DirtyHarriett Posted December 10, 2010 at 09:58 PM Share Posted December 10, 2010 at 09:58 PM Moin, auf Egun hat jemand meine Mossberg 835 ersteigert - die 12/89 mit Alu-Systemkasten und Overbored Barrel. Ansonsten Funktionsprinzip wie Mossberg 500 / 535. Er legt mir eine rote WBK vor, die ihm den Erwerb von Flinten bis Konstruktionsjahr 1945 genehmigt. Mossberg schreibt für die Mossberg 500-Serie: Designed 1960. Die 835 ist von der Konstruktion ne aufgeblasene 500er. Seh ich das richtig, daß er keine EWB für die Flinte hat und versucht hat, an eine moderne Flinte zu kommen, d.h. illegal eine Waffe zu erwerben ? Gruß DH Link to comment Share on other sites More sharing options...
rugerclub Posted December 11, 2010 at 08:57 AM Share Posted December 11, 2010 at 08:57 AM Ausschlaggebend ist das Konstruktionsjahr. Bei deiner Flinte handelt es sich um eine Abwandlung einer Waffe, aber konsturiert erst in den 60er. Also keine EWB. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trollhunter Posted December 11, 2010 at 10:44 AM Share Posted December 11, 2010 at 10:44 AM Wie ist der genaue Text der WBK und was steht auf den letzten zwei Seiten?! Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted December 11, 2010 at 12:26 PM Author Share Posted December 11, 2010 at 12:26 PM Sammelgebiet: Kurz- und Langwaffen mit Slide Action (Vorderschaftrepetier-), Lever Action (Unterhebelrepetier-) und Single Action - Systemen Konstruktionsjahr bis 1945 Hierzu zählen insbesondere auch Schrotflinten mit Konstruktionsjahr bis 1945 Mehr liegt mir nicht vor. Alu-Systemkästen wie bei Mossberg gab es erst nach 1945, für die Mossberg wird ein Konstruktionsjahr von 1960 aufgeführt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Trollhunter Posted December 11, 2010 at 09:26 PM Share Posted December 11, 2010 at 09:26 PM Schwierig zu beantworten, solange Du nicht weißt, was auf den letzten zwei Seiten steht. Möglicherweise ergebe sich daraus, daß der Erwerb gedeckt ist. Allein mit der ersten Seite wohl eher nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 11, 2010 at 10:41 PM Share Posted December 11, 2010 at 10:41 PM Laß ihn dir einen Büchsenmacher oder lizensierten Waffenhändler nennen, an den du die von ihm bezahlte Waffe verschicken kannst. Laß dir die Kopie der Waffenhandelsgenehmigung mailen oder faxen und prüfe, ob sie echt ist. Dann ist es die Sache dieses Unternehmens, zu prüfen, ob die Erwerbserlaubnis des Käufers vorliegt. Waffenrechtlich gibst du dann die Waffe definitiv an einen Berechtigten ab und dich geht der Vorgang nichts mehr an. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted December 11, 2010 at 11:06 PM Author Share Posted December 11, 2010 at 11:06 PM Jau, danke. BüMa ist keine Option, denn wenn ich weiß, daß der BüMa die Kanone an nen Nichtberechtigten weitergibt, hab ich das Problem. Das tue ich mir nicht an. Der Meistbieter hat nun gesagt: Wenn es jedoch andere Gründe geben sollte schreiben Sie mir das einfach, dann brauche ich mir keine weiteren Termine zur abholung freihalten. Meine Antwort: Näher möchte ich darauf nicht eingehen, sondern nehme Ihren Vorschlag an, es zu lassen. Meiner Meinung nach ist die Sache damit vom Tisch, er hat den Vorschlag gemacht, auf den Kauf zu verzichten. Ich hab den Vorschlag angenommen. Seht Ihr das genauso ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 12, 2010 at 12:35 AM Share Posted December 12, 2010 at 12:35 AM Jau, danke. BüMa ist keine Option, denn wenn ich weiß, daß der BüMa die Kanone an nen Nichtberechtigten weitergibt, hab ich das Problem. Das wird der BüMa sicher NICHT tun. Aber nimm den Rücktritt an und verklopp die Puffe an No. 2. Link to comment Share on other sites More sharing options...
volker4 Posted December 12, 2010 at 10:01 PM Share Posted December 12, 2010 at 10:01 PM Sammelgebiet:Kurz- und Langwaffen mit Slide Action (Vorderschaftrepetier-), Lever Action (Unterhebelrepetier-) und Single Action - Systemen Konstruktionsjahr bis 1945 Hierzu zählen insbesondere auch Schrotflinten mit Konstruktionsjahr bis 1945 Wie wäre es denn, wenn Du von dem Käufer eine schriftliche Bestätigung seiner zuständigen Waffenbehörde verlangst, dass die Waffe in sein Sammelthema gehört? Ansonsten Finger weg !!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted December 12, 2010 at 10:13 PM Author Share Posted December 12, 2010 at 10:13 PM Nachdem der Käufer auf mein Ansinnen, das zu prüfen, geschrieben hatte, daß ich das alles nicht zu verstehen bräuchte, war ich reichlich angepißt und hab ihm gesagt, daß ich nicht gewohnt bin, so herablassend behandelt zu werden. Da hat mich die WHL seines BüMas ehrlich gesagt nicht mehr interessiert, wenn man mich beleidigt, mach ich einfach zu. Nachdem er geschrieben hatte, daß ich ihm sagen solle, wenn es andere Gründe gäbe, weswegen ich rummucke, dann bräuchte er keine Abholtermine freizuhalten, hab ich ihm geschrieben, daß er mich ziemlich beleidigt hat, ich ein schlechtes Gefühl bei der Sache habe, und deswegen auf sein Angebot eingehe, die Sache sein zu lassen. Ich telefonier morgen kurz mit meinem Rechtsanwalt, ob seiner Ansicht nach damit ein einvernehmlicher Rücktritt zustande gekommen ist. Ich hab auf so ein Rumgezicke keinen Bock. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 12, 2010 at 10:19 PM Share Posted December 12, 2010 at 10:19 PM Ich hab auf so ein Rumgezicke keinen Bock. Das machst du richtig. Wer keine nachvollziehbare Waffenerwerbserlaubis vorlegen kann und dann noch einen auf Dummenfang tut, ist eigentlich ein Fall für den Staatsanwalt. Achte nur drauf, daß seine negative Bewertung von eGun gelöscht wird. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted December 12, 2010 at 10:23 PM Author Share Posted December 12, 2010 at 10:23 PM ich hatte egun direkt angeschrieben und denen meine Bedenken mit der EWB geschildert, woraufhin die den Zweitbieter informiert hatten und mir geschrieben haben, ich solle den anschreiben. Ich denke nicht, daß er mir da noch ne Bewertung reinwürgen kann ... Und selbst wenn, ist der Mailverkehr mit Egun dokumentiert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Califax Posted December 12, 2010 at 10:24 PM Share Posted December 12, 2010 at 10:24 PM Chapeau! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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