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Schießsportordnung


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Wie sagte schon der Araber: Du kannst nicht beides haben, eine fette Frau und viel Platz im Bett. Wenn du für 30,- € 12 mal pro Jahr auf 300m schießen kannst (der örtliche zivile Anbieter nimmt 40,- pro Stunde), gelegentlich auch auf 1.000m, dann fragst du nicht "warum" sondern "wie hoch", wenn er dir ein Stöckchen hin hält. Stimmt, die Sportordnung ist von vorauseilendem Gehorsam gekennzeichnet. Aber sie läßt noch genügend Freiheit, insbesondere wenn man weiß, was im Hintergrund abläuft. Ich war letztes Jahr Gastgeber bei der Kick Off Veranstaltung für eine RSA in unserem Verband. Dort war der Eigentümer der Liegenschaft (die BImA), der Mieter (das BwDLZ) und der Nutzer (der KasKdt, vertreten durch mich (als Reservist!!)), sowie die Fachaufsicht, das Amt für Heeresentwicklung sowie der Leiter der Munitionstechnischen Sicherheit Nord vertreten. Tenor war, daß auf Grund der hohen Belastung der StOSA ( der Verband verschießt 150k Schuß. PRO MONAT) , sowie des maroden baulichen Zustands, Schießen für Reservisten nur noch unter Nachweis der "militärischen Förderung" genehmigt werden. Also lehnt sich die Sportordnung teilweise an militärische Richtlinien an, muß aber genug Abstand zu combatmäßigem Training halten, um vom BVA anerkannt zu werden. Das nennt sich Spagat. In einem Parallelthread habe ich die baulichen Richtlinien für militärische Schießstände gepostet. Sie weichen z.B. in den Winkel der Sicherheitsbereich deutlich von den zivilen Richtlinien des BMI ab. Nun sagte mir, unter der Hand, der Leiter Munitionstechnische Sicherheit: Ihr seid ein ziviler e.V. und damit gelten für euch die zivilen RiLis . Das wäre dann ein echter Showstopper für Reservistenschießen gewesen. Und deshalb sind zukünftig nur noch militärische Kaliber mit identischen Leistungsparametern  genehmigungsfähig, "Exoten" wie 30-06, 8x57, 6,5x55 und watt noch alles wird es nicht mehr geben. Selbst Repetierer standen schon auf der Streichliste.

Cheers :drinking-14:, auf die fetten Frauen

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vor einer Stunde, Whitestar sagte:

Nun sagte mir, unter der Hand, der Leiter Munitionstechnische Sicherheit: Ihr seid ein ziviler e.V. und damit gelten für euch die zivilen RiLis . 

Das halte ich für ziemlich weit hergeholt. Nicht der Nutzer entscheidet hier über die Rechtsgrundlage, sondern das Grundstück bzw. dessen Eigentümer. So ist es analog auch im Baurecht, nur dass dort die Nutzung letztendlich durch den Flächennutzungsplan bzw. durch Bebauungspläne vorgegeben wird. Beim Bund ist die Systematik nur ein wenig anders. Für den Bund gilt ja kaum ein Gesetz.

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Das ist korrekt, die Bw unterliegt nicht dem Baurecht.

Und dann gibt es noch den Arschlochfaktor. Die BImA hat das Haus des Standwarts in der StOSchAnl Groß Ippener bei Bremen an den Standwart verkauft und was macht der? Er klagt wegen Lärmbelästigung. Mit dem Resultat, daß die BImA nun ALLE alten Standwarhäuser abreißen läßt.

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Am ‎17‎.‎05‎.‎2019 at 08:37 , Jägermeister sagte:

Das halte ich für ziemlich weit hergeholt. Nicht der Nutzer entscheidet hier über die Rechtsgrundlage, sondern das Grundstück bzw. dessen Eigentümer. So ist es analog auch im Baurecht, nur dass dort die Nutzung letztendlich durch den Flächennutzungsplan bzw. durch Bebauungspläne vorgegeben wird. Beim Bund ist die Systematik nur ein wenig anders. Für den Bund gilt ja kaum ein Gesetz.

Scheint jetzt ernst zu werden. Da soll es eine Weisung 23 vom Ltr MuntechSichh im LKdo Schwerin geben, die genau damit den Hahn zudrehen will.

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Just now, TorstenM sagte:

Was steckt dahinter? Da kenne ich mich null aus, aber von außen kurz quergelesen dreht sich mir immer mehr das Wortgebilde „geduldetete Bananenrepublikevolution“ in den Sinn...?!

Nun -  da könnte man doch mal den Spekuliermodus anschalten.

- bestimmte Mun-Sorten können auf Bw-Ständen nicht mehr geschossen werden

mögliche Folgen:

- in der Fläche sind StOSchAnlagen meist die einzige Möglichkeit einer RAG mit großen Kalibern und auf Distanzen bis 300 m zu schießen.

- Diese Möglichkeiten fallen nun Stück für Stück weg.

Fragen:

- Besteht dann mein Bedürfnis z. B. für den 98 K, den Schwedenmauser u. ä. Waffen noch.

Wenn "Nein", dann Ziel erreicht. Waffe muß verkauft oder verschrottet werden. Die betreffende Region ist wieder "ein Stück sicherer" geworden

 

Langfristig kann der Markt die Waffen aller RAG´n nicht aufnehmen - Preisverfall - usw. und so fort.

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vor 3 Stunden, TorstenM sagte:

Danke, wohl eine der Möglichkeiten, Ich versuche mir immer wieder selbst einzureden, „da ist kein strategischer Plan, die sind einfach so doof...“  Hilft mir nur nicht in meinem Gemüt.

Die Wahrheit kann wahrscheinlich keiner von uns wirklich denken; die ist so grausam, die kann ein normaaler Mensch nicht erdenken. Dazu bedarf es "listiger Politikerhirne", die langfristig planen - -  aber nicht für den Bürger!!

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  • 5 weeks later...

32 ACP ist kein militärisches Kaliber mehr, deshalb würde FmF  (Förderung militärischer Fähigkeiten) als Bedürfnisgrund weg fallen. Außerdem sind viele STOSA schon auf Gummmigranulat Kugelfang umgerüstet und die 32 ACP würde schon in der Deckplatte stecken bleiben und hätte damit ein Hartziel-Effekt mit Sekundärschäden. Deshalb durch die Standordnung verboten.

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vor 30 Minuten, Glockologe sagte:

Es könnte mir ja wurscht sein, aber die Zeile M13/M28 Highway Patrolman erzeugt bei mir Schwindel und leicht Übelkeit.

Motto : Wissen ist Macht, nix wissen macht auch nix?

Typisch Wiener Grantler... Nur weil die hinter dem M das odel vergessen haben.:cool1: Zu meiner Zeit als Stellv.LaBea wurden die von RP ausgearbeiteten Positivlisten glatt abgelehnt, brauchts nicht...:whistling:

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