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#Grüne: Same procedure as last year Miss Kathie?


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Katharina Schulze sitzt für die Grünen im bayerischen Landtag. Seit 2016 stellt sie jedes Jahr Anfragen zum Waffenbesitz in Bayern und verteilt die Antworten zusammen mit ihren Forderungen via Pressemitteilung. Auch dieses Jahr nahmen die Medien dies auf und verbreiteten alarmistische Warnungen.

Pressemeldungen

Waffenbesitz in Bayern steigt alarmierend an

Der Trend zur Aufrüstung hält in Bayern weiter an. Das ist in hohem Maße besorgniserregend. – Katharina Schulze

Alarmierende Aufrüstung in Bayern

2018 ist die Zahl der Waffenbesitzkarten, die zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe berechtigen, auf den höchsten Stand der letzten Jahre gestiegen. Mehr als 400.000 Menschen verfügen über eine Waffenbesitzkarte (exakt: 402.801). Das sind 6% mehr als 2014 (2014: 379.868). Insbesondere die steigende Zahl an Schreckschusswaffen ist alarmierend . 2018 gab es bayernweit mehr als 100.000 „kleine“ Waffenscheine, die zum Führen einer Schreckschusswaffe außerhalb der eigenen Wohnung berechtigen. In diesem Bereich hat in den letzten Jahren eine rasante Aufrüstung stattgefunden – nahezu 130% seit dem Jahr 2014 (2014: 43.977 „kleine“ Waffenscheine). Die Zahl der „großen“ Waffenscheine, die zum Führen der Waffen außerhalb der eigenen Wohnung berechtigen, ist dagegen leicht gesunken.

Katharina Schulze, PM vom 9. Juli 2019

Peter Biller, seit 20 Jahren Sportschütze in Bayern hat sich die Warnungen von Frau Schulze und die Zahlen, auf die sie sich beruft, einmal genauer angeschaut:

Waffenbesitz rückläufig in Bayern

Die Antwort der Landesregierung zeigt, dass die Zahl der Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen leicht rückläufig ist und besonders die Zahl der gültigen Waffenscheine (- 17%) drastisch zurückging. Auch verwechselt Frau Schulze die Zahl der Waffenbesitzkarten (+ 5%) mit den Menschen, die eine oder mehrere Waffenbesitzkarten besitzen (- 2%). Die Zahl der Waffenbesitzkarten (WBK) kann ohne Anstieg der Besitzer oder der Schusswaffen steigen. Durch Besitzwechsel (Verkauf und Neuerwerb) ist eine WBK irgendwann voll und es wird eine weitere benötigt. Auch nutzen einige Besitzer die Möglichkeit, sich zusätzliche WBKs ausstellen zu lassen. Zudem benötigen Sportschützen für verschiedene Waffenkategorien verschiedene WBKs (eine gelbe und eine grüne).

Zu- und Abnahme von WBKs und KWS und WS in Bayern

Quelle: https://katharina-schulze.de/wp-content/uploads/2019/07/combinepdf.pdf

1.200.000 legale Waffen und ein tödlicher Jagdunfall

Frau Schulze erkundigte sich nach Personenschäden mit Schusswaffen und deren Status. In der Anlage zur Antwort der Landesregierung gab es einen Personenschaden mit einer legalen Schusswaffe: ein Jagdunfall!

Dem Bayerischen Landeskriminalamt (BLKA) wurden im Jahr 2018 durch die Verbände der Bayer. Polizei im Rahmen des bestehenden Sondermeldedienstes 60 Fälle gemeldet, bei denen durch den Gebrauch von Schusswaffen Personenschäden entstanden sind.
In einem Fall wurde eine im legalen Besitz befindliche Schusswaffe verwendet, es wurde eine Person getötet. In 59 Fällen wurden im illegalen Besitz befindliche Schusswaffen verwendet, hierbei wurden 53 Personen getötet und sechs Personen verletzt.

Angaben zum Sachverhalt, Ort, Regierungsbezirk, Anzahl der getöteten und verletzten Personen sowie zum jeweiligen Besitzstatus der verwendeten Waffen (legal/illegal) können der Anlage entnommen werden.

