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Waffenbörse in Berlin - hier die neusten Informationen


357.mag

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Am kommenden Wochenende findet die Waffenbörse in Berlin statt. Dazu teilt der Veranstalter Expo Management GmbH auf der Homepage www.waffenboersen.com folgendes mit (zitiert gemäß Stand vom 13. Februar 2007):

"Wichtige Mitteilung!

Der Berliner Polizeipräsident hat am 1. Februar 2007 festgelegt:

Der Handel mit erlaubnispflichtigen Gegenständen

auf der Berliner Waffen-Börse läuft folgendermaßen ab:

Schußwaffen und Munition:

Bestellung, Bezahlung und Eintrag am Stand, Lieferung per Post

Hieb- und Stoßwaffen:

Bestellung und Bezahlung am Stand, Lieferung

außerhalb des Messegeländes

Alle anderen frei verkäuflichen Sachen können "normal" erworben werden:

Ware gegen Geld in der Halle

Öffnungszeiten:

Freitag, 16. Februar 10.00 - 18.00 Uhr

Samstag, 17. Februar 10.00 - 18.00 Uhr

Sonntag, 18. Februar 10.00 - 16.00 Uhr

- Zutritt ab 18 Jahren -."

Das heißt: Kein Händler darf dem entsprechend berechtigten Kunden WBK-pflichtige Waffen an Ort und Stelle mitgeben, dann macht er sich strafbar. Seitens des Polizeipräsidenten in Berlin erging ein Schreiben an den Veranstalter der Messe. Darin teilt der Unterzeichner, Herr Clauß-Windloff, seine Rechtausauffassung mit: Sein Hinweis auf das Vertriebs- und Überlassungsverbot auf Ausstellungen erfolgt gemäß § 35 Abs. 3 des Waffengesetzes.

Die entsprechende Passage des Waffengesetzes liest sich wie folgt:

"§ 35

Werbung, Hinweispflichten, Handelsverbote

(1) Wer Waffen oder Munition zum Kauf oder Tausch in Anzeigen oder Werbeschriften anbietet, hat bei den nachstehenden Waffenarten auf das Erfordernis der Erwerbsberechtigung jeweils wie folgt hinzuweisen:

(...)

(3) Der Vertrieb und das Überlassen von Schusswaffen, Munition, Hieb- oder Stoßwaffen ist verboten:

1. im Reisegewerbe, ausgenommen in den Fällen des § 55b Abs. 1 der Gewerbeordnung,

2. auf festgesetzten Veranstaltungen im Sinne des Titels IV der Gewerbeordnung (Messen, Ausstellungen, Märkte), ausgenommen die Entgegennahme von Bestellungen auf Messen und Ausstellungen,

3. auf Volksfesten, Schützenfesten, Märkten, Sammlertreffen oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen, ausgenommen das Überlassen der benötigten Schusswaffen oder Munition in einer Schießstätte sowie von Munition, die Teil einer Sammlung (§ 17 Abs. 1) oder für eine solche bestimmt ist.

Die zuständige Behörde kann Ausnahmen von den Verboten für ihren Bezirk zulassen, wenn öffentliche Interessen nicht entgegenstehen."

Das heißt auch ganz klar, dass es im Ermessen der zuständigen Behörden liegt, hier Ausnahmen zu machen oder eben nicht. Entsprechende Kontrollen für die Berliner Börse sind laut dem Schreiben an den Veranstalter angekündigt. Demnach erstreckt sich das Verbot nicht nur auf die Halle an sich, sondern das Messegelände und seine räumliche Nähe. Laut dem vom 19. Januar 2007 datierten Schreiben aus dem Berliner Polizeipräsidium hat der zuständige Beamte den Veranstalter am 16. Januar 2007 telefonisch von seiner Rechtauffassung informiert; das Schreiben liegt VISIER-online in Kopie vor.

Laut dem Veranstalter Wolf Krey von Expo Management GmbH ging das Schreiben am 24. Januar 2007 bei ihm ein; er hat den zuständigen Beamten am 1. Februar in Berlin besucht.

Krey zu VISIER-online: "Die Messe findet ganz normal statt, zumal ja so viele Aussteller ? der Großteil der Händler ? da sind, die keinerlei vom Waffenrecht berührte Gegenstände anbieten und verkaufen. Unsererseits ist das Schreiben des Berliner Polizeipräsidiums natürlich allen Ausstellern zur Kenntnis gegeben worden. Außerdem beteiligen wir uns pro Paket an den Versandkosten mit je zehn Euro."

Wie Herr Krey ausführt, führt das nicht zwangsläufig dazu, die Waffenbörse Berlin Berlin nicht weiterzuführen. Krey: "Wenn man weiß, dass es nicht anders möglich ist, kann man sich ja in den gegebenen Möglichkeiten einrichten. Und vielleicht bewährt sich das Modell des Versandhandels ja." (MSR)

Quelle = visier.de

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