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Landratsamt überprüft sichere Aufbewahrung von Schusswaffe


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Geschrieben

Kreis Miltenberg. Um der Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung von Waffen durch Unbefugte entgegen zu wirken, werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landratsamtes Miltenberg in nächster Zeit gemeinsam mit der Polizei bei Sportschützen und Jägern stichprobenartig überprüfen, ob die Waffen ausreichend sicher aufbewahrt werden. Überprüft werden auch ?Altbesitzer?, die ihre Waffen bei Inkrafttreten des Waffengesetzes in den siebziger Jahren angemeldet haben, und Personen, die im Rahmen der Erbfolge in den Besitz von Waffen gekommen sind

Das seit April 2003 geltende Waffengesetz schreibt vor, dass alle Schusswaffen in geeigneten Behältnissen unterschiedlicher Sicherheitsstufen aufbewahrt werden. Die Anforderungen an die hierfür vorgesehenen Behältnisse richten sich nach Art und Zahl der Waffen, die aufbewahrt werden.

Das Waffengesetz ermächtigt die zuständigen Behörden zu überprüfen, ob der einzelne Waffenbesitzer seine Waffen ordnungsgemäß und sicher aufbewahrt. Dazu haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Behörde das Recht, die Wohnungen der Waffenbesitzer zu betreten und in Fällen, in denen der Wohnungsinhaber dies verweigert, auch Durchsuchungen anzuordnen. Der Gesetzgeber hält diese behördliche Aufgabe für so bedeutsam, dass er das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung hier durch Gesetz eingeschränkt hat.

In letzter Zeit kam es bundesweit immer wieder zu Ereignissen, bei denen Menschen durch missbräuchliche Verwendung von Waffen durch Unbefugte verletzt oder getötet wurden. In den meisten dieser Fälle haben sich die Täter die Waffen bei Angehörigen, die zu deren Besitz berechtigt waren, verschafft. Diese illegale Beschaffung der Waffen wurde erheblich erleichtert, weil diese nicht den Sicherheitsanforderungen entsprechend aufbewahrt wurden.

Verstöße gegen die Aufbewahrungsvorschriften erfüllen nicht nur den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit und werden mit einer Geldbuße geahndet, sondern führen auch regelmäßig zu einem Widerruf der erteilten Waffenbesitzkarte. Dies hat zur Folge, dass sich der Waffenbesitzer von seinen Waffen trennen muss und Jäger und Sportschützen ihr Hobby dann nicht mehr oder nur sehr eingeschränkt nachgehen können.

http://www.landratsamt-miltenberg.de/sv/sonstiges/pm_waffenpruefung.htm

Geschrieben

Na ja, ist jetzt nicht unbedingt neu. Ich habe kein Problem damit. Wir leben halt in D, und da will jeder Beamte seine Daseinsberechtigung haben.

Bei dem Arbeitstempo unserer Beamten dürfte es aber einige Zeit dauern, bis der erste Waffenschrank kontrolliert wird.

Also gemach....

Geschrieben

bei mir hat die polizei auch das recht, jederzeit

"reinzuschneien" um die ordentliche laufbewahrung festzustellen

war allerdings noch nie der fall. und wenn, dann rufen die

vorher an, oder machen per e-mail ein termin mit mir aus.

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