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Was wird jetzt mit den >10 Schuss Magazinen?


Elster1962

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Das erinnert mich an eine Anektote über Maria-Theresia. Wurde ihr ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt, ließ sie einen Stallburschen, Hirten, o.ä. rufen. Dem wurde der Text vorgelesen. Verstand er ihn nicht, wurden die Papiere den Beamten um die Ohren geschlagen, mit der deutlich vorgebrachten hochherrschaftlichen Forderung besser zu formulieren.

Dafür war die Justiz brutal und gnadenlos.

Die Frau und ihr Sohn Josef II haben Einiges weitergebracht in Österreich.

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vor 1 Minute, Glockologe sagte:

Wurde ihr ein Gesetz zur Unterschrift vorgelegt, ließ sie einen Stallburschen, Hirten, o.ä. rufen. Dem wurde der Text vorgelesen. Verstand er ihn nicht, wurden die Papiere den Beamten um die Ohren geschlagen, mit der deutlich vorgebrachten hochherrschaftlichen Forderung besser zu formulieren.

Eine weise Entscheidung.

Sollte man mit unserem Waffengesetz auch machen.

Stallburschen und Hirten haben wir ja reichlich importiert.

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Hier nun die Antwort auf meine Fragen von der Leiterin vom Fachbereich Kreispolizeibehörde des Rems-Murr-Kreises

Zitat

"Ihre Fragen beantworten wir wie folgt:

1.       Die Magazinregelung für Wechselmagazine gilt für sämtliche Waffen für Zentralfeuermunition. Lediglich bei den eingebauten Magazinen gilt die Regelung nur für halbautomatische Waffen., s. Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.4.3 und Nr. 1.2.4.4 sowie Nr. 1.2.6 und Nr. 1.2.7 zum Waffengesetz.

Um Ihnen rechtssicher Auskunft geben zu können, teilen Sie uns bitte mit, um welches Magazin für welche Waffe es sich genau bei Ihrer Frage handelt.

2.       Die o.g. Gegenstände sind grundsätzlich verbotene Gegenstände, das Verbot wird jedoch bei der Altbesitzstandsregelung durch die Anzeige nicht wirksam.

3.       Es gibt keine spezielle Aufbewahrungserfordernisse.

4.       Die Magazine werden nicht in die WBK eingetragen. Sie erhalten eine Anzeigebescheinigung über Ihre Meldung der Magazine. Die Gebühr hierfür beträgt 20,00 €.

5.       Die sich im Altbesitz befindenden Gegenstände berechtigen lediglich zum Besitz. Ein Umgang ist nicht erlaubt."

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Hinsichtlich des letzten Punkts, habe ich die Behörde jetzt nochmal angemailt und angefragt, ob ich die betreffenden Magazine doch weiter nutzen darf, wenn sie irreversibel auf Fassungsvermögen <10 Schuss umgebaut werden.

Mag sein, dass das im neuen Gesetz und in irgendwelchen Ausführungen und Rechtsgutachten alles schon drinsteht.

Jedoch bin ich kein Advokat und die paragrafenhaften Formulierungen richtig zu interpretieren, zu deuten (gutes Beispiel weiter oben von Glockologe) und seitenlange Gesetzestexte durchzulesen, dazu habe ich einfach keine Zeit und Lust.

Ich bin sehr für einfache Antworten. Deshalb die schriftlichen Fragen an die Behörde plus die Bitte um schriftliche Antwort.

Nach dieser Antwort werde ich mich richten und diese werde ich im Zweifel hervorziehen und vorlegen. Genau so ist auch meine Vorgehensweise beim Amt mit Bauvorschriften und Gesetze und die jahrelange Erfahrung hat mir in dieser Vorgehensweise bisher immer Recht gegeben.

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vor 3 Stunden, Elster1962 sagte:

Hinsichtlich des letzten Punkts, habe ich die Behörde jetzt nochmal angemailt und angefragt, ob ich die betreffenden Magazine doch weiter nutzen darf, wenn sie irreversibel auf Fassungsvermögen <10 Schuss umgebaut werden.

Nein das Fassungsvermögen ist Bauart bedingt. D.h. du müsstest den Body kürzen lassen.

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Meine Erfahrungen mit meinen „Anwälten“ ist eher durchwachsen, daher bin ich da inzwischen erstmal mißtrauisch bzgl deren Interpretationen. In Bezug auf die Nutzung von Magazinen größer 10 für LW bei Altbesitz bin ich über Unterschiede beim DJV/FWR und BMI gestolpert.

https://www.jagdverband.de/frage-antwort-papier-zur-novelle-des-waffenrechts 

Zitat

Durch Anmeldung fallen die Magazine, die bis zum 13.6.2017 erworben und innerhalb der Frist anbgemeldet wurden, aus dem Verbot und unterliegen damit auch keinen besonderen Aufbewahrungsbestimmungen. Sie dürfen nach Auskunft des Bundesinnenministeriums auch weiter verwendet werden (im Rahmen das jagdlich und schießsportlich Zulässigen). Wenn ein solches Magazin nicht mit mehr als drei Schuss für Jagd oder zehn Schuss für Schießsport geladen wird, kann es für Selbstladebüchsen weiter genutzt werden.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/sicherheit/waffenrecht/waffenrecht-aenderung/waffenrecht-aenderung-liste.html

Zitat

Personen, die die betroffenen Magazine vor dem 13. Juni 2017 erworben haben, dürfen diese behalten, wenn sie den Besitz vor Ablauf eines Jahres nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung bei ihrer zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

Sportschützen, die nachweisen können, dass sie die betroffenen großen Magazine für die Teilnahme an bestimmten Schießwettbewerben im Ausland benötigen, können diese auch künftig mit einer Ausnahmegenehmigung des Bundeskriminalamts nach § 40 Abs. 4 Waffengesetz nutzen.

Vielleicht verstehe ich es falsch, aber alleinig die Anmeldung des echten Altbesitzes von vor dem Juni 2017 berechtigt doch jetzt nicht die konforme Nutzung mit bis zu 10 Schuß für Sportschützen, oder?

Ich habe den (Mit-)Author vom FWR mit den gleichen o.g. Texten angeschrieben. Nach einer Zurechtweisung, daß ich oder mein Verein ja gar kein Mitglied im FWR wären und ich ja jetzt die Ressourcen nutzen würde, dann die Antwort: Das BMI hat es kurz und nicht deutlich formuliert. Große Magazin vor dem Juni 2017 erworben und nun bei der Behörde angemeldet, verlieren ihre Verbotseigenschaft gem. § 58 Abs. 17 WaffG . Sie könnten dann weitergenutzt werden. Demnach dann nix mit bestimmten Schießwettbewerben im Ausland und Ausnahmegenehmigung?! 

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vor 21 Minuten, TorstenM sagte:

Nach einer Zurechtweisung, daß ich oder mein Verein ja gar kein Mitglied im FWR wären und ich ja jetzt die Ressourcen nutzen würde

Das ist deren typisch unfreundliche Wegbeißklausel. Die haben es scheinbar nicht nötig, neue Fördermitglieder zu werben. Durfte ich mir auch schon mehrfach anhören.

Mein persönliches Fazit: Die scheißen auf alle Waffenbesitzer und machen auch nur ihren Verbandsdünkel. Von wegen alle für einen, einer für alle.

Ich bin auf jeden Fall froh darüber, da nicht mehr Geld zu verbrennen.

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