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Was wird jetzt mit den >10 Schuss Magazinen?


Elster1962

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vor 7 Minuten, erik_fridjoffson sagte:

Genau, man muss mir also nachweisen, das ich die Mags erst später erworben habe... 

Viele haben diese Magazine z.b. bei Internetversandhändlern und lokalen Waffenhändlern gekauft. Alles in der deren Buchhaltung erfasst. Ich würde das Thema nicht ganz so auf die leichte Schulter nehmen.

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Blöde kann es werden bei Magazinen bei denen es in der Regel keine 10-Schussmagazine oder kleiner standardmässig gibt wie bsp. bei der Tommygun oder der PPSh-41. Glück hat wer einen Halbautomaten hat, der Glockmagazine nimmt. Für den Halbautomaten geht das Glock 26 Magazine. Für die Glock 17/19 die grösseren Magazine. Einzug das Glock 31 bzw. 33-Schussmagazin könnte noch problematisch werden, falls nach dem Stichtag erworben.

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Von anderswo aufgeschnappt.

Zitat

Das BKA arbeitet wohl z.Zt. fieberhaft an der Umsetzung der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen.

Danach muss jedes Magazin zur Verwendung in einer halbautomatischen Langwaffe mit einem Magazinkörper > 10 Patronen mit einer nicht veränderbaren Serien-/Registriernummer versehen werden und die ggf. erteilte Ausnahmegenehmigung gilt jeweils nur für das Magazin mit der entsprechenden Registriernummer. Für jede erteilte Ausnahmegenehmigung erhebt das BKA dann eine geringe Bearbeitungs-/Verwaltungsgebühr in Höhe von 84,00 €.

Sammel- oder Pauschalgenehmigungen werden nicht erteilt.

Die Registriernummern der Magazine, für die durch das BKA eine Ausnahmeausgenehmigung erteilt wurde, sind durch die örtlich zuständige Erlaubnisbehörde in die WBK des Waffenbesitzrs aufzunehmen.

Der Genehmigungsbescheid umfasst dann die Erlaubnis zum weiteren Besitz, Transport sowie zur Nutzung im Rahmen der Teilnahme an internationalen schießsportlichen Wettbewerben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

Die Verwendung dieser Magazine zu sportlichen Zwecken innerhalb Deutschlands wird mit Verweis auf die Fortgeltung des § 6 AWaffV ausgeschlossen.

Die erteilte Ausnahmegenehmigung gilt für die Dauer von 2 Jahren und ist danach erneut zu beantragen, andernfalls sind diese Magazine spätestens 1 Monat nach Ablauf der Genehmigunsfrist zur Vernichtung an die jeweils örtlich zuständige Erlaubnisbehörde zu übergeben. Eine Entschädigung erfolgt nicht.

 

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International bin ich nicht unterwegs. Sportliche Verwendung in D untersagt. Ergo nutz es mir auch nichts die Teile zu behalten und dem Fiskus weiteres Geld in den Rachen zu schmeißen.

6 Magazine für das AR 15 für die Tonne. 150€ durch den Staat entwertet + die Neuanschaffung der 10er Magazine. Die .30Carbine Magazine kann ich umbauen.

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vor einer Stunde, Krümelmonster sagte:

 

6 Magazine für das AR 15 für die Tonne. 150€ durch den Staat entwertet + die Neuanschaffung der 10er Magazine. Die .30Carbine Magazine kann ich umbauen.

Das ist ärgerlich. Das verrückte ist, ich habe so um die drei bis vier 10-Schussmagazine für das AR15, glaube zwei waren schon beim Kauf der Waffe dabei, die ich bis jetzt nie benutzt habe. Glücklicherweise darf ich weiterhin die 20er/30er Magazine benutzen, weil Altbesitzregelung.

P.S: Für den Carbine M1 gibt es standardmässig auch 5-Schussmagazine.

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