Schriftliche Anfrage vom 09.01.2019

Diese Information animierte Mitglieder der Facebookgruppe zu einem Meme:

Dank an Kathi Schulz

Quelle: Facebookgruppe Waffenlobby

 

 

BMI: Kleiner Waffenschein ein Sicherheitsgewinn

Im Vergleich zu 2015 gab 100% mehr “Kleine Waffenscheine”. Aber auch dieser Anstieg ist nach dem Boom von 2016 (+ 60%) ist wieder auf einem normalen Niveau (+ 6% im letzten Jahr). Man bedenke, dass der “Kleine Waffenschein” in Bayern nicht ausläuft und keine laufenden Kosten mit sich bringt. Ein Anstieg bedeutet also, dass mehr neue “Kleine Waffenscheine” ausgestellt werden als alte eingezogen wurden bzw. deren Inhaber verstorben sind. Das ist doch sehr positiv, immerhin handelt es sich hierbei um Bürger mit sauberem Strafregister. Und so sieht es auch das Bundesinnenministerium:

Sicherheitsgewinn durch KWS

Selbstbewaffnung in der rechtsextremistischen Szene

Der Hang zur Selbstbewaffnung im rechtsextremistischen Umfeld ist weiterhin erschreckend hoch. Neonazis haben nachweislich eine höhe Gewaltneigung und sind deshalb eine große Gefahr für ihre Mitmenschen. – Katharina Schulze

Waren Ende 2017 den Behörden 131 Personen aus dem rechtsextremistischen Spektrum mit einer waffenrechtlichen Erlaubnis bekannt, ist diese Zahl 2018 auf 191 Personen gestiegen. Auch wenn die Staatsregierung diesen Anstieg um 40 Prozent hauptsächlich mit einer Zunahme bei den „kleinen“ Waffenscheinen erklärt – diese Entwicklung ist brandgefährlich. Es ist dabei egal, über welche Art Waffenschein wir sprechen – ein*e Rechtsextremist*in in Rage kann seinen Opfern auch mit einer Gas- oder Signalpistole große Gesundheitsschäden zufügen. Ich fordere deshalb die völlige Entwaffnung von Neonazis und Reichsbürgern in Bayern. Bei Anträgen aus diesem Personenkreis sollte eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz Pflicht sein, damit Waffen – von der Gaspistole bis zum Sportgewehr – nicht in falsche Hände geraten.

Katharina Schulze, PM vom 9. Juli 2019

Wir sind sehr dankbar, dass endlich einmal bei den waffenrechtlichen Erlaubnissen mutmaßlicher Reichsbürger und Rechtsextremisten zwischen Waffenbesitzkarte und “Kleinem Waffenschein” für Schreckschusswaffen unterschieden wurde. Seit ca. zwei Jahren taucht immer wieder die Zahl von 900 “waffenrechtlichen Erlaubnissen” in den Händen von “Selbstverwaltern und Reichsbürgern” auf. Doch auch bundesweit sind fast die Hälfte dieser Erlaubnisse “Kleine Waffenscheine.”

Lebensgefährliche Schreckschusswaffen?

Nicht nur das Führen, sondern schon der Erwerb und Besitz einer Schreckschusswaffe muss anders als bisher erlaubnispflichtig werden. – Katharina Schulze

Die Gefährlichkeit von Gas- oder Signalpistolen (Schreckschusswaffen) ist geringer als die von Messern. Man kann aus der Distanz keine großen Gesundheitsschäden zufügen. Nur mit einem auf eine Hauptschlagader aufgesetzten Schuss ist dies möglich. Eine Erwerbsberechtigung für Schreckschusswaffen bringt somit keine Verbesserung für die Sicherheit. Wogegen kurzfristige Waffenverbote für Gewalttäter (wie es die DPolG vorschlägt) eine Disziplinarmaßnahme darstellen und möglicherweise positive Auswirkungen haben können.

Wir hatten schon letztes Jahr diese Behauptung in diesem Artikel widerlegt: Bayerische Grünenfraktions-Chefin Schulze fordert ein strengeres Waffengesetz

Extremist*innen die Waffen konsequent entziehen

Wir Grüne fordern, Rechtsextremist*innen, „Reichsbürger*innen“ und anderen Extremist*innen die Waffen konsequent zu entziehen. Neonazis muss die Möglichkeit genommen werden, an gefährliche Waffen zu gelangen oder sie gar offiziell besitzen zu dürfen. Wir wollen eine obligatorische Regelabfrage beim Verfassungsschutz erwirken, damit Verfassungsfeind*innen keine Waffen erhalten können. Auch dürfen Neonazis keine Schreckschusswaffen erwerben, besitzen und führen dürfen.

Katharina Schulze, PM vom 9. Juli 2019

Während wir zustimmen, dass Extremisten keinen Zugang zu legalen Waffen erhalten sollen, sind wir gegen eine obligatorische Regelabfrage beim Verfassungsschutz. Diese Regelabfrage steht beim Bundesrat seit 2013 ständig auf der Tagesordnung, wurde 2017 von der Regierung abgelehnt und steht wieder auf der Tagesordnung. Wie aus der Antwort der Landesregierung ersichtlich, nimmt der Verfassungsschutz selber Kontakt mit den Waffenbehörden auf bei verdächtigen Personen. Auch können die Waffenbehörden bei Verdacht den Verfassungsschutz kontaktieren. Eine Regelabfrage würde zu jährlichen Kosten von 4,9 Millionen Euro bei WBK-Besitzern führen. Da sind noch keine Kosten für die “Kleinen Waffenschein”-Besitzer enthalten; die kämen noch dazu.

