357.mag Posted October 3, 2006 at 12:14 PM Share Posted October 3, 2006 at 12:14 PM Der Faszination von Maschinenwaffen und Sturmgewehren sollte der Sammler nicht erliegen. Das neue Waffengesetz hat allerdings eine Erleichterung gebracht, indem der sogenannte ?Anscheinsparagraph? nach § 37 WaffG-alt weggefallen ist. Nunmehr dürfen zu Dekowaffen umgebaute Maschinenpistolen und Sturmgewehre erworben und besessen werden. Die Kriegswaffenliste (als Anlage zum Kriegswaffenkontrollgesetz) nennt in Teil B als Kriegswaffen folgende: V. Rohrwaffen 29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkühlung, Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, d) halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind, und der Jagd- und Sportgewehre 30. Granatmaschinenwaffen, Granatgewehre, Granatpistolen 31. Kanonen, Haubitzen, Mörser jeder Art 32. Maschinenkanonen 33. gepanzerte Selbstfahrlafetten für die Waffen der Nummern 31 und 32 34. Rohre für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 35. Verschlüsse für die Waffen der Nummern 29, 31 und 32 36. Trommeln für Maschinenkanonen Kriegswaffen vor dem 2. September 1945 unterliegen nur dem Waffengesetz, da diese nicht mehr in der Kriegswaffenliste stehen. Die Waffenliste in Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 zum Waffengesetz nennt diejenigen Waffen und die Munition, mit denen der Umgang verboten ist. Folgende Kriegswaffen sind damit für den Waffensammler tabu (sofern er keine Ausnahmegenehmigung der Bundeskriminalamtes besitzt): 1. Kriegswaffen nach 1.1 der Liste, 2. Vollautomaten nach 1.2.1 der Liste, 3. Halbautomaten nach Nr. 29 d) der Kriegswaffenliste, die nach dem 2. September 1945 bei einer militärischen Streitkraft eingeführt worden sind. Umbauten von halbautomatischen militärischen Gewehren in ?zivile? Schusswaffen sind grundsätzlich verboten, Rohre und Verschlüsse dürfen nicht austauschbar sein. Das bedeutet, dass solche Umbauten anders gestaltete Rohre und Verschlüsse haben müssen, um einen Rückbau unmöglich zu machen. Nachgebaute Selbstlader im Sturmgewehr-?Look? müssen so gestaltet sein, dass militärische Originalteile nicht passgerecht sind. Für den Waffensammler stellt sich die Frage, welche militärische Selbstladewaffen vor dem 2. September 1945 eingeführt worden sind, denn diese Waffen sind unabhängig von ihrem Aussehen als Waffen im Sinne des neuen WaffG zugelassen (Richtlinie BMWi V B 3 ? 10 17 03 vom 21.4.1999; durch eigene Recherchen korrigiert). Deutschland: Mauser-Fliegerselbstlader Mauser-Festungsselbstlader Selbstladegewehr Modell 41 M (Mauser) Selbstladegewehr Modell 41 W (Walther) Selbstladegewehr G 43 Volkssturm-Selbstladekarabiner Frankreich: Selbstladegewehr M 1917 R.S.C. Selbstladegewehr M 1918 Italien: Selbstladegewehr Beretta 1918/30 Mexiko: Mondragon-Gewehr Schweden: Selbstladegewehr Ljungmann 1942 B UdSSR: Selbstladegewehr 7,62 mm Tokarev SWT 38 Selbstladegewehr 7,62 mm Tokarev SWT 40 Selbstladekarabiner 7,62 mm Tokarev SWT 40 USA: US Rifle Cal. 30 M 1 Garand Selbstladegewehr Johnson M 1941 US Carbine Cal. .30 M 1 US Carbine Cal. .30 M 1 A 1 US Carbine Cal. .30 M 2 US Carbine Cal. .30 M 3 Ganz sicher werden diese Waffen nicht Grundlage oder Basis einer Sammlung sein können, doch stellen diese Waffen für den deutschen Ordonnanzwaffensammler gewissermaßen den Endpunkt der Entwicklung dar, wenn die Sammelepoche bis 1945 reicht ? was für die meisten Sammelanfänger sicher zutrifft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
ruestow Posted November 6, 2018 at 08:09 PM Share Posted November 6, 2018 at 08:09 PM Hallo, ich bemerke diesen Text erst jetzt, wo kommt er her? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jägermeister Posted November 6, 2018 at 08:15 PM Share Posted November 6, 2018 at 08:15 PM Scheinbar hat der ehemalige Betreiber nicht auf die Quelle verwiesen: http://www.waffensammelpass.de/kriegswaffenkontrollgesetz-kwkg Wenn gewünscht, löschen wir dies auch, sollte das Urheberrecht beeinträchtigt sein. Link to comment Share on other sites More sharing options...
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