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Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-FWR 91/477/EWG


Jägermeister

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vor 5 Minuten, Doom sagte:

Habe bei der AfD nach einem PDF gefragt (und das JPG geschickt, damit die verstehen was ich will). Geantwortet wurde schnell, aber kein PDF geschickt, sondern nur ein Link:

afd-fanshop.de

wo ich leider diesen Flyer nicht finden kann :(

Ist mir ganz genauso gegangen.

Aber sie wollen sich darum kümmern und sich dann melden.

Offensichtlich ist der Flyer da noch nicht bekannt....

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Ich habe noch Infos bekommen von einem grossen Waffenhändler in meiner Region (Schweiz). Es werden jetzt und zukünftig bsp.  20/30er Magazine für AR 15/AK 47/AK74 usw. einfach mit einem 10-Schussbegrenzer produziert/gebaut/umgebaut. Heisst konkret, man kann weiterhin entsprechend lange AR/AK Magazine benutzen. Dementsprechend passen anstatt 20/30 Schuss nur noch 10 Schuss rein. Somit kann man diese Waffen dann auch ohne Sonderbewilligungen bei entsprechender Länge wegen den 10 Schussmagazinen einfach mittels Waffenerwerbschein erwerben. Das ist offenbar so in der Schweiz gestattet und nicht verboten (nachträglich) modifizierte auf 10 Schuss begrenzte Magazine zu benützen.

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vor 1 Stunde, Jägermeister sagte:

Eine vernünftige Nachricht wäre, wenn das Waffenrecht mal entmistet und von den vollkommen überzogenen Regularien befreit werden würde.

Wäre ich auch dafür. Leider gehört meine Heimat seit einigen Jahren dem unsäglichen Schengenclub an. Ich war von Anfang an dagegen. Blöderweise hatte sich eine Mehrheit der Stimmbürger damals vom Bundesrat und co. einlullen lassen und seitdem haben wir den Salat!

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vor 6 Minuten, Doom sagte:

Weitere Folge im Flyer 'Thriller': der Shop hat mich informiert, dass der Flyer von der Bundestagsfraktion kommen muss, haben die am Logo gesehen. Habe jetzt mal bei denen angefragt :)

Du hast gelesen, daß der nicht als Partei-/Wahlwerbung genutzt werden darf?  -  - Deckblatt ganz unten.

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On 11/6/2019 at 5:00 PM, mühleberg said:

Somit kann man diese Waffen dann auch ohne Sonderbewilligungen bei entsprechender Länge wegen den 10 Schussmagazinen einfach mittels Waffenerwerbschein erwerben. Das ist offenbar so in der Schweiz gestattet und nicht verboten (nachträglich) modifizierte auf 10 Schuss begrenzte Magazine zu benützen.

Aber wenn ich nun ein solches Gerät mit einer vor der Gesetzesänderung erworbenen Waffe inkl. 20/30 Magazin transportiere hab ich trotzdem ein Problem... Das heisst dann entweder ich schmeiss meine Magazine weg oder hole mit eine Ausnahmebewilligung für jede Waffe welche diese Magazine aufnehmen kann. Oder versteh ich das falsch?

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Die AfD hat mehrmals schon Artikel zur Waffenrechtsverschärfungen gebracht:

https://afd.koeln/aktuelles/2019/10/nein-zur-erneuten-verschaerfung-des-waffenrechts/

https://afd-thl.de/faltblatt-waffenrecht/

Unsere Feinde sind natürlich auch aktiv: 

https://www.jawina.de/berlin-dachsbracke-wird-gruenen-mitglied/

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Gestern bekommen, leider nicht nachprüfbar u. a. da ich nicht im Fratzenbuch bin:

Zitat

Grad im Fratzenbuch aufgeschnappt. Ganz aktuell....eine leichte Entspannung im Thema

BSSB zum Spitzengespräch bei Bundesinnenminister Seehofer in Berlin – Durchbruch beim Bedürfnisfortbestand zeichnet sich ab

„Genehmigungen für den Besitz von Feuerwaffen werden in regelmäßigen Abständen, spätestens jedoch alle fünf Jahre, überprüft. Die Genehmigung kann erneuert oder verlängert werden, wenn die Voraussetzungen für ihre Erteilung weiterhin erfüllt sind.“ - so will es die EU-Feuerwaffenrichtlinie.

Es würde bedeuten, dass bspw. der Besitzer eines Kleinkaliberrevolvers fortlaufend alle fünf Jahre mindestens ein Schießpensum wie zum Zeitpunkt der Erteilung (12 oder 18 Einheiten pro Jahr) nur für diesen Revolver nachweisen müsste und für jede andere in seinem Besitz befindliche Waffe auch.

Über die Umsetzung in deutsches Recht wird seit dem Gesetzesentwurf Anfang des Jahres erbittert gestritten.

Bereits im März flog unser damaliger 1. Landesschützenmeister Wolfgang Kink nach Berlin zu Bundesinnenminister Seehofer, um die Botschaft der Schützen zu überbringen: wer über einen gewissen Zeitraum hinweg dem Schießsport mit eigenen Waffen nachweislich nachgehe, der dürfe nicht unendlich lange mit Misstrauen bedacht werden. Seehofer stellte damals schon in Aussicht, dass nach zehn Jahren Mitgliedschaft (BSSB: in diesem Sinne zehn Jahre nach der ersten waffenrechtlichen Erlaubnis) im Verein Schluss sein müsse mit dem Erbringen von Schießnachweisen und stattdessen die Mitgliedschaft für den Bedürfnisfortbestand zum Besitz der eigenen Waffe(n) ausreichen würde.

