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Der Fall Sittensen


Nightingale

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Erläutere mir doch bitte diesen Bullshit. Bei uns nennt sich das geltendes Gesetz.

Mit Forke und Fackel kannst du in Transilvanien zum Schloss von Dracula ziehen. Hier darfst du dich jedoch nur schützen. In der Not wehren oder kurz Notwehr. Ohne Not gibts keine Wehr. Da gibts die Justiz.

Ansonsten ist mir dein dümmlicher Unsinn keine weitere Kommentierung wert.

Du liegst nicht of richtig, und wenn daneben, dann gleich weit.

Mir reichts, du stehts ab jetzt auf Ignore.

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Dann lies dir das bitte im Urteil durch. Es war eben nicht mehr so.

Ansonsten binn ich nämlich genau der selben Meinung. Die Parameter müssen aber passen.

Im vorliegenden Fall hat der Rentner durch seine Aussage erst selbst dafür gesorgt, dass keine Notwehrlage bezüglich des Eigentumsdelikts vorlag.

Im ersten Urteil war der Freispruch genauso (die Diebe waren noch im "Eigentum" - Wohnung ) begründet. M. E. ist auch hier wieder der Richter vor pc eingeknickt oder hat die Migrantenbonuskarte gezogen.

Oder mußte ein Urteil her, damit die Angehörigen (Eltern) jetzt eine zivilrechtliche Schadensersatzklage anstreben können?

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Also, ich stelle eine steigende Konfliktunfähigkeit fest. Ignorlisten sind eigentlich eines erwachsenen Menschen nicht würdig und unnötig.

Man braucht ja nicht einer Meinung zu sein, wäre schlimm, wenn alle eine Meinung hätten, der Diskurs ist das was vieles interessanter macht. Wenn mir eines Users Meinung nicht passt, dann sage ich ihm das entweder oder sage garnichts.....

Wirklich interessant finde ich den Freispruch in erster Instanz und die Forderung des Staatsanwaltes in der zweiten. Man sollte sich noch eine Dritte anhören, vielleicht fährt er dann noch ein......

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Nanana, die Justiz in Deutschland ist unabhängig. In erster Instanz war auch in der Bewertung, dass die Täter bewaffnet waren und Eigentum dabei hatten.

ja, theoretisch ist das richtig und für die meisten Urteile gilt das wohl auch. Aber es gab schon so einige Beispiele (Mollath), da könnte man über diese Aussage schon ins Grübeln kommen

Die Bewaffnung war zwar jetzt auch noch ein Thema, da war es aber nur eine "harmlose Schreckschußpistole" (lt. Medien)

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Also, ich stelle eine steigende Konfliktunfähigkeit fest. Ignorlisten sind eigentlich eines erwachsenen Menschen nicht würdig und unnötig.

Sorry, das sehe ich anders. Konflikte sind nicht dazu da, um in jedem Falle ala MultiKulti bereinigt zu werden, man muss auch verschiedener Meinung sein können.

Und da gibt es dann eben auch "Spezialfälle".

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Richtig. Man muss sich dieser Notwehrsituation jedoch bewusst sein. Der Rentner schoss nach eigenen Angaben eben nicht, um sein Eigentum zu schützen. Er wusst nicht einmal, dass sie sich mit Beute davon machten.

Es ist ein wenig verzwickt, jedoch nachvollziehbar. Man sieht immer wieder, dass man zunächst überhaupt keine Angaben machen sollte und dann mit einem guten Anwalt eine vernünftige Strategie verfolgen sollte.

Eine nächste Instanz könte das anders sehen. DIe Begründung ist für mich akzeptabel.

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Hammer!

Bin ich der einzige der Auszüge aus dem Urteil gelesen hat?

Das Gericht ist durchaus der Überzeugung dass der Rentner aus Notwehr gehandelt hat.

Allerdings - und das ist das Erschreckende daran - wird ihm negativ ausgelegt dass er Jäger sei und deswegen nicht auf den Oberkörper hätte schießen dürfen.

Nach Überzeugung des Gerichts gab der Rentner die Schüsse aus Angst um sein Leben bewusst ab, überschritt dabei aber die Grenzen der Notwehr. "Ein gezielter Schuss auf Arme oder Beine wäre ausreichend gewesen und hätte auch den Angreifer gestoppt", sagte der Vorsitzende Richter Berend Appelkamp in seiner Urteilsbegründung.

So habe der Rentner auf einen ohnehin fliehenden Menschen geschossen. Als Jäger sei er waffenkundig gewesen und hätte wissen müssen, dass er nicht auf den Oberkörper zielen dürfe. "Er hat den Tod des Räubers subjektiv billigend in Kauf genommen.

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das Urteil ist ne Sauerei.

Das ist ein normaler Mensch und kein Polizist der für solche Situationen geschult wird.

Da kommt eine horde Diebe und im ganzen drunter und drüber muss er noch im Kopf so frei sein und einen gezielten schuss abzusetzen.

Wie bitte soll das funktionieren. Es gibt ja schon genügend Schützen die auf Meisterschaften das große Flattern bekommen. Und dann erst bei einem bewaffneten Raubüberfall.

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Sorry aber da sage mir einer es gibt keine "Sippenhaft".Dadurch das er Jäger ist zählt weder sein Alter noch das er gebrechlich ist,noch der Umstand das wenige Wochen vor der Tat ein anderes Eigentumsdelikt einen tödlichen Ausgang nahm. Das hat nichts mit Objektivität zu tun,das ist Richter Voreingenommenheit gegen Opfer sich gegen Täter wehren. Ein absolut falsches Signal zur Gesellschaft und den wahren Tätern.

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mich kotzt das Urteil auch an. Irgendwann wird es zu einem Kopfabschneiderüberfall kommen und dem Opfer wird zur Last gelegt, vorher nicht Margot Käßmann zu Hilfe gerufen zu haben (die dann eh besoffen über die böse Gewalt schwadroniert).

Was für ein Scheiß-Staat.

Normalerweise hätten die Komplizen des Eigentumbereicherers dessen Ableben mit zu verantworten gehabt, denn sie haben gemeinschaftlich den Rentner überfallen. Eine Verurteilung wegen 1st degree murder wäre ihnen in Texas sicher gewesen.

Aber wir sind hier leider nicht in einem zivilisierten Land.

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