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Der Fall Sittensen


Nightingale

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FACHLICH QUALIFIZIERTEN Rechtsbeistand (mit Waffenwissen)

Der Mann wird von einem Anwalt vertreten, den er sich selbst ausgesucht hat. In Deutschland hat jeder das Recht, freie Anwaltswahl zu tätigen, sofern er sich einen leisten kann. Ansonsten wird ihm ein sogenannter Pflichtverteidiger gestellt. Ich gehe aufgrund der Presseberichte davon aus, dass Zweiteres für den Mann eher nicht zutrifft. Wie will man ihn also dazu bringen, einen von welcher Lobbyorganisation auch immer gestellten Anwalt zu nutzen? Ihn dort sozusagen zu bevormunden?

Sachverständige

Die bringen nichts! Außer unnötig finanzielle Ressorcen zu verschwenden. Im Gerichtsverfahren werden die Gutachter vom Gericht benannt, sie sind dann meistens öbuv. Sicherlich kann man selbst Gutachten beibringen, diese müssen vom Gericht aber nicht anerkannt werden. Was hilft das also?

Unterstützung mittels Pressemitteilungen

Darin sehe ich den einzigen Beitrag. Nur ob es etwas bringt? Ich weiß es nicht.

Würde vieleicht auch manchen Nimrod aufhorchen lassen.......

Das verstehe ich nicht.

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  • 5 months later...
  • 2 weeks later...

obwohl die Staatsanwaltschaft sogar Freispruch forderte. Wären die Bereicherer nicht bei ihm eingedrungen, wäre keiner zu Tode gekommen. Somit wären eigentlich die Bereicherer für den Tod ihres Komplizen zu verknacken.

Ich weiß, das geht in Deutschland nicht. Da ist immer nur die endemische Bevölkerung schuld, wenn den ausländischen Verbrechern etwas zustößt.

Ganz klasse.

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obwohl die Staatsanwaltschaft sogar Freispruch forderte. Wären die Bereicherer nicht bei ihm eingedrungen, wäre keiner zu Tode gekommen. Somit wären eigentlich die Bereicherer für den Tod ihres Komplizen zu verknacken.

Ich weiß, das geht in Deutschland nicht. Da ist immer nur die endemische Bevölkerung schuld, wenn den ausländischen Verbrechern etwas zustößt.

Ganz klasse.

Die Einbrecher sind meines Wissens nach verurteilt worden.

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Polizisten wurden sogar bei nur angenommener Notwehr freigesprochen. (-> "putative Notwehr")

Man soll nicht alles durcheinanderbringen ;)

Putativnotwehr lag nach Bewertung des Gerichts auch nicht vor. Der Staatsanwalt hat das auch nicht so gesehen. Er hielt eine Überlastung zu Gute. Eine Notwehrsituation gab es nach Ansicht der Beteiligten nicht mehr.

Er ist nicht mal zur Mindeststrafe verknackt worden. Man hat ihm also einiges an dieser besonderen Situation positiv angerechnet. Das man ohne Notwehr niemanden erschießen darf, dürfte auch klar sein.

Wäre es Notwehr gewesen, wäre er auch freigesprochen worden-zu Recht.

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Man soll nicht alles durcheinanderbringen ;)

Putativnotwehr lag nach Bewertung des Gerichts auch nicht vor. Der Staatsanwalt hat das auch nicht so gesehen. Er hielt eine Überlastung zu Gute. Eine Notwehrsituation gab es nach Ansicht der Beteiligten nicht mehr.

Er ist nicht mal zur Mindeststrafe verknackt worden. Man hat ihm also einiges an dieser besonderen Situation positiv angerechnet. Das man ohne Notwehr niemanden erschießen darf, dürfte auch klar sein.

Wäre es Notwehr gewesen, wäre er auch freigesprochen worden-zu Recht.

Wenn ich diesen Bullshit lese, ist mir klar, dass du noch keinen diesbezüglichen Besuch hattest.

Ich sehe das so - deutsche Gerichte lassen einem Verbrechensopfer nur zwei Möglichkeiten - Dauerliegeplatz 2 Fuß unterm Rasen oder weiterleben mit Bewährungsstrafe.

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Erläutere mir doch bitte diesen Bullshit. Bei uns nennt sich das geltendes Gesetz.

Mit Forke und Fackel kannst du in Transilvanien zum Schloss von Dracula ziehen. Hier darfst du dich jedoch nur schützen. In der Not wehren oder kurz Notwehr. Ohne Not gibts keine Wehr. Da gibts die Justiz.

Ansonsten ist mir dein dümmlicher Unsinn keine weitere Kommentierung wert.

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Inwieweit lag sie noch vor.

Die "Notwehrlage" liegt so lange vor, wie der Einbrecher/Räuber noch nicht weg ist.

Wenn der Räuber vor mir weg läuft, kann ich den Angriff auf ein Rechtsgut (mein Eigentum) noch erwehren.

Ich weiß, viele Leute sehen das anders, aber ich interpretiere das Gesetz so.

- Werde ich "geschlagen" und der Schläger rennt weg, ist die Notwehrlage beendet (Der Angriff ist abgeschlossen). Angriff auf das Rechtsgut: Körperlicher Unversehrtheit bzw. Leib und Leben.

- Werde ich bestohlen oder gar beraubt und der Täter flüchtet vor mir, dauert der Angriff so lange an bis er verschwunden ist (oder halt eben nicht), oder eben die Beute aufgibt. Angriff auf das Rechtsgut: Eigentum (Wenn ich den Täter am nächsten treffen sollte, dauert die Notwehrlage natürlich nichtmehr an)

Beide Rechtsgüter sind Notwehrfähig.

In meinen Augen ist es, entgegen der Annahme des Richters, immer noch eine Notwehrlage gewesen.

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