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Waffenaufbewahrung während der Reise


Hoss

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Hatte gerade ein interessantes Gespräch mit einem Kollegen (300m-Schütze). In diesem Zusammenhang tauchte eine Frage auf die ich so nicht beantworten konnte.

Wie ist eine Schusswaffe aufzubewahren, wenn ich während der An/Abreise wegen eines weiteren Weges in irgendeinem Hotel o.ä. übernachte :?:

Im Auto darf ich sie nicht lassen, im Hotel gibt es sicher keinen Gewehrschrank nach Klassifikation, geschweige denn einen Berechtigten dem ich sie zur Aufbwahrung überlassen dürfte, wenn ich einen Zug durch die Gemeinde machen möchte. Im Zimmer lassen? Nach Aussage des Kollegen wurden sie in Hochbrück (Olympiaschiessanlage München) darauf hingewiesen dass dies eben auch "Verboten" ist. Punktum. Und selbst wenn ich (wie in München) die Möglichkeit zur Aufbewahrung der Waffe habe, kann/soll/muss ich die Munition mit aufs Zimmer nehmen? Nicht dass den ausgerechnet der Schlüsselmeister bzw. Torwächter eben Unfug mit meiner Waffe treibt. (Denn warum sollte der zuverlässiger sein als ich ? und in Hochbrück soll es deren ACHT geben die Zugang zur Waffenkammer haben)

Fragen über Fragen.....

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tja.... weils keine antwort gibt...

hier ist ja nicht WO, da hättest du relativ schnell "antworten" bekommen.... und gratis dazu eine handfeste diskussion inkl. der standardsätze "vorauseilender gehorsam", "ich habe nie behauptet", und "wer lesen kann ist klar im vorteil". :lol:

ich stand vor dem selben problem, als wir auf der waffenbörse in kassel waren. wir hatten unsere kurzwaffen dabei, da ja abends der visier-online-treff war. letztendlich lagen sie dann tagsüber im verschlossenen koffer unterm hotelbett.

das war garantiert nicht legal, aber das einzige, was wir tun konnten, da der hotelsafe (in der rezeption) zu klein war.

ich denke, die legale variante ist:

mit gewehr im hotel ankommen, beim gewehr bleiben, hotel nur verlassen um zum stand zu fahren, danach direkt ins hotel.

somit ist das übernachten bzw. verweilen im hotel nur eine pause beim transport, dafür wird kein tresor benötigt.

und wehe, das hotel liegt nicht auf direktem weg zwischen deinem zuhause und dem schießstand. :shock:

hört sich jetzt wie satire an, aber leider....

lasse mich aber gernstens vom gegenteil überzeugen!

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Nun hetz doch nicht so...

Die Antwort dürfte sich in § 12 I Nr. 3 WaffG 2003 finden. Dieser regelt, daß eine Waffe einem Beauftragten oder Mitglied einer schießsportlichen Vereinigung ohne weitere Erwerbsberechtigung übergeben werden darf, solange dieser bei der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffe den Weisungen des Berechtigten unterliegt.

Im Klartext: Sorgt der Ausrichter einer Schießsportveranstaltung für eine Aufbewahrungsmöglichkeit, so kann diesem die Kanone in die Hand gedrückt werden.

Entsprechendes gilt für Munition.

Da allerdings die überwiegende Mehrheit aller Mitglieder einer schießsportlichen Vereinigung über eine WBK verfügen dürften, sollte bereits § 12 I Nr. 1a WaffG 2003 (Überlassen zur vorübergehenden sicheren Verwahrung) greifen.

Alles klar?

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hier ist ja nicht WO, da hättest du relativ schnell "antworten" bekommen.... und gratis dazu eine handfeste diskussion inkl. der standardsätze "vorauseilender gehorsam", "ich habe nie behauptet", und "wer lesen kann ist klar im vorteil". :lol:

Deshalb habe ich die Frage ja hier reingestellt. 8)

@ Sledge. Der 12er greift so eben nicht, weil dass Hotelpersonal eben kein Beautragter einer SsV ist. Man ist "nur" auf dem Weg zu einer Veranstaltung oder zurück und der eventuelle Übernachtungsort hat aber nix, aber auch gar nix mit dem Schießen zu tun. Darum ging es.

P.S. Besten Dank an karaya, Da werden Sie geholfen :D

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Das Problem kennen wir auch. ... und nicht zu knapp.

Grundsätzlich, wenn wir zuviele mithaben (Ausstellung wie Börse etc... ). Vor Ort ist ja wohl ein Sicherheitsdienst, aber trauen tun wir der Sache nicht wirklich. Die Nächte sind lang. Und die Börsen bieten keinen Tresorraum.

Ergo gehen wir nach Konzept: Waffenteilung vor. Schlitten, Griffstück und Lauf wird getrennt. Läufe bleiben am Stand. Der Rest der Waffe.... ist in nicht zusammengebauten Zustand in 3 versperrten Köfferchen... oder kann auch im Hoteltresor ohne Griff in verschlossen A4 Kuvert hinterlegt werden.

Das Tamtam wenn so ein Ding weg ist... wahrlich wollen wir uns ersparen. Da ist es einfacher man macht regelmässig, Klick klack.. und baut das Ding wieder zusammen.

Falls jetzt mein Posting ein Problem sein sollte..... einfach löschen.

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  • 1 month later...

Die Verordnung formuliert hier, das die Waffen, soweit die "normalen" gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt werden können, unter "angemessene Aufsticht" zu verwahren sind. Was hierunter im Einzelfall zu verstehen ist, wird sich wohl erst im Laufe der Zeit klären.

Quelle: FWR Newx Nr. 2-8/2003 Seite 9

Entsprechende Passage in der Allgemeine Verordnung zum Waffengesetz §13 Abschnitt 11:

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  • 2 weeks later...

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