Jump to content

Bürokratiemonster 4: Magazinverbote


GunBoard.de

Recommended Posts

Die Bundesregierung will die Nutzung von legalen Schusswaffen zur Begehung terroristischer Anschläge erschweren, was insbesondere durch eine Begrenzung der Magazinkapazität halbautomatischer Schusswaffen erreicht werden soll.

Waffengesetz Punkt 4

Zudem werden unter anderem „bestimmte große Wechselmagazine sowie Schusswaffen mit fest verbauten großen Ladevorrichtungen zu verbotenen Gegenständen“. Allerdings werde „den berechtigten Interessen der Eigentümer solcher Gegenstände durch weitgehende Besitzstandsregelungen Rechnung getragen“, heißt es in der Vorlage weiter.

Mitteilung des Bundestags

Welche legale Schusswaffe wurde in einem terroristischen Anschlag benutzt? 

Fünf der sechs Sachverständigen bei der Anhörung, davon zwei von der Polizei, haben ausgesagt, dass große Magazine kein Problem für die Sicherheit darstellen.

Der VDB hat ausgerechnet, dass allein die Anzeigepflicht für Magazine im Altbesitz 13 Millionen Euro an Verwaltungskosten verschlingen werden. Wenn jetzt das BMI darum “gebeten” wird, dass das BKA Ausnahmegenemigungen nach § 40 erteilen darf, kommen weitere Kosten und Aufwand hinzu. Auch diese Zahlen stehen nicht im Änderungsantrag.

Es hätte völlig gereicht, wenn – wie von mir vorgeschlagen – Magazine wie Munition behandelt worden wären: Abgabe von großen Magazinen nur an Waffenbesitzkarten-Inhabern mit passender Waffe. Mit meiner Lösung wäre Kriminellen der legale Zugang verwehrt worden, ohne den legalen Waffenbesitzern zu unterstellen, sie würden Anschläge planen.

Meine EU-konforme Lösung würde immens viel Verwaltungskosten sparen und Gerichtsverfahren erübrigen

  • Aktive Sportschützen mit passender Waffe müssten Altbesitz an Magazinen nicht anzeigen, nur Jäger und “Hobbyschützen”
  • Sportschützen müssten keine Ausnahmegenehmigungen beantragen
  • Hersteller und Händler würden sich nicht mit “verbotenen Gegenständen” rumplagen
  • Anforderungen zur Aufbewahrung und Transport von “verbotenen Gegenständen” wären obsolet
  • Ausländische Sportschützen könnten weiterhin ihre großen Magazine zu einem Match in Deutschland mitbringen oder damit durch Deutschland fahren, wenn die Waffe im EU-Feuerwaffenpass registriert ist
  • Airsoft-Besitzer, deren “freie Waffen” Magazingehäuse für Plastikkugeln enthalten, würden nicht kriminalisiert werden

All dies ist mit einem Verbot von Magazinen und Magazingehäusen nicht möglich! 

Fazit

Hier wird immens viel Verwaltungsgeld verschleudert und das BKA mit Anträgen für Ausnahmegenehmigungen nach § 40 überlastet, ohne dass dabei die Sicherheit um ein Quentchen erhöht wird.

Ich empfehle jedem Sportschützen mit EU-Feuerwaffenpass, jeden Monat eine Ausnahmegenehmigung für ein anderes, gerade aufgetauchtes Magazin zu beantragen, das man beim internationalen Match benötigt. Ihr habt ja 19 Monate Zeit, für die zu spät gekauften Magazine Anträge zu stellen.

Zum Weiterlesen: https://german-rifle-association.de/?s=magazinverbot

Der Beitrag Bürokratiemonster 4: Magazinverbote erschien zuerst auf German Rifle Association.

Weiterlesen

  • Like 1
Link to comment
Share on other sites

Create an account or sign in to comment

You need to be a member in order to leave a comment

Create an account

Sign up for a new account in our community. It's easy!

Register a new account

Sign in

Already have an account? Sign in here.

Sign In Now
×
×
  • Create New...

Important Information

Imprint and Terms of Use (in german)