Jägermeister Posted April 24, 2014 at 07:19 PM Share Posted April 24, 2014 at 07:19 PM Was erwartet Ihr denn? Geld? Rechtsbeistand? Händchen halten? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Der Reservist Posted April 24, 2014 at 07:23 PM Share Posted April 24, 2014 at 07:23 PM Händchen halten? Hilft manchmal schon Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glockologe Posted April 24, 2014 at 07:38 PM Share Posted April 24, 2014 at 07:38 PM FACHLICH QUALIFIZIERTEN Rechtsbeistand (mit Waffenwissen) Sachverständige Unterstützung mittels Pressemitteilungen Würde vieleicht auch manchen Nimrod aufhorchen lassen....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
greyman Posted April 24, 2014 at 08:12 PM Share Posted April 24, 2014 at 08:12 PM Ich kann nächste Woche mal versuchen die nächsten Verhandlungstermine in Erfahrung zu bringen. eventuell können wir dann Infos aus erster Hand erhalten. jedenfalls solange es nicht zum Ausschluss der Öffentlichkeit kommt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted April 24, 2014 at 08:57 PM Share Posted April 24, 2014 at 08:57 PM FACHLICH QUALIFIZIERTEN Rechtsbeistand (mit Waffenwissen) Der Mann wird von einem Anwalt vertreten, den er sich selbst ausgesucht hat. In Deutschland hat jeder das Recht, freie Anwaltswahl zu tätigen, sofern er sich einen leisten kann. Ansonsten wird ihm ein sogenannter Pflichtverteidiger gestellt. Ich gehe aufgrund der Presseberichte davon aus, dass Zweiteres für den Mann eher nicht zutrifft. Wie will man ihn also dazu bringen, einen von welcher Lobbyorganisation auch immer gestellten Anwalt zu nutzen? Ihn dort sozusagen zu bevormunden? Sachverständige Die bringen nichts! Außer unnötig finanzielle Ressorcen zu verschwenden. Im Gerichtsverfahren werden die Gutachter vom Gericht benannt, sie sind dann meistens öbuv. Sicherlich kann man selbst Gutachten beibringen, diese müssen vom Gericht aber nicht anerkannt werden. Was hilft das also? Unterstützung mittels Pressemitteilungen Darin sehe ich den einzigen Beitrag. Nur ob es etwas bringt? Ich weiß es nicht. Würde vieleicht auch manchen Nimrod aufhorchen lassen....... Das verstehe ich nicht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Swordsman Posted October 14, 2014 at 06:23 PM Share Posted October 14, 2014 at 06:23 PM StA fordert Freispruch Link to comment Share on other sites More sharing options...
gbadmin Posted October 27, 2014 at 10:42 AM Share Posted October 27, 2014 at 10:42 AM 2010 erschoss ein Rentner aus dem niedersächsischen Sittensen einen 16-Jährigen, der ihn zusammen mit vier Komplizen in seinem Haus überfallen hatte. Nun wurde der 81-Jährige wegen Totschlags zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.... Klicken Sie bitte hier, um den Spiegel- Artikel weiter zu lesen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 27, 2014 at 10:56 AM Share Posted October 27, 2014 at 10:56 AM Recht braucht Unrecht nicht zu weichen..... Soviel zu Notstand und Notwehr. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted October 27, 2014 at 11:07 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:07 AM Man traut seinen Augen nicht, was unsere "rechtsstaatliche" Gerichtsbarkeit so anrichtet: Wieder geht ein Grundrecht baden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Hollowpoint Posted October 27, 2014 at 11:12 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:12 AM Revision einlegen! Der BGH wird's schon richten. GRUß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 27, 2014 at 11:25 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:25 AM Ich finde das Urteil eght in Ordnung. Der Rentner befand sich nicht mehr in einer Notwehrsituation. Mit dem Urteil wird er leben können. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 27, 2014 at 11:27 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:27 AM ich empfinde es als Sauerei. Es senkt das Berufsrisiko für Home Invasions, so daß solchen Überfällen Vorschub geleistet wird. Ich glaube nicht, daß der Rentner ein Berufungsverfahren durchsteht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 27, 2014 at 11:28 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:28 AM Notwehr kann eben nur ausgeübt werden, solange eine Notwehrlage vorliegt. Danach ist nunmal Schluß und Angelegenheit der Gerichte. Hier war nun lange die Frage Notwehr/keine Notwehr. Inwieweit lag sie noch vor. Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted October 27, 2014 at 11:29 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:29 AM Da kann ich Mutter nur zustimmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
General Posted October 27, 2014 at 11:30 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:30 AM Upps...Doppel Link to comment Share on other sites More sharing options...
