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Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-FWR 91/477/EWG


Jägermeister

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Am 7.12.2019 at 19:37 , Hollowpoint sagte:

Die wollen das Gesetz an zwei Tagen durchpeitschen!

Am 11.12. nichtöffentliche Sitzung des Innenausschusses, am 12.12. zweite und dritte Lesung im Bunten Tag.

Offenbar so kurz vor Weihnachten. Könnte leider eine böse Weihnachtsüberraschung geben inklusive nachhaltendem Magazinchaos im dümmsten Fall.

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Angeblich trotz des älteren Datums überarbeitete Version, kann ich nicht verifizieren, hab s mal schnell überflogen, kleine Kostprobe gefällig:

Zitat

Nach Angaben des Deutschen Bühnenvereins e.V. gibt es derzeit 140 in öffentlicher Hand befindliche Staats-, Stadt- und Landestheater sowie 240 Privattheater und 84 Festspielhäuser, insgesamt also 464 Bühnen, die potentiell Salutwaffen in ihrem Requisitenfundus führen bzw. die Waffenmeister beschäftigen, die nunmehr über eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Salutwaffen verfügen müssen. Unter Berücksichtigung sämtlicher weiterer Nutzergruppen wird von einer Gesamtzahl von nicht mehr als 1.000 Salutwaffenbesitzern ausgegangen, die für ihren Besitzstand eine Erlaubnis beantragen werden.

ach da wurden in einem halben Jahrhundert nur 1000 Stück veräußert?  :rolleyes1: Oder aber zwischen den Zeilen lesen.... :zwinker:

1913839.pdf

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vor 3 Minuten, Glockologe sagte:

So weit hatte ich noch gar nicht gedacht.

Die ganzen, geht mich doch Nix an EBENFALLS nicht. Die werden ALLE ganz blödt aus der Wäsche gucken... Hoffe die Gebirgsschützen werden bei der nächsten Wahl wissen wo Sie Ihr Kreuzchen zu machen haben. IMHO ist ein gewisser ehemaliger Ministerpräsident ebenfalls Mitglied bei den Gebirgsschützen, das Gesicht von dem wenn der checkt was da kommmt würd ich gern mal sehen.:rolleyes1:

Die über 12.000 Gebirgsschützen in Bayern sind in Kompanien organisiert.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gebirgsschützen

Mua,ha,ha soviel zu den 1000 WBKs, Franz Josef rotiert in Rott am Inn garantiert. Mit dem wär die SCHEISSE NIEMALS passiert !

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Zitat

Durchführungsverordnung des neuen Waffengesetzes tritt in Kraft

Ab 14. Dezember warten zahlreiche Neuerungen auf Waffenbesitzer. So werden etwa Magazine mit großer Kapazität verboten. Auch der Altbesitz muss gemeldet werden.

https://www.tt.com/panorama/gesellschaft/16421149/durchfuehrungsverordnung-des-neuen-waffengesetzes-tritt-in-kraft

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Ach Manno, da haben Sie aber Glück gehabt die Salutschützen, keine Party bei Hartmann...:

Zitat

Zu Absatz 3 Absatz 3 bestimmt, dass die Aufbewahrungsregelungen für zuvor erlaubnisfreie Salutwaffen, die nunmehr der Erlaubnispflicht unterfallen, nicht verschärft werden. Aufgrund ihrer geringeren Gefährlichkeit im Vergleich mit anderen erlaubnispflichtigen Waffen ist es aus-reichend, diese Salutwaffen – wie bisher – in einem verschlossenen Behältnis aufzubewahren.

steht auf Seite 88 für die Seitenzahl kann ich nix...:rolleyes1:

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Zitat

Zu Absatz 17

Der neu eingefügte Absatz 17 schafft eine Altbesitzregelung für Magazine und Magazingehäuse mit hoher Kapazität, die nunmehr nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 bis 1.2.4.5 verboten werden. Dieses Verbot wird nicht wirksam, wenn der Besitzer eines Magazins oder Magazingehäuses innerhalb eines Jahres seinen Besitz bei der örtlich zu-ständigen Waffenbehörde anzeigt oder das Magazin abgibt. Dadurch wird eine unbürokratische Möglichkeit geschaffen, den vorhandenen Besitzstand zu legalisieren. Zugleich erhalten die Waffenbehörden so einen Überblick über den existierenden Bestand an großen Magazinen, so dass das Verbot des Neuerwerbs leichter zu überwachen sein wird. Der Stichtag für den Erwerbszeitpunkt ist in Artikel 7 Absatz 4a der Richtlinie 91/477/EWG vorgegeben. Für nach diesem Stichtag erworbene Magazine oder Magazingehäuse besteht lediglich die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung nach § 40 Absatz 4 zu beantragen oder das Magazin oder Magazingehäuse abzugeben. Dies ist aufgrund der Richtlinie 91/477/EWG zwingend. Die zuständige Behörde erhält die Möglichkeit, die betreffenden wesentlichen Teile nach Auslaufen der Übergangsregelung sicherzustellen und ggf. einzuziehen und zu verwerten oder zu vernichten.

Seite 92 wisst Ihr jetzt Bescheid...

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vor 4 Stunden, DirtyHarriett sagte:

diese Kackmaden sind ja wohl völlig gaga

Ich hab das jetzt komplett auf die Schnelle durch, Real gesehen kannst Du als DENKENDER Mensch nur noch Auswandern & das hat jetzt nix mit dem Thema Waffen an sich zu tun, Nebenkriegsschauplatz... Die Grünröcke können sich jetzt Schallis kofen bis der Geldbeutel leer ist plus Nachtsichttechnik für Schwarzkittel, das einzige positive in dem Phamplet.

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vor 8 Stunden, Doom sagte:

Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen:

man gibt sein Eigentum (bezahlt, incl. Märchensteuer) ab um dessen Besitz zu legalisieren...

Kennst Du denn nicht die offizielle Juristenmeinung im Lande der Dichter und Denker?

"Waffenbesitz ist ein vorübergehendes Ereignis".

Kein Witz!

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