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Jagdwaffen vererben und erben


Jägermeister

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Zitat

Das deutsche Erbrecht wird durch den Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB geprägt. Das bedeutet, dass der Erbe automatisch alle Rechte und Pflichten des Erblassers übernimmt. Die Erbschaft kann auch nur im Ganzen angenommen oder ausgeschlagen werden. Der Verzicht auf einzelne Gegenstände ist nicht möglich.

https://www.anwalt.de/rechtstipps/jagdwaffen-vererben-und-erben_155736.html

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Eine Behörde bei uns hat es fertig gebracht, einen Erben (Reservistenkkamerad von mir) dazu zu zwingen, den Jagdschein zu machen, ansonsten wollten sie ihm alle Jagdwaffen seines Vaters abnehmen. Selbst bei uns im Verein waren viele der meinung das muss so sein und waren auch nicht vom gegentei zu überzeugen, selbst mir vorgelegten Gesetzen. Ganau da haben wir das Problem, dass die Behörden machen können was sie wollen.

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vor 57 Minuten, Greenhawker sagte:

Eine Behörde bei uns hat es fertig gebracht, einen Erben (Reservistenkkamerad von mir) dazu zu zwingen, den Jagdschein zu machen, Gratulation zu dieser Entscheidung, wird er nicht bereuen, die Kosten jetzt mal ausen vor.

ansonsten wollten sie ihm alle Jagdwaffen seines Vaters abnehmen. Selbst bei uns im Verein waren viele der meinung das muss so sein und waren auch nicht vom gegentei zu überzeugen, selbst mir vorgelegten Gesetzen. Genau da ist das Problem in " Deppenland" zu viele Speichellecker & Arsxxgeigen.

Ganau da haben wir das Problem, dass die Behörden machen können was sie wollen.

Ist politisch so gewollt & wer glaubt das da in einem Verfahren " Recht" gesprochen wird, der glaubt auch das Zitronenfalter Zitronen falten.

Die Allerwenigsten haben die Traute gegen Behörden vor zu gehen. Traurig aber wahr & solange die Herren in dem Ämtern nicht persönlich für die Kosten die sie verursachen zur Kasse gebeten werden, ändert sich nichts.

Ist zwar "unsere Unendliche Geschichte mit dem Helden" aber der Frieder bringt es auf den Punkt !!!

https://rheinhessen-storys.de/der-fall-held-und-die-frage-sind-vor-dem-gesetz-wirklich-alle-gleich/?fbclid=IwAR1oMdwT25RQEJ9sbnSbL4H-X-OtSJv7i9S5O9ZjGW6eKqf6sotWlsiazaA

Edited by Mike57
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vor 1 Minute, Greenhawker sagte:

Der Jagdschein bringt ihm persönlich gar nichts, denn er hat mit der Jagd nichts am Hut. Er löst zwat regelmäßig seinen Jahresjagdschein um sein Bedürfnis nicht zu verlieren, aber das ist das einzige was er jagdlich macht.

Schade, ich geh gerne mit meinem Arbeitskollegen raus. Macht Spass, man ist in der Natur & kann( leise natürlich :-)) über Gott & die Welt quatschen. Leider muss ich dafür 100km einfach in den Hunsrück fahren. Der hat sogar extra noch den Angelschein gemacht um 3km Bachlauf zu pachten, damit das Teilstück nicht nach NRW an einen Verein verpachtet wird... :rolleyes1:. Die Forellen aus dem Bach schmecken übrigens lecker, rosa Fleich von den amerikanischen Flußkrebsen, die Sie fressen, hat Irgend ein Idiot mal dort ausgesetzt..:heulkrampf:.

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  • 3 years later...

Wie soll ein möglicher Erbe, die Waffen unverzüglich anmelden, wenn er gar nicht weiß und das ist ja wohl die Regel, welche und wieviel Waffen er geerbt hat?

Diese befinden sich ja in einem versperrten Tresor und sind somit für unberechtigte Personen nicht zugänglich.

Und das Erbe wird ja gewöhnlich erst mit der Eröffnung des Testaments bekannt gegeben (und das kann, wie im Falle meiner unlängst verstorbenen Tante ganz schön lange dauern).

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