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Leucht- und Signalpistolen


Rev. Two Bands

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Leucht- u Signalpistolen sind ja im Bereich "Waffen" ein wenig originell, da sie eine besondere Stellung einnehmen und vielerorts nichts als Schußwaffen betrachtet werden, so z B hier in den USA. Ich weiß, daß das in Old Tschermanie anders ist. Es hat mich deshalb ein bißchen erstaunt auf eBay einen Berliner zu sehen, der eine Leuchtpistole anbietet und dabei davon ausgeht, daß er sie ohne Probleme exportieren kann. Ich habe andererseits auf webSeiten deutscher Waffenhändler gesehen, daß sie dafür eine besondere Exportlizenz usw brauchen. Wie ist das eigentlich, rechtlich ? Es interessiert mich, da ich Leucht u Signalpistolen sammele und recht gerne ein paar direkt aus Deutschland bzw Österreich beziehen möchte. Vorausgesetzt, daß es ohne viel Papierkram und extra Kosten geht, versteht sich.

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Hi Rev. Two Bands,

ich denke mal daß man ohne eine "Verbringungsgenehmigung" "Exportgenehmigung"

o.ä. vor allem für die Kal.4 Pistolen für die bei uns eine Waffenbesitzkarte

notwendig ist wird das wohl nicht gehen, aber mal sehen was die anderen

dazu zu sagen haben. Ich habe mich noch nicht groß mit dem Thema Signalwaffen

beschäftigt.

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