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#DEGunban – Anhörung zur Änderung im Waffenrecht


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Am Montag, den 11.11.2019, in der Zeit von 14:00 bis 16:00 wird der Innenausschuss in einer öffentlichen Anhörung mehrere Sachverständige befragen. Katja Triebel wird dort die German Rifle Association e.V. vertreten. Aus den 22 Seiten ihrer Stellungnahme zitieren wir hier sechs Highlights.

Die Hälfte ihrer Stellungnahme beschäftigt sich mit dem Gesetzgebungsprozess in Brüssel. Auch dort wurde anfangs behauptet, die drakonischen Forderungen der Europäischen Kommission seien dem Kampf gegen den Terrorismus geschuldet. Im Laufe der Debatte stellte sich jedoch heraus, dass lediglich die seit 2008 bekannten Schlupflöcher, die Deutschland bereits vor einem Jahrzehnt geschlossen hatte, die innere Sicherheit bedrohen: Fehlende Regeln für Salutwaffen, deaktivierte Waffen und die Kennzeichnung von Feuerwaffen. 

Da die Europäische Kommission unbedingt ein Verbot von AK47 und AR15 “verkaufen” wollte, einigte man sich im Dezember 2016 , lange nach Mitternacht, unter heftigstem Druck der Kommission auf einen Kompromiss: einige Feuerwaffen der genehmigungspflichtigen Kategorie B wurden zur verbotenen Kategorie A geschoben, jedoch mit vielen, vielen Ausnahmen für Bedarfsgruppen. 

Im Entwurf der Bundesregierung wird – aus Unwissen oder mit Absicht – eine Prämisse falsch dargestellt.

Drittens soll die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschwert werden, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

Genau das steht aber nicht in der Richtlinie. Es soll nicht die Begrenzung der Magazinkapazität erreicht werden, sondern der Zugang dazu auf besonders rechtstreue Waffenbesitzer beschränkt werden. 

Das aktuelle Waffengesetz und der Entwurf weisen noch viele weiteren Schwachstellen auf. Der VdB hatte im Februar 51 Seiten mit Änderungsvorschlägen als Synopse mit Begründungen erstellt: Link

Highlights der Stellungnahme

Die vollständige Stellungnahme findet man hier: Stellungnahme Katja Triebel (PDF, 1 MB)

2.3. Studie mit Folgenabschätzung nach Verabschiedung veröffentlicht

Die EU hatte eine Studie gefördert, die Empfehlungen für den Vorschlag der EU-Kommission formulierte. Diese war bereits im November 2016 fertig, wurde aber erst nach der Abstimmung im März 2017 veröffentlicht. Von besonderer Bedeutung ist dieser Absatz auf Seite 18:

Der Schusswaffenmarkt dürfte während des gesamten Feuerwaffenlebenszyklus anfällig für Verbrechen sein. Alle dreizehn Optionen verzeichnen ein mittleres oder hohes Kriminalitätsrisiko. Unter den riskantesten ist die Einbeziehung bestimmter deaktivierter Waffen unter der Kategorie A oder unter Kategorie C (Option 11). Die neuen Auflagen würden die derzeitige Verfügbarkeit dieser Waffen einschränken. Infolgedessen besteht die Möglichkeit, dass Benutzer auf illegale Kanäle zurückgreifen können, um ihre deaktivierten Schusswaffen zu behalten oder zu erwerben. Das gleiche kann auftreten, wenn das spezifische Verbot in Kraft tritt, dass bestimmte halbautomatischer Schusswaffen von Kategorie B zu Kategorie A (Option 13) bewegt werden.

FIRE-crimerisk-eugunban.png

FIRE – Fighting Illicit Firearms Trafficking Routes and Actors at European Level

3.1.6. Forderungen zur Bedürfniskontrolle

Die jetzigen Auflagen im deutschen Gesetz für Waffen der Kategorie B übererfüllen bereits die Auflagen der EU-Feuerwaffenrichtlinie für Waffen der Kategorie A.

