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Antwort vom BMI: Schutz durch den Staat vor Kriminalität


Hagen

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Antwort auf meine diesbezügliche Anfrage (Was der Staat zum Schutz der Bürger unternimmt):

Schutz durch den Staat vor Kriminalität

Zum allgemeinen Schutz der Bevölkerung vor Kriminalität sei darauf verwiesen, dass laut der am 21. Mai 2003 veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik die Zahl der Straftaten im Jahre 2002 zwar gegenüber dem Vorjahr leicht angestiegen ist, sie aber immer noch geringer ist als in den Jahren 1993 und 1997. Konstant hoch ist die Aufklärungsquote. Sie lag 2002 bei insgesamt 52,6% und damit im sechsten Jahr in Folge bei über 50%. Besonders hoch bei steigender Tendenz ist die Aufklärungsquote bei schweren Straftaten (Mord und Totschlag: 95,9%; gefährliche und schwere Körperverletzung: 84,6%; Vergewaltigung und sexuelle Nötigung: 81,8%).

Bei der Verwendung von Schusswaffen zur Begehung einer Straftaten ist die Entwicklung insgesamt rückläufig (2002: 16.411 Fälle, davon 10.883 gedroht, 5.528 geschossen; 2001: 16.686 Fälle, davon 11.270 gedroht, 5.416 geschossen). Auch langfristig gesehen nimmt der Einsatz von Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten seit 1971, dem Beginn der gesonderten Erfassung, insgesamt ab, bei unterschiedlichen Entwicklungen für Drohen und tatsächlichem Gebrauch. 1971 wurden in Deutschland, bezogen auf den Gebietsstand vor dem 3. Oktober 1990, noch 18.969 Straftaten mit einer Schusswaffe begangen (gedroht 6.065, geschossen 12.904). Bemerkenswert ist auch, dass im Jahre 2002 bei einem Drittel der Fälle, bei denen mit einer Schusswaffe geschossen wurde, es sich um eher weniger gravierende Delikte, wie z.B. Sachbeschädigung in Form von Schießen auf Verkehrszeichen, gehandelt hat. Bei Mord und Totschlag nahm die Zahl der Fälle, in denen 2002 geschossen wurde, um 18,5% und bei der gefährlichen und schweren Körperverletzung um 0,5% ab. Bei Raubdelikten wurde 2002 um 4,3% weniger oft mit der Schusswaffe gedroht als im Jahr davor. Dies zeigt sowohl die Effektivität der repressiven Bekämpfung des Schusswaffenmissbrauchs als auch den Beitrag, den das Waffenrecht als Ordnungsrecht insbesondere dazu leistet, dass aus legalen keine illegalen Schusswaffen werden. Umgekehrt werden die notwendigen Anstrengungen bestärkt, die Waffenkriminalität weiter einzudämmen, wozu das neue Waffenrecht einen gewichtigen Beitrag leitet.

Die hier dargelegten Fakten zeigen, dass die Kriminalität in Deutschland in den letzten Jahren in etwa konstant geblieben ist, die Aufklärungsquote, insbesondere bei schweren Straftaten, auf sehr hohem Niveau gehalten wird und der Einsatz von Schusswaffen bei der Begehung von Straftaten, hier v.a. der tatsächliche Gebrauch, sowohl langfristig als auch aktuell rückläufig ist.

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Umgekehrt werden die notwendigen Anstrengungen bestärkt, die Waffenkriminalität weiter einzudämmen, wozu das neue Waffenrecht einen gewichtigen Beitrag leitet.

Wo bitte leistet das neue WaffG einen Beitrag die "Waffenkriminalität" einzudämmen ?

Dazu der geistreiche Ausdruck "Waffenkriminalität", als wenn eine Waffe an sich kriminell wäre.

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