Jump to content

Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-FWR 91/477/EWG


Jägermeister

Recommended Posts

Guten Morgen, liebe Sorgen, seit ihr auch schon alle da...

l) Nummer 34, Absatz b), Ziffer 20:

Zitat

(20) Hat jemand am ... [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung] ein nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 den Schusswaffen gleichgestelltes Pfeilabschussgerät besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so hat er spätestens am ... [einsetzen: Datum des ersten Tages des 19. auf die Ver- kündung folgenden Kalendermonats] eine Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder eine gleichgestellte andere Erlaubnis zum Besitz zu beantragen oder das Pfeilabschussgerät einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle zu überlassen. Für die Zeit bis zur Erteilung oder Versagung der Erlaubnis gilt der Besitz als erlaubt. § 46 Absatz 3 Satz 2 und Ab- satz 5 findet entsprechende Anwendung

Armbrüste sind erlaubnispflichtig.

  • Confused 1
Link to comment
Share on other sites

vor 42 Minuten, Jägermeister sagte:

Sehe ich zu 50% komplett anders! Siehe Verlinkung mühli:

Die FDP ist nicht für uns, sie versucht nur den Anschein einer vermeintlich liberalen Partei vorzutäuschen, um wenigstens ein Millimeter aus dem Parteieneinheitssumpf der Altparteien rauszugucken.

Ich habe die FDP seit allermindestens 5 Jahren schon KOMPLETT abgeschrieben.

Spätestens seit sie uns beim letzten Mal schon massiv in den Rücken ...

  • Like 3
Link to comment
Share on other sites

vor 8 Minuten, Jägermeister sagte:

Guten Morgen, liebe Sorgen, seit ihr auch schon alle da...

l) Nummer 34, Absatz b), Ziffer 20:

Armbrüste sind erlaubnispflichtig.

Ähemm, ich weiß das Compoundbögen eigentlich nicht betroffen sind. Aber eigentlich sind das ja auch Pfeilaubschussgeräte......, eigentlich jeder Flitzebogen .....

Link to comment
Share on other sites

Alles klar, Herr Kommissar?

Zitat

Die Fraktion DIE LINKE. hebt hervor, das grundsätzliche Anliegen des Gesetzentwurfs, durch waffenrechtliche Änderungen zu einer Verringerung der Anzahl von legalem Waffenbesitz zu kommen, zu teilen. Insbesondere in den vergangenen Jahren habe man bei Rechtsextremisten einen erheblichen Waffenaufwuchs feststellen müssen und sehe daher die Notwendigkeit, legalen Waffenbesitz einzudämmen. Der Mord an einem Polizisten durch einen Reichsbürger in Georgensgmünd 2016 zeige, dass auch von legalen Waffen Gefahren ausgingen, ebenso wie die Tatsache, dass Legalwaffen auch im Kontext um den Mord an Dr. Walter Lübcke relevant seien. Die unklaren Formulierungen im Gesetzentwurf hätten zu erheblichen Verunsicherungen bei Sportschützen und Jägern geführt. Das Grundanliegen des Gesetzentwurfs werde jedoch durch die Fraktion unterstützt. Es dürfe nicht nur darum gehen, das Bedürfnis bei der Antragstellung, sondern auch noch danach weiter nachzuweisen. Hinsichtlich des nationalen Waffenregisters bestehe weiterer Nachbesserungsbedarf. Dieses Register stelle keinen gleichwertigen Ersatz zum Waffenbuch bei den Waffenhändlern dar. Der Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Lagerung von Munition sei auch angesichts der erheblichen Munitionsfunde bei Rechtsextremisten zu unterstützen. Die Regelung zur Magazingröße stelle für die Fraktion DIE LINKE. keine technische, sondern eine qualitative Frage dar. Es stelle sich die Frage, ob solche Magazine nicht bloß zum Schießsport, sondern zum dynamischen Schießen – eine analoge Variante des Ego-Shooters – genutzt würden. Das dynamische Schießen stelle eine erhebliche Gefahr dar, da dort nicht das Präzisionsschießen, sondern das Schießen auf bewegliche Ziele geübt werde. Des Weiteren seien die Verfassungsschutzämter gänzlich ungeeignet, bei der waffenrechtlichen Prüfung beteiligt zu werden, da diese aus Opportunitätsgründen und nicht nach Legalität entscheiden würden. Die Kritik zu den Waffenverbotszonen teile man, da diese ineffektiv und nur mit hohem Kontrolldruck durchzusetzen seien. Effektiver sei das Instrument der individuellen Waffenverbote.

Jetzt weiß ich auch, wer das Kokain einnimmt, dass gerne auf Bundestagstoiletten nachgewiesen wird.