Um die Verwaltungen bei der Bedürfniskontrolle nicht zu überlasten, sollte die Bedürfnisprüfung nach drei Jahren und auch die anlassbezogene Bedürfnisprüfung für Sportschützen mit Grundkontingent – analog zu den Jägern – reduziert werden auf die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband. Niemand überprüft, ob ein Jäger aktiv ist. Analog sollten Sportschützen für den Besitz auch keine Aktivität nachweisen müssen.

Analog zur EU-Waffenrichtlinie sollte man Sportschützen, die mehr Waffen der Kategorie B besitzen, als es das Grundkontingent zulässt, alle drei oder fünf Jahre überprüfen, sowie bei jedem Neuerwerb. Analog zu Österreich sollte man drei Wettkämpfe insgesamt im letzten Jahr vorschreiben.
Analog zur EU-Waffenrichtlinie sollte man diesen Sportschützen die Sondergenehmigung für Waffen der Kategorie A, nebst „großen“ Magazinen erteilen.

3.2.11. Forderungen zur Magazinbeschränkung

Munition für Kurzwaffen darf nur von Besitzern von Waffen erworben werden, die im passenden Kaliber einen Eintrag in ihrer Waffenbesitzkarte haben. Da Sportschützen nach § 14 WaffG bereits zum Besitzerhalt alle Bedürfnisauflagen der EU Feuerwaffenrichtlinie, die für Waffen der Kategorie A gelten, für Waffen der Kategorie B und C erfüllen müssen, ist eine darüberhinausgehende Beschränkung des Besitzes nicht erforderlich. Jäger würden trotz Eintrag in ihrer WBK das Erwerbsrecht für „große“ Magazine verlieren, da die EU für sie keine Ausnahmen vorsieht. Kriminelle kommen nicht einfach an legale Munition , so kämen sie auch nicht an „große“ Magazine. Damit wäre die Richtlinie erfüllt ohne Anzeigepflicht und Verbot.

Ein Verbot neuer „großer“ Magazine und Magazingehäuse käme einer kalten Enteignung für Sportschützen, Händler und Hersteller gleich, führt zu Umsatzeinbußen und unzähligen Anträgen beim BKA. Die Folgekosten sind nicht abzuschätzen.

3.3.1 Forderung zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz

Falls man gespeicherte Daten vom Verfassungsschutz zur Ablehnung von Waffenbesitzkarten nutzt, dann darf das nicht nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 BVerfSchG (reine Speicherung ohne gerichtsfeste Beweise), sondern nur nach § 16 BVerfSchG (zur Veröffentlichung geeignet) geschehen.
Besser wäre es aber, wenn der Verfassungsschutz selber an die Waffenbehörden herantritt. Da die Behörden seit 2019 auch Erstanträge für Waffenbesitzkarten im Nationalen Waffenregister abbilden und der Verfassungsschutz Zugriff darauf hat, könnte dieser schnell und effektiv tätig werden.

3.4.5. Forderung zu wesentlichen Teilen

Analog zu den Wechselsets für Kurzwaffen wird ein erleichterter Erwerb für wesentliche Teile für Langwaffen benötigt, um die Behörden zu entlasten.
Solange eine Feuerwaffe vollständig im Markt ist, sollte niemand verpflichtet sein, die Identnummern der Feuerwaffe und ihrer wesentlichen Teile aus dem Nationalen Waffenregister zu kennen oder zu melden. Hier muss die einzigartige Seriennummer der Feuerwaffe reichen. 

3.5. Folgenabschätzung

Der Entwurf ist keine 1:1 Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie. In einem Rechtsstaat müssen Verbote begründet werden. Hier fehlt eine Folgenabschätzung – eine Bewertung der gegenwärtigen Situation und eine Bewertung der Sachverständigen über die Auswirkungen der vorgeschlagenen Änderungen, ihre erwarteten Vorteile und Kosten. 

3.5.1. Kosten des Entwurfs

Die einzige wirkliche Erleichterung ist die Aufhebung des Schalldämpfer-Verbots für Jäger. Alle anderen Erleichterungen werden durch mehr Pflichten zur Kennzeichnung, Anzeige und unverzüglicher Meldung mehr als ausgeglichen. Der VdB (Verband deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler) schätzt die jährliche Belastung für die Wirtschaft auf 6 Millionen und die einmalige Belastung auf 13 Millionen Euro. Dem stehen 270.000 Euro als Entlastung gegenüber. Für die Verwaltung werden ca. 20 Millionen Euro an Aufwand ohne Entlastung geschätzt.

