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Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-FWR 91/477/EWG


Jägermeister

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vor 9 Minuten, Immerbadisch sagte:

Diese Ar... löcher... 

Ich war vor ca. 2-3 Wochen auf dem " Amt" 27ziger verlängern beantragt da der im Feb. abläuft. Die Dame entschuldigte sich schon für die " Neue Gebührenordnung" da die Preise gewaltig angezogen wären, Anpassung genannt. Verlängerung 70,00 Teuro, komplette Neuaustellung 80,00 Teuro. Ich meinte ich sitz ja schon auf dem Stuhl, erzählen Sie mal was der Spass nun kostet. imho war die Verlängerung mal um die 30,00 Teuro.

p.s & die Menge wird stärker Begrenzt, man wertet aus wieviel tatsächlich abgefordert wurde. Bspl. 10 Kg NP 10kg SP.  Nun nur jeweils 5 kg gekauft, wird auf 2 x 5kg  Begrenzt. Haste das Ausgereizt, kannste Nachbeantragen, kostet aber wieder....

Edited by Mike57
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vor 1 Minute, Immerbadisch sagte:

Diese Ar... löcher... 

Ne, wahrscheinlich doch nicht. Hab jetzt weiter gelesen da gibt es den neuen §37a und insbesondere

§ 37g Eintragungen in die Waffenbesitzkarte (1) Der Inhaber einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 oder einer gleichgestellten anderen Erlaubnis zum Erwerb und Besitz hat gleichzeitig mit der Anzeige nach § 37a oder § 37b Absatz 1 die Waffenbesitzkarte und, sofern die betreffende Waffe in den Europäischen Feuer-waffenpass des Erlaubnisinhabers eingetragen ist, auch diesen zur Eintragung oder Berichtigung bei der zuständigen Behörde vorzulegen. (2) Bei Austausch eines wesentlichen Teils entfällt die Vorlagepflicht nach Absatz 1. (3) Die zuständige Behörde trägt Anlass und Inhalt der Anzeige in die Waffenbesitzkarte oder den Europäischen Feuerwaffenpass ein.

Vermutlich ersetzt das die Streichungen nach § 13 wobei dort aber explizit auf Jäger abgehoben wird.

Das Ganze Machwerk ist ein ausgemachter Mist. Verkomplizierter als zuvor und an keiner Stelle ist ein Sicherheitsgewinn festzustellen!:e136:

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vor 4 Minuten, Jägermeister sagte:

Ging bei mir nicht, da Jahreswechsel dazwischen liegt. 2020 hat eine andere Kostenstelle. Deswegen muss ich bis zum 02.01.2020 mit der Verlängerung warten.

Naja, den krieg ich eh erst in 2020, 2012 wurde vom Gewerbeaufsichtsamt in Meenz auf die Kreisverwaltung umgestellt. Gewerbeaufsichtamt macht nur noch die Gewerblichen. Die Kreisverwaltung schreibt Dich 2-3 Monate vorher an, schöner Service eigentlich. Bin aber zu der Zeit in Reha & hab da keine Zeit dort aufzuschlagen, also vorher in Ruhe eingetütet. Bei den Meenzern hatte ich das mal Verschwitzt, das gab Mecker....

Edited by Mike57
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Was hat es eigentlich mit dem Datum des 13.Juni 2017 im Bezug auf die Magazinkapazitäten auf sich?

Wenn ich diesen Kassiber  (17) Hat jemand am 13. Juni 2017 ein nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.4.3 oder 1.2.4.4 verbotenes Magazin oder ein nach Nummer 1.2.4.5 verbotenes Magazingehäuse besessen, das er vor diesem Tag erworben hat, so wird das Verbot ihm gegenüber in Bezug auf dieses Magazin oder Magazingehäuse nicht wirksam, wenn er den Besitz spätestens am ... [Datum des ersten Tages des 19. auf die Verkündung folgenden Kalendermonats] bei der zuständigen Behörde anzeigt oder das Magazin oder Magazingehäuse einem Berechtigten, der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt.

richtig verstehe, braucht es keinen Nachweis, dass die Magazine vor dem 13.06.2017 besessen worden sind (zumindest steht das nicht explizit da geschrieben).

Wenn doch, wäre das doch ein Fall für die Rechtschutzversicherung dagegen gerichtlich anzugehen. Denn zum damaligen Zeitpunkt bestand keine Pflicht ein Beleg für den Erwerb eines solchen Magazins aufzubewahren!

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Just now, Jägermeister sagte:

Ich muss auch verlängern. Das mache ich gleich ab 06.01. zusammen mit der Sprengpappe.

Dann ist aber u.U. auch der 06.01. das Endes des Jagdjahres.

