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Der bester Revolver-Fred?


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Berlin (dpa) - Nach jahrelangem Streit haben die Innenminister von Bund und Ländern am Montag endgültig den Weg für eine gemeinsame Anti-Terror-Datei für Polizei und Geheimdienste frei gemacht. Zudem soll die Videoüberwachung ausgeweitet und das Ausländerrecht überprüft werden.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) will noch im September einen Gesetzentwurf im Kabinett vorlegen. Wie der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Günther Beckstein (CSU), nach einer Sondersitzung in Berlin erläuterte, soll es zwei Datenbestände mit unterschiedlicher Geheimhaltungsstufe und abgestuftem Zugriffsrecht geben.

Zunächst solle es einen engeren Datenbestand geben, der die Identität der betreffenden Person festhält, sagte der bayerische Ressortchef. Diese Grunddaten sollen den zugriffsberechtigten Behörden offen angezeigt werden. Es gibt also kein Ermessen der speichernden Behörde mehr, ob sie die Daten herausgibt.

Ein weiterer Datenbestand solle verdeckt gehalten werden. Dort sollten die Zugehörigkeit zu terroristischen Vereinigungen, Religionszugehörigkeit, Auslandsreisen, Waffenbesitz oder Bankverbindungen und Schließfächer aufgenommen werden. Diese Daten werden nur auf Anfrage herausgegeben und sollen "eine zuverlässige Gefährdungseinschätzung durch die Sicherheitsbehörden ermöglichen", heißt es im IMK-Beschluss.

In Eilfällen - "zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für Leben, Gesundheit, Freiheit und Sachen von erheblichem Wert" - solle den beteiligten Behörden auch ein direkter Zugriff auf die vorhandenen Daten ermöglicht werden. Dies müsse allerdings gesondert dokumentiert werden.

Zugriffsberechtigt sollen neben den einschlägigen Bundes- und Landesbehörden wie Kriminalämter und Verfassungsschutz auch der Bundesnachrichtendienst (BND) und der Militärische Abschirmdienst (MAD) werden. In begründeten Fällen sollten weitere von den Ländern bestimmte Dienststellen der Polizei Zugriff auf die Datei bekommen. Beckstein betonte, dass zum berechtigten Personenkreis Amtsleiter oder besonders beauftragte Personen gehören.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte die Einigung der Innenminister. Dies sei ein "zentraler Bestandteil einer wirksamen Terrorbekämpfung". Grünen-Fraktionschef Fritz Kuhn zeigte sich "sehr skeptisch, ob dies die richtige Lösung ist" und den Bedenken gegen die Volltextdatei Rechnung trage. Die innenpolitische Sprecherin der Links-Fraktion, Ulla Jelpke, sagte: "Religiöse Überzeugungen gehören nicht in staatliche Datensammlungen." Die FDP-Fraktion nannte den Beschluss "tragbar".

Grundsätzlich ist sich die IMK einig, die Videoüberwachung an Verkehrsknotenpunkten wie Bahnhöfen, Flughäfen oder Seehäfen auszuweiten. Allerdings gehen hier die Überlegungen bei den unionsgeführten Ländern weiter als bei den SPD-geführten. Das Ausländerrecht solle dahingehend überprüft werden, inwieweit es stärker zu Gefahrenabwehr genutzt werden kann.

In diesem Zusammenhang besteht laut Beckstein ein Prüfauftrag, wie mit der Frage der Einladung und der Bürgen umgegangen werde. Hessens Innenminister Volker Bouffier (CDU) sagte dazu, man müsse "intensiver hinschauen, wer ins Land kommt". Daher gelte es auch, Bürgen für Einreisende oder Einladende genauer ins Visier zu nehmen. Der Beschluss wurde einmütig gefasst mit geringfügig abweichenden Protokollnotizen von Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Schäuble zeigte sich "sehr zufrieden" über die Einigung. Er gehe davon aus, dass das Bundeskabinett eine entsprechende Gesetzesvorlage noch im September verabschieden werde. Die Zeit der parlamentarischen Beratungen solle genutzt werden, um die Anti-Terror-Datei soweit vorzubereiten, dass sie nach In-Kraft-Treten sofort eingesetzt werden kann. Die Innenminister waren sich einig, dass die Datei ein weiterer wichtiger Baustein für die Gefahrenabwehr durch Terrorismus sei. Schäuble fügte jedoch hinzu: "Es wird auch in Zukunft nicht hundertprozentige Sicherheit vor Anschlägen geben." Aber das "Menschenmögliche" werde getan.

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