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Der Fall Sittensen


Nightingale

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Eigentlich interessant wie lange der Fall ein (im Momnet!?!) legalen Notwehr mit einer legalen (Schuss)waffe durch die Presse geistert.

Wenn die Kollegen der schreibenden Zunfte sich uber jeden Verhandlung mit illegalen Waffen berichten würden, hätten sie mehr zu tun.

Nur mal am Rande, weiss jemand wieviele Menschen letztes Jahr in D durch Schusswaffen zu Tode kamen? Nachdem was ich so mitgeschrieben habe, müssten es so um die 30 gewesen sein. 2 mit legalen, ~6 durch Polizei und der Rest.... na was wohl

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  • 1 year later...

http://www.weser-kurier.de/region/niedersachsen_artikel,-Notwehr-oder-Totschlag-_arid,723006.html[/CODE]

:shock:

Stade. Auch drei Jahre nach dem tödlichen Schuss auf einen 16-jährigen Räuber in Sittensen dauert die juristische Aufarbeitung des Falls an. Der Prozess gegen den inzwischen 80 Jahre alten Schützen, den die Familie des getöteten Jugendlichen erst durch eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Celle erzwungen hat, steht nach wie vor aus. Das Landgericht Stade begründet das mit Terminschwierigkeiten.

Wie lange will man den alten Mann denn noch quälen? Und was zum Teufel ist da unklar? Der wird überfallen, wehrt sich dagegen, für einen müsste die berufliche Unfallschutzversicherung eintreten und fertig!

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  • 3 months later...

Es wird ein Gnag durch alle Instanzen werden, da die Eltern nicht akzeptieren können, das der Kriminelle an erster Stelle und Auslöser ihr eigens mißratener Nachkomme war und es ihr Erzeihungsversagen ist.

Die können ja gern dahin zurückgehen, wo sie hergekommen sind. Dort ist anscheinend alles viel besser als hier. :klugopa:

Wie war das doch mit rechtskräftig verurteilten Ausländern?! :blaah:

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Gleich zu Beginn beantragt der Verteidiger, den Prozess auszusetzen. Sein Mandant sei verhandlungsunfähig. Die Anklage ist da noch gar nicht verlesen. Ein vom Anwalt vorgelegtes Attest bescheinigt die schlechte psychische Situation des Rentners: Demnach drohe dem 80-Jährigen die Gefahr eines erneuten schweren psychischen Zusammenbruchs, wenn er dem Stress einer öffentlichen Verhandlung ausgesetzt werde. Der Mann bricht daraufhin in einen Weinkrampf aus. Schon in den Tagen zuvor habe der Rentner unter Weinkrämpfen gelitten, sagt sein Verteidiger.

Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Stade beschließt, die Verhandlung zunächst zu unterbrechen. Ein Sachverständiger soll den 80-Jährigen begutachten und klären, ob der Rentner überhaupt verhandlungsfähig ist. Nach einer ersten Untersuchung sagte der Gutachter, er könne noch nicht abschließend beurteilen, ob der Angeklagte den Belastungen der Verhandlung gewachsen sei. Der Vorsitzende Richter erklärte, wenn dies nicht der Fall sei, werde der Prozess, wie vom Verteidiger beantragt, ausgesetzt.

Lies mehr über Rentner erschießt Dieb: Notwehr oder Totschlag? - RTL.de bei www.rtl.de

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Halte nicht die Luft an während Du darauf wartest. Ich schätze einmal Du beziehst dich auf das Hilfsangebot der IWÖ an den Taxler der den asylwerbenden Räuber permanent geerdet hat. Wird hier nicht passieren.

Dies ist zwei Umständen geschuldet. Da ist einmal der Umstand, daß SV mit der Schußwaffe hier als Bedürfnisgrund außen vor ist und dann die Angst mit dem "Todesschützen" in einem Satz genannt zu werden. Da wird selbst PL die Finger davon lassen.

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