Für mein Dafürhalten wäre es längstens Mal an der Zeit und überfällig, dass unsere Verbände zu einem bundesweiten Jagdstreik aller bundesdeutschen Jägerinnen und Jäger (sofortige Einstellung der Jagd im Bundesgebiet, keine Entsorgung von Fallwild, kein Wildtiermonitoring etc.) wegen dieses unseeligen Machwerks aufrufen.

Das würde reinhauen, vor allem wenn sich alle von unseren Jagdkameraden (was sie leider nicht tun werden) daran halten würden, wäre der Scheiß ruck zuck wieder vom Tisch!

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vor einer Stunde, Elster1962 sagte:

Dann ist aber u.U. auch der 06.01. das Endes des Jagdjahres.

Wieso das denn?

Ende des Jagdjahres ist gem. BJagdG immer der 31.03. Eine Abweichung ist gar nicht möglich!

Wieso sollte der Jagdschein denn früher ablaufen, nur weil man schon im Januar verlängert? Wenn es so wäre müssten ja alle Jäger genau am 01.04. bei ihrer Jagdbehörde aufschlagen um keinen Gültigkeitstag zu verschenken...

Dann müsste der Jagdschein im Gegenzug aber auch bis 06.04. gültig sein, wenn man ihn erst am 06.04. verlängert... Ist ja leider auch nicht so.

Der Jahresjagdschein richtet sich nur nach dem Jagdjahr, das Kalenderjahr ist völlig unbedeutend!

Bei der Verlängerung wird somit schlicht eingetragen "Dieser Jagdscheine Nr. XY gilt weiter vom 01.04.2020 bis 31.03.2023. XY-Stadt, den 06.01.2020 Jagdbehörde XY-Stadt (Stempel, Unterschrift, Siegel)".

Meine Jagdbehörde bittet sogar um Verlängerung im Januar oder Februar! Sobald man seine Versicherungsbestätigung in Händen hält sollte man somit die Verlängerung beantragen (bin mal gespannt, wann die Gothaer die zuschickt...)

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vor 2 Stunden, Immerbadisch sagte:

Diese Ar... löcher... 

Ich bin der Ansicht wir Jaeger sind gut beraten, ab Anfang Januar jeweils die untere Jagd behoerde zu kontaktieren , wie lange der "Verfassungsschutzabfragequatsch" dauern wird,bevor man den Jagdschein ueberhaupt verlängern kann. Ich kam ja nix dafuer, wenn ich Ende März hingehe und die Scheissabfrage länger als 6-8 Wochen andauert. Bis dahin ging bereits der Bock auf zum 01.05..... 

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vor 11 Stunden, TT22 sagte:

Wieso das denn?

Ende des Jagdjahres ist gem. BJagdG immer der 31.03. Eine Abweichung ist gar nicht möglich!

Ganz einfach und so meinte ich es auch. Wenn Du den Schein am 06.01.2020 verlängern lassen willst, dann kann es Dir passieren, dass sie in Dir erst wieder aushändigen bzw. verlängern, wenn sie mit Ihren Sicherheitsabfragen durch sind.

Somit hast Du u.U. ab dem Tag wo Du den Schein verlängern lassen willst, nämlich keinen mehr.

So ist es mir mal mitten im April passiert und ich musste bis Ende Mai warten bis ich ihn wieder ausgehändigt bekam. So lange dann halt nicht jagen, weil ich ohne Vorlage des Scheins keine Jagdkarte bekommen habe.

Deshalb ist u.U. das Jagdjahr für dich zu Ende wenn Du Pech hast. Deshalb lasse ich erst im Februar verlängern.

Somit habe ich ihn auch noch sicher bis zum 31.01.20 und kann den ganzen Januar noch durchjagen.

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vor 6 Stunden, Elster1962 sagte:

Somit hast Du u.U. ab dem Tag wo Du den Schein verlängern lassen willst, nämlich keinen mehr.

So ist es mir mal mitten im April passiert und ich musste bis Ende Mai warten bis ich ihn wieder ausgehändigt bekam. So lange dann halt nicht jagen, weil ich ohne Vorlage des Scheins keine Jagdkarte bekommen habe.

Deshalb ist u.U. das Jagdjahr für dich zu Ende wenn Du Pech hast. Deshalb lasse ich erst im Februar verlängern.

Somit habe ich ihn auch noch sicher bis zum 31.01.20 und kann den ganzen Januar noch durchjagen.

Das stimmt so nur für den Fall, dass Du nach dem 01.04. die Verlängerung beantragst. Davor (vor dem 31.03.) ist das de facto nicht richtig. Ich habe dann eine Kopie des (noch) gültigen JJS dabei zum Nachweis.

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