Der BSSB hat seit diesem Zeitpunkt den Fokus der weiteren Bestrebungen vornehmlich auf dieses alles überragende Thema ‘Bedürfnis‘ ausgerichtet.

Dabei wurden immer wieder für unsere Schützen praktikable Vorschläge gemacht um das Bedürfnis zu untermauern:

Schießnachweis ja, aber nicht je Waffe, sondern nur für die im Besitz befindlichen Waffen insgesamt: Konkret lautete unser Vorschlag für den Überprüfungszeitraum von 12 Monaten, dass innerhalb dieser 12 Monate entweder 1x im Quartal oder ersatzweise 6x über 12 Monate hinweg geschossen werden müsse mit (einer der) eigenen Waffen. Maximal sei es zumutbar, die Einheiten je im Besitz befindlicher Waffenart (Kurzwaffe/Langwaffe) zu erbringen.

Eine Prüfung hätte idealerweise nach fünf Jahren und nach zehn Jahren zu erfolgen, dann sei die Ernsthaftigkeit der Sportausübung hinreichend bewiesen.

Ebenfalls drängten wir darauf, dass eine Klarstellung bereits Bestandteil des Waffengesetzes wird um nicht in der anhängigen Waffenverwaltungsvorschrift von Behörden und Gerichten gedeutet zu werden. Dies stufen wir als notwendig ein, da es bundesweit zu teils gravierenden Unterschieden in der Auslegung der regelmäßigen Ausübung des Schießsports kommt. Besonders der Verwaltungsgerichtshof Hessen als höchstes Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bundesland Hessen sorgte mit seiner Feststellung, dass zum Bedürfnisfortbestand 12/18 Einheiten je Waffe zu schießen seien, für hektischen Aktionismus in der Politik. Die Vorstöße würden das Sportschießen in seiner jetzigen Form zum Erliegen bringen.

Am Mittwochabend nun, den 06.11.2019, fand kurz vor der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag ein erneutes Spitzentreffen bei Bundesinnenminister Seehofer im BMI statt, zu welchem keine 24 Stunden vorher geladen wurde. Das von der CSU geführte Ministerium setzte das Treffen extra als „bayerischen Termin“ an, bei welchem auch der Bayerische Innenminister Joachim Herrmann zugegen war. Die Einladung richtete sich speziell an den Bayerischen Sportschützenbund und im Zuge dessen an den Deutschen Schützenbund als Dachverband.

Für den BSSB waren 1. Landesschützenmeister Christian Kühn zusammen mit Geschäftsführer Alexander Heidel in Berlin zugegen, um die Interessen der Schützen noch einmal deutlich zu vertreten, für den DSB der Präsident Hans-Heinrich von Schönfels sowie Bundesgeschäftsführer Jörg Brokamp.

In Übereinstimmung wurden unsere Positionen nochmals dargestellt; unbedingt galt es, überzogene Anforderungen an die Schützen zurückzudrängen.

Im Ergebnis zeichnet sich ein großer Erfolg ab: Seehofer bekräftigte, dass er nach wie vor zu seinem Wort stehe und „nach zehn Jahren Schluss sein müsse“ mit Schießnachweisen, die Mitgliedschaft im Verein müsse für den Bedürfnisfortbestand genügen. Die 10-Jahresfrist gilt für den Schützen, nicht je Waffe!

Die Prüfung zum weiteren Besitz von Schusswaffen soll nun wie folgt aussehen:

Die Prüfungen erfolgen nach 5 Jahren und nach 10 Jahren nach erstmaliger Waffenerlaubnis.

Im für die Prüfung maßgeblichen Jahr soll je Waffenart (Kurzwaffe/Langwaffe) im Besitz entweder 1x im Quartal oder 6x im Jahr geschossen werden.

Nach diesen zehn Jahren genügt die fortdauernde Mitgliedschaft im Verein/Verband für das Fortbestehen waffenrechtlicher Erlaubnisse.

Übereinstimmend wurde ebenfalls seitens des BMI bestätigt, dass die Armbrust nach wie vor erlaubnisfrei bleibt.

Wir sind nun auf den weiteren Gesetzgebungsprozess gespannt, kommende Woche findet die zweite Lesung im Bundestag statt. Noch im Dezember soll der Entwurf dann Gesetz werden.

Ausdrücklich danken möchten wir all unseren Mitgliedern, die sich in dieser Sache engagiert haben und die Bundestagsabgeordneten per Brief oder E-Mail informiert und zum Handeln aufgefordert haben. Ohne diese, deutlich Wirkung zeigende Initiative, wäre man in diesem Punkt wohl nicht so weit gekommen.

Unser Dank gilt ebenfalls dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, allen voran Staatsminister Joachim Herrmann und Bundesinnenminister Horst Seehofer für die tatkräftige Unterstützung in dieser Sache.

 

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