasst auch Personengruppen, die Waffen nicht aktiv nutzen und keinerlei Bezug zum Waffenrecht haben und damit auch keinerlei "Unrechtsbewusstsein".
     
  3. Salutwaffen werden künftig erlaubnispflichtig (inklusive Nachweis eines Bedürfnisses).
     
  4. Verschlussträger und Gehäuse werden wesentliche Waffenteile und sind somit künftig erlaubnispflichtig (inkl. Seriennummernpflicht), ohne ihnen (wie bei Wechsel-Sets) die Möglichkeit des erlaubnisfreien Besitzes für WBK-Inhaber einzuräumen.
     
  5. Große Magazine werden ebenso verboten wie große Magazingehäuse. Eine Blockierung der Ladekapazität ist nicht ausreichend. Und es soll keine Ausnahmen für Sportschützen geben. Altbesitz ist ausgenommen.
     
  6. Magazine, die in Kurz- und Langwaffen passen, sind Kurzwaffenmagazine. Es sei denn, der Besitzer hat auch eine Langwaffe. Die Konsequenzen daraus sind unklar.
     
  7. Entscheidend für die „offizielle, erlaubte Magazinkapazität“ ist die kleinste verwendbare Patrone – mit der Konsequenz von weiter reduzierter Kapazität bei größeren Kalibern.
     
  8. Ein Wechselsystem besteht im Referentenentwurf aus Austauschlauf und Verschluss. Über Langwaffen hat man sich offenbar keine Gedanken gemacht.
     
  9. Ein Wechselschaft mit Gehäuse wird zum wesentlichen Waffenteil. Der Erwerb wird so mit allen Konsequenzen erlaubnispflichtig. Bisher ist das für WBK-Inhaber erlaubnisfrei.
     
  10. Bei vielen künftig verbotenen Teilen und Waffen führt ein rückwirkend definiertes Datum (31.07.2017) dazu, dass der Erwerb ab am 01.08.2017 nicht zum Altbestand zählt und damit verboten ist.
     
  11. Der Besitz von Nachtzielgeräten bleibt verboten, obwohl diese gerade zur Bekämpfung der ASP (Afrikanische Schweinepest) notwendig wären. Einen jagdlichen Einsatz gibt es, wenn überhaupt, nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung im Rahmen einer behördlichen Beauftragung.
     
  12. Positiv: Es wird wohl eine Erleichterung für Schalldämpfer bei Jagdwaffen geben. Damit wäre dann ein Erwerb ohne Voreintrag in allen Bundesländern ohne Begrenzung auf eine Stückzahl möglich.
     
  13. Die im Referentenentwurf erwähnten „Erleichterungen“ für den Handel sind durch die Zunahme der elektronischen Meldungen (auch für Reparaturen, Rücksendungen, Verwahrwaffen etc.) mehr als „kompensiert“.

 

 

Hier mal was vom VDB

Ganzer Artikel steht hier VDB Stellungnahme

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vor 31 Minuten, Jägermeister sagte:

Beispiel .50 Beowulf und .223 Remington. Imho 10 Beowulf entsprechen 30 in .223 Remington.

So ist es!

Sollte der Bullshit so durchgehen, bin ich der Erste, der dagegen klagt.

Und damit komme ich durch!

Ich habe ein Recht auf ein 10-Schuss Magazin für mein Beowulf-Wechselsystem!

Was kann ich dafür, wenn da zufällig 30 .223 Rem reinpassen.

Von mir aus können die mir dann ein schriftliches Verbot zustellen, daß ich so ein Magazin keinesfalls in eine .223-Waffe einführen darf.  :rolleyes:

 

GRUẞ

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Ich habe bereits gegen das Waffengesetz geklagt und gewonnen.

Das wiederhole ich im Bedarfsfall gerne.

Man kann mir nicht gesetzlich ein 10-Schuss Magazin für eine bestimmte Waffe garantieren und danach dieses Recht wieder aushebeln. Dito mit GLOCK Magazinen bei Besitz einer Pistole und eines KW-Karabiners.

 

GRUẞ

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