Von diesen knapp 40 Millionen Euro Aufwand entfällt fast ein Drittel auf das
Magazinverbot, das die EU-Feuerwaffenrichtlinie nicht verlangt.

3.5.3. Umsetzungsfrist

Die Umsetzungsfrist für die EU-Feuerwaffenrichtlinie war bereits 2018 abgelaufen. Diese Verzögerung ist nicht von den Betroffenen zu verantworten und darf nicht dazu führen, dass die angebliche Umsetzung jetzt in Eile durchgeführt wird, um drohende Strafzahlungen zu vermeiden. 

Stattdessen sollte man endlich mit allen Verbänden an einem runden Tisch reden, die
bereits im Februar ihre Stellungnahmen abgegeben hatten.

Dazu zählen insbesondere die Waffenbehörden, die Polizei und die Verbände von
Herstellern, Händlern, Jägern, Sportschützen und Sammlern.

Was sagen die anderen?

Der Bundestag hat bereits die Stellungnahmen von Friedrich Gepperth (BDS), Nils Heinrich (Behörde für Inneres und Sport, Hamburg), des VdB und des Armbrustverbands veröffentlicht. Es lohnt sich, auch diese zu lesen.

Interessant ist auch die Debatte im Bayrischen Landtag von dieser Woche. CSU und FW fordern dort eine Erleichterung der Bedürfniskontrolle für Sport- und Brauchtumsschützen. Bei den Grünen und der SPD merkt man, dass sie sich im Thema gar nicht auskennen. In Bezug zu den Magazinen kommt jedoch keine Unterstützung aus Bayern.

Interessant ist hier, dass der CSU Politiker Manfred Ländner bei Minute 1:15 behauptet, dass Referentenentwürfe vom Referenten geschrieben werden und nicht vom zuständigen Minister Seehofer.

Das scheint nicht zu stimmen, da am 30.10.2019 Minister Seehofer bei Minute 24:50 Folgendes sagte:

Ich habe mich persönlich um die Erstellung des Gesetzentwurfs, der viele, viele Monate zurückliegt, gekümmert und habe auch zum Beispiel mit dem bayerischen Innenminister über den Vollzug eine Verständigung erzielt.

Da gibt es einen einzigen Punkt, den ich nicht bereit bin zu akzeptieren, weil er für die Sportschützen auch nicht notwendig ist: nämlich Magazine mit 20 und mehr Schuss, 25 und mehr Schuss. Das sind halbautomatische Waffen.Und da bin ich nicht bereit. Das wäre eine erhebliche Sicherheitsveränderung in Deutschland, Magazine für automatische Waffen zuzulassen im Sportbereich. Dazu stehe ich. Und dann soll mal jemand öffentlich sagen, nicht so im Hintergrund Ihnen gegenüber, dass er das anders sieht.

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Der Herr Minister verwechselte Waffenscheine und Waffenbesitzkarten, sowie automatische und halbautomatische Waffen. Zudem ist ihm auch nicht bewusst, dass Sportschützen und andere Bedarfsgruppen bereits im Besitz von ca. 1.500.000 dieser Magazine sind und sich ohne Verbot überhaupt nichts ändern würde. Anscheinend hat er auch nicht eine einzige Stellungnahme der Verbände gelesen. Neun (!) Verbände positionieren sich öffentlich gegen ein Magazinverbot. Drei Polizeigewerkschaften (!) sehen in einem Verbot keinen Sicherheitsgewinn.

Warum werden Stellungnahmen eingeholt und öffentliche Anhörungen durchgeführt, wenn die Regierung ihrem Volk gar nicht zuhören will?

Inhaltsverzeichnigs der Stellungnahme

22 Seiten Stellungnahme von Katja Triebel (GRA)

Der Beitrag #DEGunban – Anhörung zur Änderung im Waffenrecht erschien zuerst auf German Rifle Association.

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