Jump to content

Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit der Weisung 23.


Recommended Posts

vor 8 Minuten, Jägermeister sagte:

Es ist einfach nur noch irre.

Nur mal so als Info für Dich wegen Germersheim was da Eigentlich ist :

Das Luftwaffenausbildungsbataillon ist das letztverbliebene, dem Luftwaffentruppenkommando unterstellte Bataillon,das zentral die Grundausbildung für Mannschaften und Offizieranwärter in der Luftwaffe an den Standorten Germersheim und Roth durchführt und somit das "Tor in das Team Luftwaffe" darstellt. Darüber hinaus wird parallel in diesem Verband am Standort Germersheim die einsatzvorbereitende Ausbildung für die Luftwaffe durchgeführt.

Die RAGen die dort damals geschossen haben, sind dann auch nach Phillipsburg ausgewichen.

Edited by Mike57
Link to comment
Share on other sites

vor 11 Stunden, Whitestar sagte:

Nein, genau das wird gemacht. Die werden Zug um Zug alle auf Kategorie 4 Standard angehoben. D.h. 8 Blenden im Zielraum und 8 Blenden auf den 250m davor.

Hm komisch, Wackernheim ist umgerüstet, was stimmt den nun da nicht... Beweis google Luftbild :-)

https://www.google.de/maps/place/55263+Wackernheim/@49.9592675,8.1310919,445m/data=!3m1!1e3!4m5!3m4!1s0x47bd9367e524bacf:0x422d4d510db44c0!8m2!3d49.9778841!4d8.1207144

p.s das größere Gelände gehört den Amis, da war bis letztes Jahr der Monte Kali Cup/Pokal, ebenfalls auf betreiben des LaKdo RP gestrichen.

Link to comment
Share on other sites

Am 25.9.2019 at 23:17 , Whitestar sagte:

Ist doch gut. DAS ist ja auch der Standard, der erreicht werden soll. Wo ist das Problem?

In der GFZ Kaserne sitzen die Probleme. My 5 Cents . Mehr schreibe ich nicht dazu...

Nochmal zum lesen, Sachstand diese Woche.

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein
Facility Management    -   Az 45-04-01

Sehr geehrte Damen und Herren,


ich teile Ihnen mit, dass aufgrund geänderter Rechtsauffassung BMVg  zur Mitbenutzung
von Schießanlagen der Bundeswehr (Standortschießanlagen sowie Schießbahnen
Truppenübungsplatz) alle Verträge mit Dritten ab 25.09.2019 ruhend gestellt werden müssen.  
Derzeit wird seitens BMVg geprüft, inwieweit zukünftig eine Mitbenutzung
der o. g. Anlagen genehmigt bzw. aufrechterhalten werden kann.

Somit ist ein Schießen Ihres Vereins / Ihrer Organisation ab o.a. Zeitpunkt bis auf weiteres
nicht mehr möglich.
Sobald mir ergänzende Informationen vorliegen, werde ich Sie zeitnah in Kenntnis setzen.

Ich bedauere, keine bessere Nachricht zu haben. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
_________________________________________
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Idar-Oberstein
- Facility Management -

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

vor 31 Minuten, MichiB. sagte:

..., daß es für jeden Standort der Standortälteste anders entscheiden kann. ...

Das muß er ja auch, weil an jedem Standort der Bauzustand der Anlage sowie der Sicherheitsbereich drum herum anders ist. Der StOÄ hat WiderspruchsPFLICHT wenn die Kreisbaubehörde diesen Sicherheitsbereich als Bauland überplant. Und diese Funktion wurde von beiden Seiten früher nicht ausreichend beachtet.

Link to comment
Share on other sites

vor 37 Minuten, MichiB. sagte:

Gestern habe ich die Info bekommen, daß es für jeden Standort der Standortälteste anders entscheiden kann. Dann müßt ihr euch an den Verband wenden, wenn eine negative Entscheidung vorliegt. Die kann nur im direkten Gespräch geändert werden... Von Berlin aus sollte da Unterstützung kommen, sowie vor Ort.

siehe meinen Post darüber Zitat:

In der GFZ Kaserne sitzen die Probleme. My 5 Cents . Mehr schreibe ich ( öffentlich) nicht dazu...

Link to comment
Share on other sites

Mike, dummerweise ist der Dienstposten Kdr LKdo eine B Verwendung, d.h. keine Perspektive auf weitere Förderung und Beförderung. Er bleibt also bis zu seiner Pensionierung auf dem Posten und wird nicht alle 2 bis 3 Jahre versetzt wie andere Obristen iG. Und das kann schon mal richtig lange dauern. Er ist ja schon seit 2013 auf dem Dienstposten und müßte demnächst nach Hause gehen.

Link to comment
Share on other sites

vor 2 Stunden, MichiB. sagte:

Es geht hier um die generelle Zulassung des vdrbw als Mitbenutzer an einem Stand.

Wenn ein Stand saniert werden muss, weil keine Nutzung mehr gestattet ist, so gilt dies für alle Nutzer.

Der Stand ist komplett NEU! Wiedereröffnung A Stand war dieses Jahr incl. Einweisung. Das ganze hat ganz andere Gründe....:bninja:

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Update, wurde gerade angerufen, ( StellvLaBeaRP ) die Widerrufung der Mitbenutzungsverträge gilt seit letzter Woche BUNDESWEIT !

Also nix mehr Standortschießanlage und der Standortältetse entscheidet darüber.( Im übrigen hätte der sich schön in  die Nesseln gesetzt)  Es wird auf neue Weisungen durch BMVg gewartet, wie dies in den dann NEUEN Rahmenverträgen implementiert/umgesetzt  wird.

p.s. Whitestar, der Kdr geht nicht demnächst  nach Hause, der hat so wurde mir ebenfalls berichtet verlängert...

Link to comment
Share on other sites

vor 28 Minuten, Whitestar sagte:

Sorry Mike, aber wir tragen am 19.10 unsere RAG Meisterschaft aus. Da wurde noch nichts gecanceled.

Da drück ich Dir mal die Daumen, a.) für die Meisterschaft und b.) das bis dahin noch der Schlaf der Gerechten läuft. Sind ja noch 20 Tage Zeit zum Absagen durch die BW....:cool1:. Der Hiob heißt übrigens Harry , kannst den ja mal anrufen... :whistling:

 

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

  • 3 weeks later...

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)