  • Like 1
  • Thanks 1
Link to comment
Share on other sites

Ich habs Endlich gefunden: Seite 132

 Zu Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b (§ 14 Absatz 4 Satz 2 WaffG) In Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe b § 14 Absatz 4 ist Satz 2 wie folgt zu fassen:

Zitat

„Sind seit der Eintragung einer Schusswaffe in die Waffenbesitzkarte oder der Ausstellung einer Munitionserwerbserlaubnis zehn Jahre vergangen, genügt für das Fortbestehen des Bedürfnisses neben der Mitgliedschaft in einem Schießsportverein nach Absatz 2 die Ausübung des Schießsports an mindestens achtzehn Tagen innerhalb von drei Jahren; die Mitgliedschaft und die Teilnahme am Schießsport sind im Rahmen der Folgeprüfungen nach § 4 Absatz 4 Satz 2 durch eine Bescheinigung des Schießsportvereins nachzuweisen.“ Begründung: Das „waffenrechtliche Bedürfnis“ ist zentraler Bestandteil des deutschen Waffenrechts und unverzichtbar, um der ordnungsrechtlichen Funktion des Waffenrechts, so wenig wie möglich und soviel wie nötig Waffen im privaten Besitz zu halten, gerecht zu werden. Dies findet seinen Ausdruck darin, dass sowohl das aktuelle Waffengesetz als auch die Entwurfsfassung des 3. WaffRÄndG davon ausgehen, dass das waffenrechtliche Bedürfnis fortlaufend überprüfbar ist. Der Entwurf des 3. WaffRÄndG sieht in Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie sogar eine Verschärfung der Bedürfniswiederholungsprüfung in § 4 Absatz 4 Satz 3 WaffGE vor („soll“ statt „kann“ und der Ergänzung „in regelmäßigen Abständen“). Vor diesem Hintergrund ist es ein nicht nachvollziehbarer Wertungswiderspruch, nach zehnjähriger regelmäßiger Schießsportausübung völlig auf einen Bedürfnisnachweis in Form einer fortdauernden schießsportlichen Betätigung zu verzichten. Selbst anlassbezogenen Überprüfungen des Bedürfnisses für eine Schusswaffe, wie derzeit möglich, wäre damit die Grundlage entzogen. Die vorgesehene Regelung läuft damit auf eine völlige Aushöhlung des Bedürfnisprinzips für Sportschützen hinaus. Denn allein die Mitgliedschaft in einem Schießsportverein begründet kein Bedürfnis für den Besitz einer Schusswaffe. Am Nachweis des Bedürfnisses durch regelmäßiges Betreiben des Schießsports muss daher festgehalten werden. Es sollte gesetzlich definiert werden, welches Mindestmaß erforderlich ist. Es bietet sich eine Regelung an, die ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. 18-maliges Schießen mit der Waffe innerhalb von drei Jahren dürfte hier den Interessen der Sportschützen auch im fortgeschrittenen Alter entgegenkommen und zugleich der ordnungs- und sicherheitspolitischen Intention des Waffenrechts noch gerecht werden

 

Link to comment
Share on other sites

vor 11 Minuten, Anthrax sagte:

Naja das ist ja erst mal nur ein Änderungsvorschlag des Bundesrates oder? In der Gegenäußerung der Regierung steht darauf ja, dass "man das im weiteren Gesetzgebungsverfahren prüfen" wird.

Ich gehe davon aus  das dies so kommt. Sind ja rechnerisch nur 6 Termine im Jahr. Also soll der alte Depp gefälligst seinen Arsch auf den Stand bewegen ( und natürlich Demokratische Parteien wählen ) , sonst erlischt das Bedürfnis.

bis auf die " Nazipartei " sind die sich ALLE einig, scharf, schärfer, am schärfesten im "Krampf gegen Rechts" muß Alles getan werden. Von LINKSEXTREMISMUS hab ich in dem Entwurf NIX gelesen, ist ja auch Ihre Klientel, die ANTIFA.

Link to comment
Share on other sites

Man muss leider dazu sagen, der deutsche Gesetzgeber hat im Gegensatz zu den anderen Ländern wieder am schärfsten umgesetzt mit Sachen die so gar nicht im Entwurf der EU vorgesehen waren. Als Beispiel nur erwähnt, mengenbefristete Deckelung von max. 10 Waffen auf gelber WBK. Der Verdacht wird man nicht los, der deutsche Gesetzgeber hat diesen Referentenentwurf der EU als Vorwand genutzt um schon lange geplante Verschärfungen unter dem Deckmäntelchen dieser Vorlage seitens der EU zu nutzen.

Anders kann man es sich nicht erklären. Selbst das jetzt schon im Gegensatz zu anderen Ländern sehr strenge Bedürfnisprinzip wird nun noch ausgeweitet bzw. verschärft. Es ist mehr als offensichtlich, dass dem deutschen Gesetzgeber seine LWB's mehr als ein Dorn im Auge sind.

Link to comment
Share on other sites

Nun, es gibt " phöse Bücher" da stehen " Prophezeiungen " drinnen, die sich jetzt als selbsterfüllende Wahrheiten herauskristallisieren... Sind aber nur Verschwörungstheorien versprochen !

In der Politik geschieht nichts zufällig. Wenn etwas geschieht, kann man sicher sein, dass es auch auf dieser Weise geplant war. Franklin D. Roosevelt ...

p.s hat das auch jemand geguckt? so läuft der Laden Deutschlandweit passt ins Bild der Lage

https://programm.ard.de/TV/Programm/Jetzt-im-TV?datum=11.12.2019&hour=21

Der König von Köln

Edited by Mike57
Link to comment
Share on other sites

vor 4 Stunden, DirtyHarriett sagte:

was meinst du, wie viele Verbände und Vereine bei der nächsten Wahl wieder schreien werden, daß man CDU/CSU wählen müsse, um Schlimmeres zu verhindern ?

Hab ich schon, zwischen den Zeilen lesen hab ich gelernt. Noch kriegen Sie nicht raus wer die wählt, aber die Mitgliederliste ist schon beim Verfassungsschutz zur überprüfung auf LWB...

Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)