Medizinmann Posted October 27, 2014 at 11:30 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:30 AM Nope, er ist heute verurteilt worden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 27, 2014 at 11:30 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:30 AM Weil eben keine Notwehrlage mehr vorlag. Da er irrtümlich von einer Notwehrlage ausging, hat er ein sehr geringes Strafmaß bekommen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
DirtyHarriett Posted October 27, 2014 at 11:48 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:48 AM obwohl die Staatsanwaltschaft sogar Freispruch forderte. Wären die Bereicherer nicht bei ihm eingedrungen, wäre keiner zu Tode gekommen. Somit wären eigentlich die Bereicherer für den Tod ihres Komplizen zu verknacken. Ich weiß, das geht in Deutschland nicht. Da ist immer nur die endemische Bevölkerung schuld, wenn den ausländischen Verbrechern etwas zustößt. Ganz klasse. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted October 27, 2014 at 11:54 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:54 AM Weil eben keine Notwehrlage mehr vorlag. Da er irrtümlich von einer Notwehrlage ausging, hat er ein sehr geringes Strafmaß bekommen. Polizisten wurden sogar bei nur angenommener Notwehr freigesprochen. (-> "putative Notwehr") Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 27, 2014 at 11:56 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:56 AM obwohl die Staatsanwaltschaft sogar Freispruch forderte. Wären die Bereicherer nicht bei ihm eingedrungen, wäre keiner zu Tode gekommen. Somit wären eigentlich die Bereicherer für den Tod ihres Komplizen zu verknacken. Ich weiß, das geht in Deutschland nicht. Da ist immer nur die endemische Bevölkerung schuld, wenn den ausländischen Verbrechern etwas zustößt. Ganz klasse. Die Einbrecher sind meines Wissens nach verurteilt worden. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 27, 2014 at 11:59 AM Share Posted October 27, 2014 at 11:59 AM Polizisten wurden sogar bei nur angenommener Notwehr freigesprochen. (-> "putative Notwehr") Man soll nicht alles durcheinanderbringen Putativnotwehr lag nach Bewertung des Gerichts auch nicht vor. Der Staatsanwalt hat das auch nicht so gesehen. Er hielt eine Überlastung zu Gute. Eine Notwehrsituation gab es nach Ansicht der Beteiligten nicht mehr. Er ist nicht mal zur Mindeststrafe verknackt worden. Man hat ihm also einiges an dieser besonderen Situation positiv angerechnet. Das man ohne Notwehr niemanden erschießen darf, dürfte auch klar sein. Wäre es Notwehr gewesen, wäre er auch freigesprochen worden-zu Recht. Link to comment Share on other sites More sharing options...
George Posted October 27, 2014 at 12:07 PM Share Posted October 27, 2014 at 12:07 PM Man soll nicht alles durcheinanderbringen Putativnotwehr lag nach Bewertung des Gerichts auch nicht vor. Der Staatsanwalt hat das auch nicht so gesehen. Er hielt eine Überlastung zu Gute. Eine Notwehrsituation gab es nach Ansicht der Beteiligten nicht mehr. Er ist nicht mal zur Mindeststrafe verknackt worden. Man hat ihm also einiges an dieser besonderen Situation positiv angerechnet. Das man ohne Notwehr niemanden erschießen darf, dürfte auch klar sein. Wäre es Notwehr gewesen, wäre er auch freigesprochen worden-zu Recht. Wenn ich diesen Bullshit lese, ist mir klar, dass du noch keinen diesbezüglichen Besuch hattest. Ich sehe das so - deutsche Gerichte lassen einem Verbrechensopfer nur zwei Möglichkeiten - Dauerliegeplatz 2 Fuß unterm Rasen oder weiterleben mit Bewährungsstrafe. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 27, 2014 at 12:11 PM Share Posted October 27, 2014 at 12:11 PM Erläutere mir doch bitte diesen Bullshit. Bei uns nennt sich das geltendes Gesetz. Mit Forke und Fackel kannst du in Transilvanien zum Schloss von Dracula ziehen. Hier darfst du dich jedoch nur schützen. In der Not wehren oder kurz Notwehr. Ohne Not gibts keine Wehr. Da gibts die Justiz. Ansonsten ist mir dein dümmlicher Unsinn keine weitere Kommentierung wert. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Wodan Posted October 27, 2014 at 12:11 PM Share Posted October 27, 2014 at 12:11 PM Inwieweit lag sie noch vor. Die "Notwehrlage" liegt so lange vor, wie der Einbrecher/Räuber noch nicht weg ist. Wenn der Räuber vor mir weg läuft, kann ich den Angriff auf ein Rechtsgut (mein Eigentum) noch erwehren. Ich weiß, viele Leute sehen das anders, aber ich interpretiere das Gesetz so. - Werde ich "geschlagen" und der Schläger rennt weg, ist die Notwehrlage beendet (Der Angriff ist abgeschlossen). Angriff auf das Rechtsgut: Körperlicher Unversehrtheit bzw. Leib und Leben. - Werde ich bestohlen oder gar beraubt und der Täter flüchtet vor mir, dauert der Angriff so lange an bis er verschwunden ist (oder halt eben nicht), oder eben die Beute aufgibt. Angriff auf das Rechtsgut: Eigentum (Wenn ich den Täter am nächsten treffen sollte, dauert die Notwehrlage natürlich nichtmehr an) Beide Rechtsgüter sind Notwehrfähig. In meinen Augen ist es, entgegen der Annahme des Richters, immer noch eine Notwehrlage gewesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mutter Posted October 27, 2014 at 12:15 PM Share Posted October 27, 2014 at 12:15 PM Dann lies dir das bitte im Urteil durch. Es war eben nicht mehr so. Ansonsten binn ich nämlich genau der selben Meinung. Die Parameter müssen aber passen. Im vorliegenden Fall hat der Rentner durch seine Aussage erst selbst dafür gesorgt, dass keine Notwehrlage bezüglich des Eigentumsdelikts vorlag. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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