Auch stellt sich die Frage, wer ein “Verfassungsfeind” ist bzw. wie man einen Verdacht auf die Verfassungsfeindlichkeit belegen kann. Die Landesregierung verweist hierbei auf den Rechtsstaat und die mit ihm einhergehende Unschuldsvermutung, weist aber auch darauf hin, dass diese Personen weiterhin kontrolliert werden.

Gleichwohl ist ein Erlaubniswiderruf durch die Waffenbehörden nach Übermittlung der Erkenntnisse des BayLfV nicht in allen Fällen möglich. Neben Personen, die nicht aktiv auftreten und sich damit unterhalb der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeitsschwelle befinden, sind beispielsweise auch Fälle denkbar, in denen die übermittelten Erkenntnisse nicht ausreichend belastbar sind, sei es, weil sie nicht gerichtsverwertbar oder nicht ausreichend valide sind oder weil nur Erkenntnisse vorliegen, die älter als fünf Jahre sind (vgl. § 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz – WaffG).

„Personen, deren Widerrufsverfahren nicht zu einem Entzug der Waffenerlaubnis führte, werden zur regelmäßigen Überprüfung weiterhin in der Statistik geführt.“

Schriftliche Anfrage vom 09.01.2019

2016 wurden 19 Fälle von mutmaßlichen Rechtsextremisten an die zuständigen Behörden gemeldet. Diese führten zum Einzug von 13 waffenrechtlichen Erlaubnissen. 2017 wurden 67 Fälle an die zuständigen Behörden gemeldet. Diese führten zum Einzug von 22 waffenrechtlichen Erlaubnissen. 2018 wurden 170 Fälle berichtet, in wie vielen Fällen es zu einem Entzug kam, ist der Anfrage nicht zu entnehmen.

Gefahr durch legalen Waffenbesitz?

In Bayern nehmen sich nicht einmal Selbstmörder das Leben mit legalen Waffen. Und auch bei Mord und Totschlag werden sie so gut wie nie eingesetzt. Die Landesregierung meldet zudem 792 beschlagnahmte illegal besessene Schusswaffen für das Jahr 2017 und 908 für das Jahr 2018.

Suizide in Bayern 2016-2018

Quelle der vollendeten Suizide: PKS Bayern Quelle der Daten mit Schusswaffen: Anfrage der Grünen 2019

Mord/Totschlag in Bayern 2016-2018

Quelle der vollendeten Straftaten gegen das Leben: PKS Bayern Quelle der Daten mit Schusswaffen: Anfrage der Grünen 2019

Auch der Missbrauch von Schusswaffen durch Rechtsextremisten in Bayern kommt nur vereinzelt vor laut Antwort der Landesregierung:

  • 2011: entfällt, da noch keine nach Schusswaffen auswertbare Datenbasis vorhanden
  • 2012: keine Treffer
  • 2013: keine Treffer
  • 2014: 2 Schreckschusswaffen, 1 Kartoffelkanone (2 Fälle), § 224 Strafgesetzbuch (StGB) Gefährliche Körperverletzung, § 126 StGB Androhung von Straftaten, § 52 WaffG Mitführen, Herstellen, Besitzen einer Waffe (2 Fälle)
  • 2015: 1 Pistole § 51 WaffG (Besitz von Schusswaffen), 1 Pistole § 52 WaffG (Mitführen, Herstellen, Besitzen einer Waffe)
  • 2016: 1 Pistole § 241 StGB (Bedrohung), 1 Schreckschusspistole § 224 StGB (gefährliche Körperverletzung), 1 Luftgewehr § 303 StGB (Sachbeschädigung), 1 Luftgewehr § 304 StGB (Gemeinschädliche Sachbeschädigung), 1 Pistole § 211 StGB (Mord)

 

Quellen:

https://katharina-schulze.de/waffenbesitz-in-bayern-steigt-alarmierend-an/

https://katharina-schulze.de/schriftliche-anfrage-schusswaffen-in-bayern/

https://katharina-schulze.de/waffen-und-waffenkontrollen-in-bayern-2017/

http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0010526.pdf

http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/17_0021237.pdf

https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/pressekonferenzen/regierungspressekonferenz-vom-7-dezember-2018-1558566

 

 

 

Der Beitrag #Grüne: Same procedure as last year Miss Kathie? erschien zuerst auf German Rifle Association.

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