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Sammlerwbk für Schrotflinten bis Konstruktionsjahr 1945, EWB für Mossberg 835


DirtyHarriett

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Moin,

auf Egun hat jemand meine Mossberg 835 ersteigert - die 12/89 mit Alu-Systemkasten und Overbored Barrel. Ansonsten Funktionsprinzip wie Mossberg 500 / 535. Er legt mir eine rote WBK vor, die ihm den Erwerb von Flinten bis Konstruktionsjahr 1945 genehmigt.

Mossberg schreibt für die Mossberg 500-Serie: Designed 1960. Die 835 ist von der Konstruktion ne aufgeblasene 500er.

Seh ich das richtig, daß er keine EWB für die Flinte hat und versucht hat, an eine moderne Flinte zu kommen, d.h. illegal eine Waffe zu erwerben ?

Gruß

DH

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Sammelgebiet:

Kurz- und Langwaffen mit Slide Action (Vorderschaftrepetier-), Lever Action (Unterhebelrepetier-) und Single Action - Systemen Konstruktionsjahr bis 1945

Hierzu zählen insbesondere auch Schrotflinten mit Konstruktionsjahr bis 1945

Mehr liegt mir nicht vor.

Alu-Systemkästen wie bei Mossberg gab es erst nach 1945, für die Mossberg wird ein Konstruktionsjahr von 1960 aufgeführt.

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Laß ihn dir einen Büchsenmacher oder lizensierten Waffenhändler nennen, an den du die von ihm bezahlte Waffe verschicken kannst. Laß dir die Kopie der Waffenhandelsgenehmigung mailen oder faxen und prüfe, ob sie echt ist.

Dann ist es die Sache dieses Unternehmens, zu prüfen, ob die Erwerbserlaubnis des Käufers vorliegt. Waffenrechtlich gibst du dann die Waffe definitiv an einen Berechtigten ab und dich geht der Vorgang nichts mehr an.

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Jau, danke.

BüMa ist keine Option, denn wenn ich weiß, daß der BüMa die Kanone an nen Nichtberechtigten weitergibt, hab ich das Problem. Das tue ich mir nicht an.

Der Meistbieter hat nun gesagt:

Wenn es jedoch andere Gründe geben sollte schreiben Sie mir das einfach, dann brauche ich mir keine weiteren Termine zur abholung freihalten.

Meine Antwort: Näher möchte ich darauf nicht eingehen, sondern nehme Ihren Vorschlag an, es zu lassen.

Meiner Meinung nach ist die Sache damit vom Tisch, er hat den Vorschlag gemacht, auf den Kauf zu verzichten. Ich hab den Vorschlag angenommen.

Seht Ihr das genauso ?

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Sammelgebiet:Kurz- und Langwaffen mit Slide Action (Vorderschaftrepetier-), Lever Action (Unterhebelrepetier-) und Single Action - Systemen Konstruktionsjahr bis 1945

Hierzu zählen insbesondere auch Schrotflinten mit Konstruktionsjahr bis 1945

Wie wäre es denn, wenn Du von dem Käufer eine schriftliche Bestätigung seiner zuständigen Waffenbehörde verlangst, dass die Waffe in sein Sammelthema gehört?

Ansonsten Finger weg !!!:stop:

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Nachdem der Käufer auf mein Ansinnen, das zu prüfen, geschrieben hatte, daß ich das alles nicht zu verstehen bräuchte, war ich reichlich angepißt und hab ihm gesagt, daß ich nicht gewohnt bin, so herablassend behandelt zu werden.

Da hat mich die WHL seines BüMas ehrlich gesagt nicht mehr interessiert, wenn man mich beleidigt, mach ich einfach zu. Nachdem er geschrieben hatte, daß ich ihm sagen solle, wenn es andere Gründe gäbe, weswegen ich rummucke, dann bräuchte er keine Abholtermine freizuhalten, hab ich ihm geschrieben, daß er mich ziemlich beleidigt hat, ich ein schlechtes Gefühl bei der Sache habe, und deswegen auf sein Angebot eingehe, die Sache sein zu lassen. Ich telefonier morgen kurz mit meinem Rechtsanwalt, ob seiner Ansicht nach damit ein einvernehmlicher Rücktritt zustande gekommen ist.

Ich hab auf so ein Rumgezicke keinen Bock.

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ich hatte egun direkt angeschrieben und denen meine Bedenken mit der EWB geschildert, woraufhin die den Zweitbieter informiert hatten und mir geschrieben haben, ich solle den anschreiben.

Ich denke nicht, daß er mir da noch ne Bewertung reinwürgen kann ...

Und selbst wenn, ist der Mailverkehr mit Egun dokumentiert.

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